Strafrecht Anwalt bei Hartz4

6. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
wieich
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafrecht Anwalt bei Hartz4

Hallo,

ich brauche in meiner Angelegenheit einen Anwalt da ich einige ******* gebaut habe wofür ich auch grade stehe bzw. abzahle! Da ich leider vorbelastet bin, möchte ich einen Anwalt hinzuziehen. Ich habe nächste Woche einen Termin zur Aussage bei der Polizei!

Da ich im Moment noch Hartz4 beziehe und ich nicht genug Geld habe für einen Antwalt! Gibt es irgendwelche Möglichkeiten das ich einen Anwalt einschalten kann???

Gilt da der Beratungsschein oder wie der heisst??

gruß

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1 Antwort
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Der Beratungsschein gilt im Strafrecht nur für eine Erstberatung, die auch nicht mit weiteren Tätigkeiten des Anwalts verbunden sein darf (z.B. verfassen eines Schreibens an die Staatsanwaltschaft). Alles darüber hinaus muß man im Strafrecht selbst zahlen.

Um die Möglichkeit zu beurteilen einen Pflichtverteidiger zu bekommen ist der Sachverhalt nicht ausführlich genug dargestellt. Es scheint ja wohl um Betrug o.ä. zu gehen. Da gibt es im Normalfall keinen Pflichtverteidiger. Ausnahme wäre, wenn z.B. noch eine offene Bewährung läuft und insgesamt eine Freiheitsstrafe von -real- mehr als 1 Jahr droht. Allerdings zahlt man auch den Pflichtverteidiger am Ende selbst, wenn man verureilt wird. Der Staat legt die Kosten insoweit nur vor.

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