Strafrecht im Ausland

13. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
fragesteller69
Status:
Beginner
(112 Beiträge, 15x hilfreich)
Strafrecht im Ausland

Guten Abend!

Folgendes:

Au-Pair Vertrag wurde mit einer Rumänin (24) (ausschließlich vorab telefonisch) geschlossen. Vor lauter Gutmütigkeit wurden auch noch 2 x 140 Euro im Vorschuss per Westernunion überwiesen. Den Rest kann man sich denken; kein Au Pair; Geld weg!

Die Unterstützung der deutschen und/oder rumänischen Polizei kann ich wohl vergessen, oder? Wie ist eure Meinung?

Wie sieht es mit Zivilrecht aus? Rumänischer Anwalt reicht Klage ein (bin zuversichtlich, dass Name+Adresse leicht herausgefunden werden können) - wie sehen die Chancen aus?

Oder muss ich mir mein Geld "selbst" zurückholen? Wie siehts mit moskau-inkasso oder härter aus? :-) In Rumänien findet sich doch bestimmt einiges. Wer muss für evtl. begangene Drohungen geradestehen? Gilt deutsches Strafrecht oder rumänisches? Verfolgungswahrscheinlichkeit? Mag sich hart anhören, würde aber natürlich nur geblufft sein!!!

Danke im Voraus!

-- Editiert fragesteller69 am 13.01.2014 20:08

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

quote:
2 x 140 Euro im Vorschuss per Westernunion überwiesen


Herzlichen Glückwunsch, damit können Sie nicht mal nachweisen, wer überhaupt das Geld bekommen hat.

Zitat:
bin zuversichtlich, dass Name+Adresse leicht herausgefunden werden können


Ich bin zuversichtlich, dass das Au-Pair Mädchen niemals wirklich existiert hat und falls doch, dieses Mitglied in einem weit größeren "Netzwerk" ist.
Und sicher bin ich mir, dass Sie niemals an die Adresse kommen.

quote:
Wie siehts mit moskau-inkasso oder härter aus?


Damit wäre ich sehr vorsichtig(die rechtlichen Einwände mal außen vor.
Sie sind mit höchster Wahrscheinlichkeit auf ein kriminelles Netzwerk reingefallen und im Gegensatz zu Ihnen, ist diese Herrschaften das Wort "geblufft" ein Fremdwort. Sprich es kann gut sein, dass wenn Sie solche Leute bedrohen selbst mit ungebetenem Besuch rechnen müssen.

Verbuchen Sie das als Lehrgeld für eigene Dummheit, vergessen Sie Western Union für die Zukunft und werfen sie nicht noch gutes Geld dem Schlechten hinterher.

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-- Editiert spatenklopper am 13.01.2014 20:33

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#2
 Von 
fragesteller69
Status:
Beginner
(112 Beiträge, 15x hilfreich)

Das klingt stark danach, gebe ich zu. Glaube ich aber nicht.

Nehmen wir aber mal an, da steckt doch System hinter. Meinen Sie wirklich, rumänische Hintermänner würden auf meine Bedrohungen derart reagieren, dass sie den Weg nach Deutschland auf sich nehmen würden? Oder meinetwegen deren Bekanntschaften, die hier schon sind, losschicken?

Und zu Westernunion: Ein Name wurde mir als Empfänger angezeigt, oder spielen Sie auf gefälschte Personalausweise ab?

Ich vermute dahinter eher das Au Pair Mädchen, dass die Gelegenheit zum schnellen Geld sah.... Jede Kommunikation verlief auf rumänisch...
Darauf konzentrierte Netzwerke können doch wohl ein bisschen Englisch, oder?

Egal! Mein Risiko.

Nochmal: Unterstützung durch deutsche/rumänische Polizei möglich? Zivilklageweg per rumänischen Anwalt aussichtsreich? Strafrelevanz, "Geld selbst" zu holen?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

quote:
Und zu Westernunion: Ein Name wurde mir als Empfänger angezeigt, oder spielen Sie auf gefälschte Personalausweise ab?


Wie schrieb schon ein User hier vor knapp 10 Tagen:

quote:
Der Beleg ist ein Beweis für einen Geldtransfer. Der Name und der angegebene Ort sind völlig egal. Das Geld kann in jeder Western Union Filiale WELTWEIT abgeholt werden. Die Täter arbeiten meistens mit Mitarbeitern der Filialen vor Ort in [insert random Land deiner Wah] zusammen und machen 50/50. Die Geldflüsse sind nicht nachvollziehabar und daher ist Western Union sehr beliebt beim organisierten Verbrechen.


Wie ich ansonsten darüber denke, steht ja oben ;)


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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Und zu Westernunion: Ein Name wurde mir als Empfänger angezeigt, oder spielen Sie auf gefälschte Personalausweise ab? <hr size=1 noshade>

Sie wissen aber schon, wie WU funktioniert?

quote:<hr size=1 noshade>Unterstützung durch deutsche/rumänische Polizei möglich? <hr size=1 noshade>

Die deutsche Polizei wird keine eigenen Ermittlungen aufnehmen. Wenn es gut läuft, wird sie eine Anfrage bei den rumänischen Behörden machen. Ob und wie die antworten werden, kann man nicht einschätzen.
Geld bekommen sie davon keinesfalls zurück. Darum müssen sie sich schon alleine kümmern.

Ich bin kein Experte für rumänische Anwalts- und Gerichtskosten. Aber ich fürchte sehr stark, dass das Kosten-Risiko-Verhältnis extrem ungünstig ist.

Im Ergebnis schließe ich mich spatenklopper an.
Verbuchen Sie das als Lehrgeld für eigene Dummheit, vergessen Sie Western Union für die Zukunft und werfen sie nicht noch gutes Geld dem Schlechten hinterher.




-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

-- Editiert drkabo am 13.01.2014 22:00

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)


quote:
Ist der Zivilklageweg per rumänischen Anwalt aussichtsreich?


Bei einem deutschen Klienten dürften hier die Kosten der Beauftragung locker schon im Vorweg die bisher entstandenen "Kosten" von 280,-€ erreichen oder übersteigen. Das Verfahren wird teuer.

Im ersten Schritt wäre es sicher sinnvoll, schon vor Beauftragung eines Anwalts zu überprüfen, ob das Au-Pair-Mädchen als Mensch überhaupt existiert.

quote:
In Rumänien findet sich doch bestimmt einiges

Wenn Sie das meinen, was es scheint....Vergessen Sie es. So schlau sind die auch, um Ihnen jede Schuld in die Schuhe zu schieben und Sie bis dahin blankzuziehen.





-- Editiert altona01 am 13.01.2014 23:10

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#6
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Wie siehts mit moskau-inkasso oder härter aus? :-) In Rumänien findet sich doch bestimmt einiges.


Ja, die kosten aber mehr als 140 EUR. Dann ist es am Ende immer noch ein Minusgeschäft.

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