Thema Schwarzarbeit

3. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
chuckfortune
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Thema Schwarzarbeit


Hallo,

Und zwar geht es um ein auto an den geschweisst wurde und sonstige kleine reperaturen angefallen waren. Jetzt geht es darum die auszufuehrende kraft war waehrend seiner taetigkeit arbeitslos und bezog alg2 es wurde meines wissens nach nie ein pauschelbetrag beanschlagt geschweige noch eine konkrete bestätigung seinerseits da das auto noch bei einer werkstatt stand wo dieses fahrzeug besichtet wurde ca. einen halben monat später als er arbeitslos wurde bietete er sich an das auto wieder herzurichten. Dieses fahrzeug wurde in zwei einhalb monaten fertiggestellt aber die ausfuehrende kraft hatte immer darauf hingewiesen das es schon am anfang eine arbeit von zwei bis drei wochen waere. Nun jedenfalls als dieses kfz fertig gestellt wurde hatte die kraft eine abschlussrechnung.von den jeweiligen std. vorgelegt die umgerechnet bei 8500 euro liegt davon wurden mind. Schon 3500 euro getilgt von den materialkosten mal abgesehen jetzt nach knapp 5 monaten bekamm der jenige der diese arbeit ausfuehren lassen hat einen brief von der ausfuehrenden kraft das noch 5000 euro offen sein laut "vertrag" der nie schriftl. Geschlossen wurde...jetzt meine frage was kann man dagegen unternehmen da es sich um wucher in einer hinsicht aber auch um schwarzarbeit steuerhinterziehung etc handelt.

Vielen Dank für Auskunft


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-- Editiert am 03.10.2010 19:33

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18 Antworten
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#1
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

Habe ich das richtig verstanden?

Ihr habt 8.500 abgemacht. 3.500 sind bezahlt. Jetzt möchte der Schrauber die verbleibenden 5.000.

Du fragst jetzt hier nach, wie du ihn am besten um sein Geld bringen kannst?

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

http://www.klaus-bartram.de/steuer1.html

Rechnungen ohne Steuer-Nr. sind rechtswidrig.

Wucher und Schwarzarbeit sind rechtlich kaum zusammenzubringen.

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#3
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Rechnungen ohne Steuer-Nr. sind rechtswidrig. <hr size=1 noshade>


???
Hier der erste Satz der von dir verlinkten Quelle:
Wenn ein Unternehmer - Gewerbebetrieb aber auch Freiberufler - umsatzsteuerpflichtige Lieferungen oder sonstige Leistungen ausführt, so ist er berechtigt, Rechnungen auszustellen, in denen die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen wird.

Ob wir es hier mit einem Unternehmer, § 14 BGB , zu tun haben?
Selbst wenn die Steuernummer fehlt, ist der gewerbliche Kunde lediglich nicht zum VorSt-Abzug berechtigt und kann eine neue Rechnung verlangen. "Rechtswidrig" ist die Rechnung selbst dann nicht. Ein Privater muss quittieren, eine Rechnung muss er nicht schreiben, schon gar nicht mit SteuerNr., woher auch.

Noch so am Rand, weil es so schön absurd ist: Ein Privater darf keine USt auf einer Rechnung ausweisen. Ist die Rechnung jetzt "rechtswidrig", wenn er das trotzdem tut? Nein, in § 14c Abs.2 UStG findet sich folgende erstaunliche Regelung:

"Wer in einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er zum gesonderten Ausweis der Steuer nicht berechtigt ist (unberechtigter Steuerausweis), schuldet den ausgewiesenen Betrag..."

TE und seinem Schrauber ist also dringend davon abzuraten, eine Rechnung mit USt zu basteln. Die 19% USt müssten -ohne Not- an das FA abgeführt werden. Klug wäre das nicht gerade.




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#4
 Von 
chuckfortune
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Es wurde nie etwas ausgemacht es kam alles als das fahrzeug fertig war

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#5
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

Machts euch doch nicht so schwierig!

Zahl einfach nicht.

Mal schauen ob der den Betrag gerichtlich eintreiben will und wie er die Schwarzarbeit erklärt!

Mal ne Frage: Was zum Geier hat der denn 5 Monate und für 8.500 € an dem Auto geschweisst?? Für das Geld hättest du auch einen neuen bekommen!

So nebenbei: Wucher würde ich hier nicht sehen;

Wenn der an 5 Tagen a 5 Std. in der Woche daran gearbeitet hat, wären das bei 5 Monaten käme das auf einen Stundenlohn von 17 €.

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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

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#6
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Es wurde nie etwas ausgemacht es kam alles als das fahrzeug fertig war
<hr size=1 noshade>


Ah so,

dann regelt sich das nach den §§ 315 , 316 BGB .

Die "Bestimmung" obliegt also deinem Schrauber. Hat er gemacht.

Frage ist jetzt, ob das "der Billigkeit" entspricht, 315 III. Wenn er ordentlich gearbeitet hat, hat er seinen Lohn auch verdient. Frage ist, in welcher Höhe. Einigt euch, du weisst ja sicher, was dich der Spass in der Werkstatt gekostet hätte.

P.S. Mit Strafrecht hat das rein gar nichts nicht zu tun.


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-- Editiert am 04.10.2010 10:45

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#7
 Von 
chuckfortune
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Von aussen kann man die arbeit gut erkennen da sich an der naht neuer rost bildet und es waren keine fuenf monate jediglich 3 monate, man hatte sich danach bei einer werkstatt erkundigt und die hatten versichert das eine komplette instandsetzung des fahrzeuges kostet ca 10tsd bis 12tsd und davon ist diese kfz noch meilenweit entfernt...



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#8
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>...komplette instandsetzung des fahrzeuges kostet ca 10tsd bis 12tsd... <hr size=1 noshade>


Rechtsproblem kann ich noch keines erkennen. Rede mit dem Schrauber.

Denkbar: Er liefert anständige Arbeit ab, bessert nach, du zahlst ihm 1/2 von dem, was die Vertragswerkstatt gekostet hätte, also alles komplett max. 6.000 EUR. Wenn er ordentliche Arbeit abliefert.

Auf der Basis solltet ihr euch einigen können.

Mir fiel noch ein (das ist schlliesslich ein Rechtsforum): Ihr habt mündlich einen Werkvertrag geschlossen, §§ 631 ff. BGB . Vergütung ergibt sich aus 632. Mängel, deine Rechte findest du in 633, 634.

Falls sich jetzt jemand an dem "Unternehmer" in 631 I stört: Nein, dafür gilt nicht der Unternehmerbegriff des § 14, kann im 631 auch ein Privater sein.

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#9
 Von 
chuckfortune
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

das problem besteht darin das schon längst mit ihn gesprochen wurde er aber darauf verpicht.

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#10
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>das problem besteht darin das schon längst mit ihn gesprochen wurde er aber darauf verpicht. <hr size=1 noshade>


Er verpicht also darauf.

Zur Schwarzarbeit:

"Nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtete Dienst- oder Werkleistungen, die von

* Angehörigen,
* aus Gefälligkeit,
* im Wege der Nachbarschafts- oder
* Selbsthilfe
erbracht werden, gelten nicht als Schwarzarbeit . Als nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet gilt insbesondere eine Tätigkeit, die gegen geringes Entgelt erbracht wird."

Gemäß § 134 BGB i.V.m. §§ 1 f. SchwarzArbG sind Verträge nichtig, wenn entweder der Auftraggeber und Auftragnehmer gegen das Schwarzarbeitsgesetz verstoßen haben oder ein einseitiger Verstoß des Auftragnehmers vorliegt, den der Auftraggeber kennt und bewusst zu seinem Vorteil ausnutzt.

Wenn wir davon ausgehen, dass ihr einen wirksamen Werkvertrag mündlich geschlossen habt, schaust du dir am besten § 637 BGB an. Heisst Frist zur Nachbesserung setzen, wenn er das verweigert, bzw. die Frist erfolglos abläuft wirst du ihm gegenüber frei und kannst auf deine Kosten bei einer (freien) Werkstatt nachbessern lassen.

Vorsicht: Zugang der Mahnung muss nachweisbar sein. Wenn die Mängel beseitigt sind, können sie nicht mehr bewiesen werden. D.h. Mängel gerichtsfest festhalten, Fotos, Voranschlag Werkstatt, Meister, Mechaniker als Zeuge.

Das gilt, wenn der "Pfusch" 3.500 Wert ist. Wenn nicht wird es kompliziert. Abnahme nach § 640 BGB ist erfolgt, fraglich und beliebter Streit: Inwieweit waren Mängel erkennbar.


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#11
 Von 
chuckfortune
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

d.h.?normal ausgedrückt? er war vorher ein guter bekannter aber nach so einer auffassung her ist dies nicht mehr der fall!

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#12
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>d.h.?normal ausgedrückt? er war vorher ein guter bekannter aber nach so einer auffassung her ist dies nicht mehr der fall! <hr size=1 noshade>


Schon klar, er wird das genau so sehen.

Wenn ihr einen wirksamen Vertrag habt, könnte er dir halt Probleme bereiten, im Klartext: Dich auf Zahlung des Werklohns verklagen (lies § 632 Abs. 2 BGB ). Deshalb habe ich dir oben -sicherheitshalber- den Weg aufgezeigt, wie du sauber aus der Sache raus kommst.

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#13
 Von 
chuckfortune
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

man hatte nie einen wirklichen vertrag...er hatte sich halt angeboten das über weihnachten zu machen...man habe ihn schon einen brief geschickt in den der werkvertrag aufgeführt ist...und ausfall von nutzungsansprüchen...das heisst also wenn man mängel wie schweissnahtsrost und lackfehler etc. aufzählt und dokumentiert wär man raus?

-- Editiert am 06.10.2010 12:14

-- Editiert am 06.10.2010 12:20

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>man hatte nie einen wirklichen vertrag... <hr size=1 noshade>


Man kann (Werk-) Verträge auch mündlich schliessen.
Nach 632 gilt: (1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Herstellung des Werkes den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
(2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.

Preisfrage: Was ist die "übliche" Vergütung in dem Fall? Keine Ahnung, 8.500 EUR wohl eher nicht. Du musst dir doch irgendwelche Vorstellungen gemacht haben, was du zu zahlen bereit gewesen wärst?

quote:<hr size=1 noshade>...das heisst also wenn man mängel wie schweissnahtsrost und lackfehler etc. aufzählt und dokumentiert wär man raus? <hr size=1 noshade>


Nein, wenn gepfuscht wurde, s.o., lies § 634 BGB .
Danach hast du (zunächst) nur ein Recht auf Nachbesserung. Ist der Schrauber dazu nicht bereit, kannst du mindern (§ 638 BGB ) oder/und den Mangel selbst beseitigen (§ 637 BGB ) und den Aufwand mit seinen Nach- Forderungen verrechnen.

Dazu musst du ihn aber erst in Verzug setzen, angemessene Frist zur Nachbesserung setzen, Auto muss natürlich ggf. verfügbar gemacht werden. Erst wenn die Frist erfolglos abgelaufen ist, kannst du die weiteren Gewährleistungsrechte geltend machen. Den Zugang deiner Forderung = Kenntnisnahme durch Schrauber musst du nachweisen können.

Das mit dem § 640 Abs. 2 BGB hast du verstanden, hoffe ich.

Da du noch nicht voll bezahlt hast, hast du alle Regiemöglichkeiten. Ich hoffe, der Pfusch ist 3.500 EUR wert. Vorsicht, nicht "versehentlich" die 8.500 EUR anerkennen.

Das mit dem dokumentieren ist aus Beweisgründen erforderlich. Es gibt ja böse Menschen. Wenn das Tischtuch zwischen euch zerschnitten ist, und er kommt nach der (Fremd-) Reparatur doch noch mit seinen Forderungen, musst du den Pfusch so nachweisen können, daß das im Extremfall auch einen Amtsrichter überzeugt. Die Mängel sind ja dann repariert, nicht mehr da.

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-- Editiert am 06.10.2010 14:16

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#15
 Von 
chuckfortune
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

bereit zu zahlen 5tsd mit materialkosten und da liegt man schon etwas drüber da die materialkosten alleine schon mit über 1,5tsd veranschlagt wurden...

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#16
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
bereit zu zahlen 5tsd mit materialkosten ...


Ob das im o.g. Sinn "üblich" ist, weiss ich natürlich auch nicht.

Am einfachsten wäre es, wenn ihr zwei euch so einigt: Er bessert nach, beseitigt die Mängel und wenn das passiert ist, zahlst du ihm die restlichen 1.500 EUR.

Wenn das nicht geht, s.o.

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#17
 Von 
H5_N1
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

wenn es ganz eng wird selstanzeige

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#18
 Von 
chuckfortune
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

selbstanzeige mit den gedanken hat man auch schon gespielt aber da wirds es fuer beide seiten unangenehm und die kosten sind dann bestimmt au die selben

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