Hallo,
habe kürzlich Jemanden kennengelernt, stellte sich vor, man kam ins Gespräch, man fand sich gegenseitig sehr Sympatisch und haben beschlossen, uns bei Facebook gegenseitig einzuladen.
Dort stellte sich die Person mit dem Titel §Graf" auf dem Profil vor.
Ich war überrascht, hatte damit nicht gerechnet, weil die Person auch nichts davon erwähnte. Die Person war als Gestlicher gekleidet.
Ich war neugerig, weil Personen mit Titel ja öffentlche Personen sind und wollte mich informieren.
Allerdings habe ich einige Seiten gefunden, die sich mit der Person befassen, allerdings gab es viele negativen Sachen zu lesen, es geht um den Titel und die Tätigkeit als Geistlicher und vor allem un die Organisation, wo die Person tätig ist.
Und die Vergangenheit und das Umfeld ist alles andere als erwartet.
Ich habe eine Freundin davon erzähl, was ich gelesen habe, da sie mit der Person zu tun hat. Sie hat die Person nun damit konfrontiert.
Als Gegenreaktion kam von der Person eine Mail, ich würde falsche Gerüchte verbreiten und das es eine strafbara Handlung sei.
Stellt sich mir die Frage, ob ich mich wirklich strafbar gemacht habe, nur weil ich jemanden von einer Seite erzählt habe, was dort drin steht. Ich habe nicht behauptet, das es so ist was da steht.......
Erfülle ich die Tatbestände?
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Tatbestand §186/§187 erfüllt?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
§ 187 StGB
ist in dem geschilderten Falle außen vor, denn dafür müsste etwas falsches wider besseren Wissens weitergegeben werden. Und falls der Freundin einfach nur 1:1 erzählt wurde, was du gelesen hast und dass
du das im Internet auf der seite xxx und yyy gelesen hast, scheidet auch § 186 StGB
aus - und noch besser, wenn du das im Fall des Falles belegen kannst (z. B. durch Ausdruck der entsprechenden Seiten). Somit ist keiner der Tatbestände erfüllt.
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Es handelt sich nicht um Scientologen.... Ist eine andere Gruppierung.
Ich habe immer auf die Seiten verwiesen, woher ich das habe, habe ihr die Links zukomen lassen, wo sie es selber nachlesen kann.
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An dem geschilderten Sachverhalt ist nichts Strafbares zu erkennen. Das, was die Person von sich gegeben hat, würde ich unter Theaterdonner verbuchen.
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