Tilgungsfrist Führungszeugnis

20. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
Anonymus8
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Tilgungsfrist Führungszeugnis

Hallo zusammen!
Kurze Frage, wie ist es mit der Tilgungsfrist im Führungszeugnis, NICHT Bundeszentralregister.
2007 einen Strafbefehl 400 Euro an gemeinnützige Organisation, dafür wurde Verfahren eingestellt (ich denke es waren unter 90 Tagessätzen) .
Dezember 2012 Verurteilung wg u. A. Nachstellung zu 12 Monaten Freiheitsstrafe ausgesetzt zu 3 Jahre Bewährung.
Ist die Tilgungsfrist nun 3 Jahre, oder zählt der Strafbefehl, der mehr als 5 Jahre bis zur nächsten Verurteilung zurücklag, als Eintragung im Register und somit die 5 Jährige Tilgungsfrist?
Vielen Dank im Voraus!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

2007 einen Strafbefehl 400 Euro an gemeinnützige Organisation, dafür wurde Verfahren eingestellt (ich denke es waren unter 90 Tagessätzen) . Das war kein Strafbefehl - ein Strafbefehl ist ein Urteil . Das war aber offensichtlich eine Einstellungsauflage.
Ist die Tilgungsfrist nun 3 Jahre, oder zählt der Strafbefehl, der mehr als 5 Jahre bis zur nächsten Verurteilung zurücklag, als Eintragung im Register und somit die 5 Jährige Tilgungsfrist? Theoretisch 3 Jahre - praktisch muß schon auf den Erlaß der Bewährung gewartet werden. Der aber erfolgt erst Monate nach Ablauf der Bewährungsfrist. Und vorher wird halt nicht getilgt.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anonymus8
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort! Wünsche noch nen schönen Sonntag! :-)

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2x Hilfreiche Antwort

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