Tagessätze? Was wird zur Berechnung des Tagessatzes herangezogen?

27. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
Annabella
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Tagessätze? Was wird zur Berechnung des Tagessatzes herangezogen?

Hallo!

Ich bin in Bayern wegen Subventionsbetrug angezeigt worden, da ich vor 2 Jahren unrechtmäßig BaföG bezogen habe. Ich hatte damals ca. 17.000 Euro auf der Bank. Warte nun auf Nachricht vom Staatsanwalt, wieviel Strafe mich erwartet. Soweit ich weiß, wird die in Tagessätzen ausgesetzt. Meine Frage ist nun, welcher Tagessatz maßgeblich ist?
Ich bin seit Oktober 2003 bis Oktober 2006 in Elternzeit und beziehe momentan, da ich bei meinen Eltern lebe, nur Kindergeld (154 Euro), Erziehungsgeld (307 Euro) und Kindsunterhalt (200 Euro). Wird das alles zur Berechnung des Tagessatzes herangezogen? Denn eigentlich ist das Geld ja in erster Linie für mein Kind bestimmt, und nicht für mich.
Deweiteren arbeite ich noch gelegentlich, es kommen gelegentlich noch ein paar Euro zusätzlich herein, aber sehr unregelmäßig.

Wie hoch könnte denn meine vorraussichtliche Strafe ausfallen, vor allem aber, wie wird der Tagessatz berechnet? Wird das Gehalt zugrunde gelegt, das ich noch vor 6 Monaten erhalten habe? Oder das Einkommen des Monats, an dem der Strafbescheid kommt?

Danke für Ihre Hilfe!

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1 Antwort
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Es zählt nicht unbedingt da reale Einkommen, sondern das zu erzielende Einkommen. Das liegt bei einem Alleinstehenden, der Sozialhilfe beziehen würde, bei ca. 600,- € / mtl., also einem Tagessatz von 20,-€.

Du hast recht damit, daß das Geld für Dein Kind bestimmt ist, aber auf einen Tagessatz von 15,- bis 20,- € würde ich mich einstellen. Mit viel Wohlwollen 10,-€

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"<small>falsa demonstratio non nocet
Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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