Darf die Justizvollzugsanstalt in ihrer Stellungnahme zum Antrag auf Aussetzung der Reststrafe auf Bewährung ausführlich Stellung nehmen zur eigentlichen Straftat? Darf hier eine Bewertung abgegeben werden? Oder muss die Justiz sich ausnahmslos auf eine Beurteilung während der Haftzeit beschränken, ggfs. auch eine Wertung abgeben für die Zeit nach der Entlassung?
Antrag auf Aussetzung der Reststrafe auf Bewährung und Stellungnahme der Justizvollzugsanstalt
31. Januar 2008
Thema abonnieren
Frage vom 31. Januar 2008 | 14:56
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Antrag auf Aussetzung der Reststrafe auf Bewährung und Stellungnahme der Justizvollzugsanstalt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 31. Januar 2008 | 16:41
Von
Status: Unbeschreiblich (32811 Beiträge, 17245x hilfreich)
Hi,
die JVA weiß doch nichts über die Straftat, was nicht im Urteil steht. Und das Urteil hat die Vollstreckungskammer natürlich zur Hand. Insofern verstehe ich die Frage nicht.
Gruß vom mümmel
Und jetzt?
Schon
266.499
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
11 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
13 Antworten