Guten Tag,
ich habe so im ende letzten Jahres ein unabgeschlossenes Fahrrad gefunden, da meins kaputt war und ich als Student knapp bei Kasse bin habe ich nicht weiter nach Gedacht und die Chance genutzt. Zu Hause habe ich das Fahrrad dann auch noch umgesprüht.
Monate später wurde ich von zwei Zivilbeamten am HBF angesprochen wo ich das Fahrrad her habe. Da ich total perplex war habe ich zuerst gesagt, dass ich es vom Trödel habe. Sie haben aber die Rahmennummer durch gegeben und es war halt als gestohlen gemeldet. Dann wurde ich zum Verhör vorgeladen wo ich auch komplett gestanden habe und einsichtig war und gesagt habe das ich es nie wieder tun würde. Allerdings hat die Geschädigte Person behauptet, dass das Fahrrad abgeschlossen war. Das war aber definitiv nicht der Fall außerdem gibt es dafür keine Beweise. Also in dubio pro reo. Jetzt hat es einige Zeit gedauert und heute morgen lag ein Brief im Briefkasten worin ich zu 30 Tagessätzen á 25 Euro verurteilt worden bin. Gegen das Urteil habe ich sofort Einspruch eingelegt weil ich es total unverhältnismäßig finde. Ich meine ich habe ja mit einer Strafe gerechnet und auch verdient aber so hock?
Oder irre ich mich und Strafen bei Fahrraddiebstahl fallen immer so hoch aus?
Danke schon einmal im Voraus!!!
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Strafverfahren - fallen Strafen bei Fahrraddiebstahl immer so hoch aus?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hi,
nun weiß ich ja nicht, was das Fahrrad wert war, aber 30 Tagessätze sind nicht übermäßig viel. Das Gericht geht davon aus, daß Sie 750 Euro Einkommen haben - haben Sie deutlich weniger, können Sie zumindest gegen die Höhe der Tagessätze erfolgreich Einspruch einlegen. Aber behaupten Sie jetzt bitte nicht, Sie hätten gar kein Einkommen - niemand hat kein Einkommen, sonst würde er verhungern...
Gruß vom mümmel
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Es geht ja auch nicht um die Tagessätze, sondern um die insgesamte höhe. Das Einkommen bemisst sich doch aus dem was man monatlich hat minus Miete und Strom?
Dann sind es mit den eben genannten Abzügen 600-700 Euro!!!
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Hi,
oh, da sollten Sie tunlichst keinen Einspruch einlegen. "Minus Miete und Strom" ist nämlich nicht. Da Sie also offenbar um 1000 Euro Einkommen haben, hätte die Höhe eines Tagessatzes offenbar so 30 bis 35 Euro betragen müssen. Und im Falle eines Einspruchs kann das auch nach oben korrigiert werden, da das sog. "Verschlechterungsverbot" bei Strafbefehlen nicht gilt.
Gruß vom mümmel
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Klar muss man die Miete davon abziehen, dass stand sogar in dem schreiben was ich bekommen habe drin!!!
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quote:
Es geht ja auch nicht um die Tagessätze, sondern um die insgesamte höhe.
So will es das Gesetz. 30 Tagessätze entsprechen quasi "1 Monat Haft" - relativ normal für einen Fahrraddiebstahl. Oder hast du gedacht, du zahlst 50 EUR und die Sache ist gegessen? So funktioniert Strafrecht nicht.
Wärst du Geschäftsführer einer großen Firma mit 10 Mille Monatseinkommen, hättest du 10 Mille latzen müssen.
Wie viel das Rad wert war, ist übrigens völlig latte - ob eine alte Mühle von 100 EUR oder ein Top-Carbon-Zeitfahrrad für 10.000 EUR ist irrelevant.
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Na, dann zitieren Sie mal:
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Kein Zitat? Na, dann verlinke ich hier mal § 40 StGB
- Strom und Miete kommen darin nicht vor...
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Zunächst mal hatten Sie Glück, dass man tatsächlich von einem einfachen Diebstahl ausgegangen ist.
Ihr In dubio pro reo zieht nämlich nicht: Dafür ist nur Raum, wenn die Beweislage unklar ist. Das ist aber nicht dann der Fall, wenn ein Beschuldigter bestreitet und ein Zeuge etwas anderes sagt.
Mit 30 Tagessätzen sind Sie ausgesprochen gut bedient.
Bei der Tagessatzhöhe kommt es auf das Nettoeinkommen abzüglich Unterhaltsverpflichtungen an. Sonstige Verbindlichkeiten wie Strom, Miete, Schulden spielen keine Rolle.
Wenn Sie den Einspruch nicht zurücknehmen wird eine Hauptverhandlung stattfinden (schöner Aufwand, nur weil ein Student (!) nicht nachgedacht hat). Dann wird der Strafbefehl sozusagen zur Anklageschrift. Die Strafe kann in alle Richtungen abgeändert werden. Es wird die Tagessatzhöhe nach Ihrem Einkommen berechnet und die Zahl der TS kann auch durchaus saftig nach oben korrigiert werden.
Man kann auch den Geschädigten hören. Wenn dessen Angaben darüber, dass das Rad abgeschlossen war, glaubhaft sind, wird daraus ein Diebstahl im besonders schweren Fall. Lesen Sie mal den § 243 StGB
. Da gibt es eine Mindeststrafe von 3 Monaten. Die können zwar auch als Geldstrafe verhängt werden, allerdings wären das dann bereits 90 Tagessätze.
Vielleicht sollten Sie also mal darüber nachdenken, ob Sie mit dem SB nicht recht gut weggekommen sind.
-- Editiert am 18.04.2011 17:29
...ganz abgesehen davon, daß die zu erwartende Strafverschärfung ihn auch noch 60 Euro Gerichtsgebühren plus Zeugengebühren kostet.
Gruß vom mümmel
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quote:
Das war aber definitiv nicht der Fall außerdem gibt es dafür keine Beweise. Also in dubio pro reo.
Doch, den gibt es, eben die Aussage des / der Geschädigten und das kann für eine Verurteilung durchaus reichen.
30 Tagessätze sind auch nicht völlig aus dem Rahmen, vor allem weil Sie doch einiges an krimineller Energie bei der Spurenbeseitigung gezeigt haben.
Und selbstverständlich zieht man vom Tagessatz nicht die Miete ab, wie muemmel schon geschrieben hat.
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"ref. iur. C.Konert
Diplom- Jurist
"Never attempt to reason with people who know they are right.""
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