Strafmass bei Alleinerziehend untersschiedlich....

5. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
kitcat
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 38x hilfreich)
Strafmass bei Alleinerziehend untersschiedlich....

Hallo zusammen,

wenn ein Strafmass bei einer einfachen Körperverletzung schon bei 7k liegt oder Ersatzweise Haft.

Wie sieht das bei einer Alleinerziehenden Mama mit 3 Kindern aus ???

Wobei hier zuzüglich Betrug in 5 stelliger Höhe hinzu kommt, Körperverletzung und Kindeswohlgefährdung hinzu kommt ??

Was kann hier minumum und maximum der guten Mama schon passieren ?

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-- Editiert von Moderator am 05.01.2015 21:36

-- Thema wurde verschoben am 05.01.2015 21:36

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Eine Strafreduzierung wegen Kindern, das gibbet es nicht. Wie dann die Vollstreckung aussieht ist eine andere Frage. Und- meine Kristallkugel, mit der ich normalerweise wahrsage, habe ich gerade ausgeliehen.

wirdwerden

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#2
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

der von Ihnen geschilderte Konstrukt ist so vage, dass niemand auch nur eine annähernd zutreffende Aussage zum Strafmaß treffen könnte.

Vorhandene Kinder können zu einer Strafmaßverstärkung führen, wenn diese vor dem Vorbild der Mutter zu schützen sind.

Richtig ist, dass es keine gesetzlichen Strafmaß-Rabatte vor Gerichten für Kinder gibt.

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#3
 Von 
kitcat
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 38x hilfreich)

ja das wollte ich mit dieser Frage herraus finden :-)

Rabatte nicht aber wie kann hier ein Strafmaß in der Praxis aussehen ?

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#4
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

quote:
Was kann hier minumum und maximum der guten Mama schon passieren ?

So eine gute Mama wird es wohl nicht sein, sonst wäre sie nicht wegen Kindeswohlgefährdung angeklagt und müsste sich jetzt um Strafmilderungsgründe Gedanken machen.

Geldstrafen werden nach dem persönlichen Lebensstandard berechnet. Typischerweise ist das bei alleinerziehenden Mamas mit Jugendamt am Hals eher unterdurchschnittlich, weshalb auch die Gesamthöhe einer Geldstrafe in dieser Hinsicht eher gering sein dürfte. Grundsätzlich gibt es aber keine Strafmilderung, die allein auf Elternschaft abzielt. Insbesondere natürlich nicht bei so einschlägigen Vorwürfen.
Wenn da also zwei Menschen nebeneinander des gleichen Vorwurfs schuldig gesprochen werden, bekommen die auch beide die gleiche Strafe. Jedenfalls ist es bei der Strafzumessung (fast) nicht relevant, wer Kinder hat.

In der Praxis ist das Strafmaß natürlich irgendwo zwischen Freispruch (Minimum) und lebenslanger Freiheitsstrafe (Maximum). Da Ihre Schilderung etwas sehr dürftig ist, kann man das kein bischen weiter einschränken. Man kann höchstens noch bemerken, dass sowohl Minimum als auch Maximum selten erreicht werden.

quote:
wenn ein Strafmass bei einer einfachen Körperverletzung schon bei 7k liegt oder Ersatzweise Haft.

Wie kommen Sie denn darauf? Haben Sie da einen konkreten Fall vor Augen? Soll der mit Ihrem Fall vergleichbar sein? Das Strafmaß für einfache KV ist nämlich nicht grundsätzlich so. Das kann auch deutlich geringer oder höher sein. Strafen können zur Bewährung ausgesetzt werden oder direkt vollstreckt werden. Das ist von sehr vielen Details abhängig, Sie nennen aber so gut wie keins.

Wie hängen die drei Vorwürfe zusammen? Sie müssten schon jeden der Vorwürfe wenigstens etwas genauer beschreiben. Ist die Mutter vorbestraft? Bei 3 Kindern ist sie ja hoffentlich älter als 21. Grundsätzlich aber würde ich der Mutter schon wegen der hohen Schadensumme beim Betrug eine Haftstrafe in Aussicht stellen wollen, die aber durchaus auf Bewährung ausgesetzt werden kann. Hierbei dürfte es sich dann wirklich etwas schick machen, dass sie 3 Kinder betreut.

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Nach kurzem Überfliegen der älteren Threads vermute ich dann mal, dass sich die Vorwürfe darauf beziehen, dass die Mutter das gemeinsame Kind geschlagen hat? Dann dürfte die Strafe bei etwas 20 Tagessätzen liegen. Und die Mutter offenbar durch Ihren Unterhalt am Rande des Existenzminimums finanziert wird, macht das in der Summe stolze 200 bis 400 Euro. Mit 7k ist da ganz bestimmt nichts, das wäre annähernd die Maximalstrafe. Und eine Haftstrafe gibt das definitiv nicht. Bei solchen Vorwürfen würde ich grundsätzlich aber auch erstmal davon ausgehen, dass es hier zu keiner Verurteilung kommt.
Deutlich schwerer fällt da der fünftstellige Betrug ins Gewicht. Aber auch da möchte ich mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, solange Sie den Vorwurf nicht konkretisieren. Womöglich ist der nichtmals tatbestandsmäßig. Die Mücke von der Kindeswohlgefährdung wurde ja auch zum Elefanten gemacht.

Tipp am Rande, war ja früher mal Thema:
So löst man seine Unterhaltsprobleme nicht.

-- Editiert Hafenlärm am 05.01.2015 20:55

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Rabatte nicht aber wie kann hier ein Strafmaß in der Praxis aussehen ?
a) Geldstrafe
b) Haftstrafe mit Bewährung
c) Haftstrafe ohne Bewährung
d) c) Haftstrafe ohne Bewährung mit Sicherungsverwahrung





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Vielleicht wäre es sinnvoll, mal zu erklären, was der Staatsanwalt wirklich angeklagt hat. Außerdem ergibt sich die Erkenntnis der Mindeststrafe mit Sicherheit nicht aus dem Gesetz. Aus dem Kaffeesatz? Aus Wunschdenken?

wirdwerden

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-- Editiert wirdwerden am 05.01.2015 22:11

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#7
 Von 
kitcat
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 38x hilfreich)

hat mit Unterhaltspflichten nichts zu tun.

eher Aufräumen im Gewissen, nachdem meine Person durch verfälschung der Tatsachen misshandelt wurde.

Meine gennanten Vorfälle sind gut Untermauert und was mir zur Last gelegt wurde passend Dargelegt.

Ich mach mir nur Sorgen um das gemeinsame.......


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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
Wenn da also zwei Menschen nebeneinander des gleichen Vorwurfs schuldig gesprochen werden, bekommen die auch beide die gleiche Strafe


Na, das ist aber etwas sehr pauschal. Mal abgesehen davon, dass bei Geldstrafen unterschiedliche Einkommenshöhen durchaus zu völlig verschiedenen "Endstrafen" führen können, spielen ja auch solche Dinge wie Vorstrafen und Strafmilderungsgründe (die ggf. nur einen Täter betreffen) eine Rolle. Auch wegen des gleichen Vorwurfs kann sich daher der eine eine Freiheitsstrafe einfangen, während der andere mit einer Geldstrafe nach Hause geht.

quote:
nachdem meine Person durch verfälschung der Tatsachen misshandelt wurde.


Aha.

quote:
Was kann hier minumum und maximum der guten Mama schon passieren ?


Geldstrafe im unteren Bereich bis zu einer mehrjährigen Haftstrafe. Genauer kann man es aufgrund der völlig unzureichenden (auch wenn die Mama das anders sieht) Sachverhaltsschilderung und der offenbar völlig falschen Vorstellung davon wie die Strafmaßfindung vonstatten geht, nicht sagen.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Das Verfahren kann auch eingestellt werden, so dass gar nix passiert. Man sollte schon wissen, was überhaupt Gegenstand der Anklage ist, sofern überhaupt eine existiert.

wirdwerden

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#10
 Von 
kitcat
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 38x hilfreich)

Vielen Dank für eure Beiträge,

tiefer ins Detail möchte ich hier nun nicht einsteigen.

Es werden noch einige Monate ins Land gehen bis Ergebnisse vorliegen.

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