Strohmann legal

13. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Ben123
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 71x hilfreich)
Strohmann legal

Hi,
ein Bekannter von mir betreibt
eine Druckerei.Vor einiger Zeit
sollte er für eine große Diskothek Flyer und Plakate
drucken.Der Bestellwert lag bei €4.800.- Das Ganze war auch noch brandeilig ,und sollte nach 3 Tagen fertig sein.Mein Bekannter
hat schlechte Erfahrungen mit
Gastro-Betrieben gemacht und
vereinbahrte Barzahlung bei
Lieferung.
Als dann der Zeitpunkt der Bezahlung gekommen war,erklärte der Geschäftsführer,uups,jetzt hab ich gerade kein Geld da,aber
ich überweise gleich Montag...
Mein Bekannter blieb beharrlich und sagte,er nehme die Ware wieder mit,und wenn
Geld da ist,kann er die Ware
abholen.So in die Enge getrieben telefonierte der Gf.
und übergab den Hörer meinem
Bekannten.Am anderen Ende der Leitung war angeblich ein Partner des Gf.,der auch beteuerte,dass die Rechnung gleich am Montag überwiesen wird,schließlich komme am Wochenende ein vielfaches dieser Summe durch Eintrittsgelder herein.Nach langem hin und her,gab mein Bekannter dann leider nach,zumal ihm gesagt wurde,dass die Flyer noch am
selben Tag verteilt werden sollten,und nach dem Wochenende quasi wertlos sind
und dann nicht mehr benötigt werden.Natürlich wurde auch in den nächsten 6 Monaten nie ein Euro bezahlt.Anschließend war
der Laden dann pleite.
Nach vielen Recherchen stellte sich heraus,dass alle Druckereien aus der Umgebung
die gleichen Erfahrungen gemacht haben,mindestens 4,von denen wir wissen.Es erfolgte
dann von allen Druckereien
Strafanzeige wegen Betruges.
Der Gf.war nur ein Strohmann,der eigendliche
Kopf der Geschichte ist derjenige mit dem mein Bekannter telefoniert hat.Er
übernimmt immer Läden,die kurz
vor der Pleite stehen,holt Geld raus,so viel wie möglich
und zahlt nichts,weder Personal,Miete,nichts...
Nach vielen Telefonaten mit der Polizei sagte man ihm,es sei nicht strafbar Strohmänner einzusetzen...?!?! Auch der Informationsaustausch mit der
Staatsanwaltschaft funktionierte gut,trotzdem wurde das Verfahren nach einigen weiteren Monaten
eingestellt.Weder der Gf(Strohmann) noch der Drahtzieher wurden verurteilt
....?!?! Wie kann das sein?
Gruß
Ben

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Zur Sache mit dem Strohmann könnte ich hier nichts sagen, aber etwas bestellen wenn man von vorneherein vorhat nicht zu bezahlen ist Betrug und bei einem Schaden von fast 5000 Euro käme auch für Ersttäter und ohne Annahme eines besonders schweren (gewerbsmäßigen) Betrugs schon eine Bewährungsstrafe als eine Geldstrafe in Betracht. Wenn das ganze aber häufiger gemacht wird, ist es gewerblich und der Haupttäter hätte vielleicht sogar mit einer Haftstrafe ohne Bewährung zu rechnen.

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#2
 Von 
Ben123
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 71x hilfreich)

@DanielB
vorab erstmal danke für Deine Antwort.Alle Druckereien haben Strafantrag gestellt und
waren gegenüber der Polizei
sehr kooperativ.Er hat außer der Diskothek noch mindestens 4 weitere Firmen,von denen wir wissen
,finanziell ausgesaugt.Immer mit Gf.als
Strohmann.Die Sache bei meinem Bekannten ist jetzt 1,5 Jahre her und
wurde trotz Protest der
Geschädigten von der Staatsanwaltschaft eingestellt.Obwohl diese
Kenntnis von den Machenschaften haben.Die
Anklagepunkte müßten meiner Meinung nach zumindest als gewerbsmäßigen ,oder Bandenbetrug angeklagt
werden,und nicht nur als
gewöhnlichen 263.
Gruß Ben

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Es geht hier ja einmal um Zivilrecht (die Forderung für die Flyer):

Hier ist der der GF (der GmbH?, der GbR?) der Auftrageber der Druckerei gewesen. Deswegen ist (je nach Gesellschaftsform) die Firma oder der GF als Person Adressat der Forderung. Wenn der 'Hintermann' nicht so gesellschaftsmäßig mit der Firma 'verbandelt' ist, daß er für deren Verbindlichkeiten einzustehen hat (was sicherlich nicht der Fall sein wird, sonst bräuchte er ja keinen 'Strohmann') wird man diesbezüglich auch nichts bei ihm holen können.

Die andere Seite ist die strafrechtliche:

Hierfür (Betrug) müßte nachgewiesen werden können, daß bereits bei Vertragsabschluß Zahlungsunfähigkeit und/oder Zahlungsunwilligkeit vorlag. Dieser Nachweis war anscheinend (warum auch immer) nicht gerichtsfest zu erbringen.



-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ben123
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 71x hilfreich)

Hi Streetworker,
uns wundert eben nur,dass
der Hintermann alle Druckereien der Gegend
abgeklappert hat,nirgendwo bezahlt,und die Staatsanwaltschaft die
Zahlungsunfähigkeit noch immer nicht festgestellt
hat.Es handelt sich um eine
GmbH.Mir ist bewußt,dass die GmbH nur mit Ihrem
Stammkapital haftet und darüber hinaus bestenfalls der Gf.(der schon vor 3 Jahren die e.V abgegeben hat.)
Die Staatsanwaltschaft
weiß von dem Strohmann in diesem Fall,sowie diverse weitere Fälle,stellt Verfahren trotzdem ein.
Der Drahtzieher hat übrigens zwischenzeitlich
noch eine Modellagentur und einen Limosinenserve,
wieder mit Strohmännern als Gf.in die Pleite gefahren.Es muß doch bei
dieser eindeutigen Konstellation möglich sein,den Drahtzieher strafrechtlich zu belangen.(Grübel,kopfschüttel)

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