Wenn eine grobe wiederholte Beleidigung nach § 153 a Abs. 2 StPO
gegen Geld eingestellt wurde und aufgrund eines Antrags auf Adhäsionsverfahren gleichzeitig Schadensersatz bezahlt wurde - kann dann trotzdem noch danach im Zivilrecht weitergeklagt werden?
Oder hat sich mit der Strafe und Adhäsion in einem Aufwasch alles erledigt und schliesst weitere Forderungen aus?
Straftat Beleidigung / Adhäsionsverfahren
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Im Adhäsionsverfarhen gibt es keine Teilabweisung, die rechtskräftig werden könnte. Erst recht hat eine Geldauflage im Rahmen einer Einstellung nach § 153a StPO
nicht die Wirkung, eine Obergrenze für den Ersatzbetrag festzusetzen. Eine Zivilklage wäre also noch möglich.
Allerdings haben sich in beiden Fällen Juristen darüber Gedanken gemacht, was dem Opfer wohl zustehen wird, so dass man vorsichtig sein sollte, bevor man Geld in eine Zivilklage auf "Nachschlag" steckt. Wieviel Schmerzensgeld ist denn bisher dem Opfer zugesprochen worden? Und um welche "grobe" Beleidigung ging es?
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Das Opfer bekam damals 1000 Euro im Rahmen des Adhäsionsverfahrens. Es leidet aber immer noch. Straftat war das wiederholte Lächerlichmachen einer Krankheit, die dem Opfer peinlich ist.
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Halte ich persönlich für wenig aussichtsreich. 1000 EUR sind bei einer Beleidigung im privaten Bereich schon eine sehr hohe Summe.
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Sehe ich ähnlich. Wirkt denn das "Lächerlichmachen" jetzt noch im sozialen Umfeld des Opfer deutlich nach oder wirkt "nur" die vergangene Verletzung noch nach?
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Das Opfer empfindet auch heute noch die Nachwirkungen. Die Krankheit hätte normalerweise niemand erfahren, wären nicht Beleidigungen und Witze darüber gemacht worden. Der Kreis der Wissenden und Tuschelnedn wurde immer größer.
Das subjektive Empfinden ist weit höher als die 1000 Euro.
Ist für zivilrechtliche Nachforderungen im 6 ten Jahr aber wohl zu spät, oder?
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Ob zu spät, gehört in den anderen Thread...
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Das Adhäsionsverfahren ist letztlich ein Ersatz für ein Zivilverfahren. Da greift dann die Lehre vom Streitgegenstand. Wenn der identisch ist, dann ist das Verfahren abgeschlossen. Und dafür spricht vieles.
wirdwerden
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