Tatzeitpunkt Eintrag ins Führungszeugnis

16. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
Karin79
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Tatzeitpunkt Eintrag ins Führungszeugnis

Person A begeht zum Zeitpunkt B eine Straftat. Von der Anzeige über das Verfahren vergehen C Monate Zeit. Es kommt zu einer Verurteilung von A und einem Eintrag ins Führungszeugnis. Dieser Eintrag wird nach 3 Jahren wieder gelöscht.

Jetzt meine Frage: gelten diese 3 Jahre bezüglich des Tatzeitpunktes oder bezüglich der Verurteilung ? Also wird der Eintrag erst nach 3 Jahren plus C bezüglich der Tatzeit gelöscht ?

Danke schonmal.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

es gilt der Zeitpunkt der Verurteilung. § 36 BZRG


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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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