Person A begeht zum Zeitpunkt B eine Straftat. Von der Anzeige über das Verfahren vergehen C Monate Zeit. Es kommt zu einer Verurteilung von A und einem Eintrag ins Führungszeugnis. Dieser Eintrag wird nach 3 Jahren wieder gelöscht.
Jetzt meine Frage: gelten diese 3 Jahre bezüglich des Tatzeitpunktes oder bezüglich der Verurteilung ? Also wird der Eintrag erst nach 3 Jahren plus C bezüglich der Tatzeit gelöscht ?
Danke schonmal.
Tatzeitpunkt Eintrag ins Führungszeugnis
16. August 2006
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Frage vom 16. August 2006 | 14:33
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Tatzeitpunkt Eintrag ins Führungszeugnis
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#1
Antwort vom 16. August 2006 | 14:47
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9521x hilfreich)
es gilt der Zeitpunkt der Verurteilung. § 36 BZRG
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
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