Antrag auf Aussetzung der Reststrafe auf Bewährung und Stellungnahme der Justizvollzugsanstalt

31. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Danmark
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Antrag auf Aussetzung der Reststrafe auf Bewährung und Stellungnahme der Justizvollzugsanstalt

Darf die Justizvollzugsanstalt in ihrer Stellungnahme zum Antrag auf Aussetzung der Reststrafe auf Bewährung ausführlich Stellung nehmen zur eigentlichen Straftat? Darf hier eine Bewertung abgegeben werden? Oder muss die Justiz sich ausnahmslos auf eine Beurteilung während der Haftzeit beschränken, ggfs. auch eine Wertung abgeben für die Zeit nach der Entlassung?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

Hi,

die JVA weiß doch nichts über die Straftat, was nicht im Urteil steht. Und das Urteil hat die Vollstreckungskammer natürlich zur Hand. Insofern verstehe ich die Frage nicht.

Gruß vom mümmel

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