Straftatbestand? Beleidigende Aussage gegen Kirchen oder Moscheen

30. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
leonardo-da
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 21x hilfreich)
Straftatbestand? Beleidigende Aussage gegen Kirchen oder Moscheen

Würde eine in der Öffentlichkeit schriftlich geäußerte Meinung „Eure aus Kuh******* gebaute Kirchen" oder „Eure aus Kuh******* gebaute Moscheen" den Straftatbestand der Beleidigung oder gar der Volksverhetzung erfüllen oder wäre es eher nur als provokante Aussage zu werten? Ist die Beurteilung der Aussage gleich, unabhängig ob sie sich auf Kirchen oder auf Moscheen bezieht?
Ich würde spontan auf eine solche Äußerung, unabhängig davon ob es sich um meine Glaubensrichtung handelt (ich bin Atheist) mit einer Strafanzeige reagieren.

P.S. Ich bin mir bewusst, dass es in den jeweiligen Aussagen nicht klar ist, ob es sich um Einzahl oder Mehrzahl handelt.


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

§130 StGB ist aber auch möglich, je nach den Umständen.

quote:<hr size=1 noshade>Ist die Beurteilung der Aussage gleich, unabhängig ob sie sich auf Kirchen oder auf Moscheen bezieht? <hr size=1 noshade>


Yup. Kirchen, Moscheen, Synagogen, Königreichssäle, Dönerbuden, Tante-Emma-Läden... Letztere zwei natürlich nicht, wenn es um §166 StGB geht.

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