Hallo, habe eine Frage und hoffe mir kann jemand weiter helfen. Mein Ex war bis vor einem Jahr wegen Menschenhandel in Haft. Zwischenzeitlich hat er wegen falscher Beschuldigung eines Beamten und Beleidigung bis 2012 eine Strafe zur Bewährung erhalten. Nun hat er im Juli 2009 Flyer mit sexuellen Beleidigungen von mir verteilt sodaß von Amts wegen Anzeige erstattet wurde. Ich habe auch schon bei der Polizei ausgesagt und weiß 100%ig das er es war. Was passiert mit ihm wenn die Polizei und die Staatsanwaltschaft dies endgültig feststellt? Kann es sein das er wieder ins Gefängnis kommt?
Für jede Antwort bin ich sehr dankbar!
-----------------
""
Straftat bei Bewährung
22. November 2009
Thema abonnieren
Frage vom 22. November 2009 | 20:04
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Straftat bei Bewährung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 22. November 2009 | 21:02
Von
Status: Schüler (258 Beiträge, 107x hilfreich)
quote:
Kann es sein das er wieder ins Gefängnis kommt?
Ja, selbstverständlich. Und hoffentlich bleibt er da auch.
-----------------
""
#2
Antwort vom 22. November 2009 | 23:24
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
Selbstverständlich kann es sein... richtig. Aber dass es auch wirklich passiert ist nicht selbstverstänflich. Die Chancen stehen aber gut (dass er reinmuss)
-----------------
"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"
Und jetzt?
Schon
267.994
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
11 Antworten
-
14 Antworten
-
1 Antworten