Tilgungsfrist im Polizeilichen Führungszeugnis - Individueller Fall!

18. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
jjstarhill
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Tilgungsfrist im Polizeilichen Führungszeugnis - Individueller Fall!

Hallo liebe Community.
Ich kann seit ein paar Tagen kein Auge mehr zu tun und durchforste mindestens eine Stunde täglich das Internet. Ich habe schon viele Antworten gefunden, und genau das ist das Problem. Irgendwie lese ich überall was anderes und das bringt mich zum verzweifeln.
In meiner Vergangenheit habe ich einige böse Fehler gemacht, aus denen ich Gott sei Dank gelernt habe. Ich habe mich gänzlich geändert, ob das jedoch mein Führungszeugnis getan hat, weiß ich nicht.
Ich habe damals in akuter Existenzangst und kurz vorm finanziellen Abgrund einige Betrügereien begangen, für die ich auch alle zur Rechenschaft gezogen wurde.
Danach ging es aufwärts. Ich wurde mehrfach deutscher Meister in meinem Beruf, verdiene ordentliches Geld (von dem ich einen riesigen Berg an Schulden noch heute abbezahle) und bin glücklich vergeben.
Mein neuer, sehr namhafter AG, möchte nun mein polizeiliches Führungszeugnis. Das hab ich aber erst mitgeteilt bekommen, als der Vertrag schon zur Unterschrift vorlag. Ich hab auch mittlerweile die Arbeit aufgenommen und mein Führungszeugnis bestellt und bezahlt. Aber es ist noch nicht da. Ich denke und hoffe (aufgrund der Dinge die ich im Netz gelesen habe), dass nichts mehr drin steht und alles getilgt ist. Aber sicher bin ich mir dennoch nicht.

Hier meine Einträge:

1) 28.03.2012
Rechtskräftig seit 27.04.12
Versuchte Erpressung
70 Tagessätze zu 20,00€

2) 04.12.2012
Rechtskräftig seit 28.12.12
Betrug
90 Tagessätze zu 10,00€

3) 15.03.2013
125 Tagessätze zu 15,00€
Nachträglich zu Beschluss gebildete Gesamtstrafe

4) 26.04.2013
Rechtskräftig seit 26.04.2013
Betrug in 16 Fällen
9 Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung
Bewährungszeit: 3 Jahre


So,.. ich weiß, das ist Einiges und stolz bin ich wirklich nicht drauf.

Nun die Frage:
Wer kann MIT SICHERHEIT sagen, wie mein Zeugnis heute aussieht? Keine Eintragungen? Oder doch noch was drin bis Ende des Jahres?

Zur Erinnerung:
Wichtig sind die Eintragungen im polizeilichen Führungszeugnis.
Dass mein Zentralregister noch voll ist, ist mir klar. Aber Gott sei Dank nicht relevant für meinen AG

Ich danke euch schonmal herzlich für eure Hilfe.

Viele Grüße

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Diplomat89
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 8x hilfreich)

Die Verfehlungen stehen nicht mehr im Führungszeugnis. Sie sind alle Verfristet.

Du musst dir also keine Sorgen machen ;)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jjstarhill
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Bist du dir 100% sicher?
Dann könnt ich nämlich Bäume ausreißen vor Freude

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Diplomat89
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 8x hilfreich)

Ja, wenn die Angaben von Ihnen stimmen, wird das Führungszeugnis sauber sein! ;)

-- Editiert von Diplomat89 am 18.08.2018 21:05

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Ja, ist richtig. Der letzte Eintrag verschwand, als nach Ablauf der Bewährungszeit der Beschluss über den Erlass der Strafe kam.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
jjstarhill
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Angaben stimmen auf jeden Fall. Ich hatte das alte FZ vor mir liegen und abgetippt.
Ich hoffe so, dass ihr alle recht habt. Auf jeden Fall bin ich schon beruhigter

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Ich hoffe so, dass ihr alle recht habt.


Lässt sich doch leicht prüfen, indem man einen Blick ins BZRG wirft:

Zitat:
(1) Die Frist, nach deren Ablauf eine Verurteilung nicht mehr in das Führungszeugnis aufgenommen wird, beträgt

1. drei Jahre bei

a) [...]

aa) [...]
bb) [...]

b) Verurteilungen zu Freiheitsstrafe oder Strafarrest von mehr als drei Monaten, aber nicht mehr als einem Jahr, wenn die Vollstreckung der Strafe oder eines Strafrestes gerichtlich oder im Gnadenweg zur Bewährung ausgesetzt, diese Entscheidung nicht widerrufen worden und im Register nicht außerdem Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Jugendstrafe eingetragen ist,


Zitat:
§ 37
Ablaufhemmung

(1) [...]

(2) Die Frist läuft ferner nicht ab, solange sich aus dem Register ergibt, daß die Vollstreckung einer Strafe oder eine der in § 61 des Strafgesetzbuchs aufgeführten Maßregeln der Besserung und Sicherung mit Ausnahme der Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis noch nicht erledigt oder die Strafe noch nicht erlassen ist.


Da hier sowohl die Tilgungsfrist, als auch die Bewährungszeit = 3 Jahre sind, ist § 37, Abs.2 BZRG (als späterer Zeitpunkt) für das Löschdatum maßgeblich. Die Tilgungsfrist und die Bewährungszeit begannen beide am 26.04.13. Die Tilgungsfrist (und die Bewährungszeit) war also am 26.04.16 abgelaufen. Da an diesem Tag die Strafe aber noch nicht offiziell erlassen war (denn dazu kommt -wenn man sich nicht selbst kümmert, dass es schnell geht, erst ein paar Wochen später ein Gerichtsbeschluss). Die Rechtskraft dieses Beschlusses (1 Woche nach seiner Zustellung) markiert den Zeitpunkt aus § 37, Abs. 2 BZRG . Ab dem Zeitpunkt war das FZ wieder sauber, also schätzungsweise irgendwann im Laufe des Mai 2016 oder Anfang/Mitte Juni 2016. Sie brauchen ja nur auf das Zustelldatum des Beschlusses über den Straferlass zu schauen und 1 Woche hinzurechnen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
jjstarhill
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Klingt soweit gut, plausibel und nachvollziehbar.
Allerdings habe ich einen solchen Bescheid zum Erlass der Strafe nie erhalten.
Aber das könnte auch daran liegen, dass ich für mehrere Jahre zwischendurch im Ausland war und somit keine Anschrift in Deutschland hatte.
Was mich stutzig macht:
Ich habe im Februar 17 schonmal ein poliz. Führungszeugnis beantragt und da stand noch alles das drin, was ich oben aufgelistet habe.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Allerdings habe ich einen solchen Bescheid zum Erlass der Strafe nie erhalten.


Das ist natürlich schlecht. Dann sollten Sie zusehen, dass Sie schnellstmöglich einen besorgen.

Zitat:
Was mich stutzig macht:
Ich habe im Februar 17 schonmal ein poliz. Führungszeugnis beantragt und da stand noch alles das drin, was ich oben aufgelistet habe.


Das dürfte nicht sein, gemäß der genannten Urteilsdaten. Es wird dann wohl am fehlenden Beschluss über den Straferlass liegen. Wenn der immer noch nicht ergangen, bzw zum BZR gemeldet wurde, wird das aktuelle Führungszeugnis natürlich auch nicht sauber sein. Könnte natürlich auch sein, dass sich der Beschluss so lange verzögert hat, dass er erst nach Beantragung des letzten Führungszeugnisses zum BZR gemeldet wurde. Aber daran glaube ich nicht.

0x Hilfreiche Antwort

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