Straftat Beleidigung / Adhäsionsverfahren

27. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12301.08.2011 20:46:34
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 12x hilfreich)
Straftat Beleidigung / Adhäsionsverfahren

Wenn eine grobe wiederholte Beleidigung nach § 153 a Abs. 2 StPO gegen Geld eingestellt wurde und aufgrund eines Antrags auf Adhäsionsverfahren gleichzeitig Schadensersatz bezahlt wurde - kann dann trotzdem noch danach im Zivilrecht weitergeklagt werden?

Oder hat sich mit der Strafe und Adhäsion in einem Aufwasch alles erledigt und schliesst weitere Forderungen aus?

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7 Antworten
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#1
 Von 
micha60
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 147x hilfreich)

Im Adhäsionsverfarhen gibt es keine Teilabweisung, die rechtskräftig werden könnte. Erst recht hat eine Geldauflage im Rahmen einer Einstellung nach § 153a StPO nicht die Wirkung, eine Obergrenze für den Ersatzbetrag festzusetzen. Eine Zivilklage wäre also noch möglich.

Allerdings haben sich in beiden Fällen Juristen darüber Gedanken gemacht, was dem Opfer wohl zustehen wird, so dass man vorsichtig sein sollte, bevor man Geld in eine Zivilklage auf "Nachschlag" steckt. Wieviel Schmerzensgeld ist denn bisher dem Opfer zugesprochen worden? Und um welche "grobe" Beleidigung ging es?

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#2
 Von 
guest-12301.08.2011 20:46:34
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 12x hilfreich)

Das Opfer bekam damals 1000 Euro im Rahmen des Adhäsionsverfahrens. Es leidet aber immer noch. Straftat war das wiederholte Lächerlichmachen einer Krankheit, die dem Opfer peinlich ist.

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#3
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

Halte ich persönlich für wenig aussichtsreich. 1000 EUR sind bei einer Beleidigung im privaten Bereich schon eine sehr hohe Summe.

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#4
 Von 
micha60
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 147x hilfreich)

Sehe ich ähnlich. Wirkt denn das "Lächerlichmachen" jetzt noch im sozialen Umfeld des Opfer deutlich nach oder wirkt "nur" die vergangene Verletzung noch nach?

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#5
 Von 
guest-12301.08.2011 20:46:34
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 12x hilfreich)

Das Opfer empfindet auch heute noch die Nachwirkungen. Die Krankheit hätte normalerweise niemand erfahren, wären nicht Beleidigungen und Witze darüber gemacht worden. Der Kreis der Wissenden und Tuschelnedn wurde immer größer.

Das subjektive Empfinden ist weit höher als die 1000 Euro.

Ist für zivilrechtliche Nachforderungen im 6 ten Jahr aber wohl zu spät, oder?

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#6
 Von 
micha60
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 147x hilfreich)

Ob zu spät, gehört in den anderen Thread...

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Das Adhäsionsverfahren ist letztlich ein Ersatz für ein Zivilverfahren. Da greift dann die Lehre vom Streitgegenstand. Wenn der identisch ist, dann ist das Verfahren abgeschlossen. Und dafür spricht vieles.

wirdwerden

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