Straftat bei Bewährung

22. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Lisa Kandler
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Straftat bei Bewährung

Hallo, habe eine Frage und hoffe mir kann jemand weiter helfen. Mein Ex war bis vor einem Jahr wegen Menschenhandel in Haft. Zwischenzeitlich hat er wegen falscher Beschuldigung eines Beamten und Beleidigung bis 2012 eine Strafe zur Bewährung erhalten. Nun hat er im Juli 2009 Flyer mit sexuellen Beleidigungen von mir verteilt sodaß von Amts wegen Anzeige erstattet wurde. Ich habe auch schon bei der Polizei ausgesagt und weiß 100%ig das er es war. Was passiert mit ihm wenn die Polizei und die Staatsanwaltschaft dies endgültig feststellt? Kann es sein das er wieder ins Gefängnis kommt?

Für jede Antwort bin ich sehr dankbar!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.01.2012 00:20:09
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 107x hilfreich)

quote:
Kann es sein das er wieder ins Gefängnis kommt?

Ja, selbstverständlich. Und hoffentlich bleibt er da auch.

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Selbstverständlich kann es sein... richtig. Aber dass es auch wirklich passiert ist nicht selbstverstänflich. Die Chancen stehen aber gut (dass er reinmuss)

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"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia

Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

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