Strafmaß

16. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
Silverstar230
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafmaß

Hallo liebe Community,

im letzen Jahr habe ich echt was dummes gemacht und habe nun einige Fragen, mit der hoffnung auf gute Tips.
Also, dass dumme war ein unüberlegter Diebstahl durch dem ich nicht nur verurteilt wurde, sondern auch meinen Job verloren habe.
Zum zeitpunkt der verurteilung hatte ich bereits einen neuen Job gefunden, als vor Gericht dann die frage nach meinem einkommen gestellt wurde, ging das wilde spiel los.
Ich arbeitete nun als selbständigerer Versicherungsfachmann und mein Gehalt setzte sich aus 1000 Euro Pauschale und 1500 Euro
vorschuss zusammen. Macht 2500 Euro wovon ich selbst noch jegliche abgaben (steuer, versicherung usw.) zahlen musste, weil ich ja nicht angestellt war.Doch weil ich erst zwei wochen dabei war, konnte ich über diese kosten noch nichts genaues sagen.
Das hat die Richterin aber irgendwie nicht richtig verstanden und ging einfach von den 2500 Euro aus.
Dementsprechend hoch war dann auch das Urteil, 150 Ts zu je 40Euro die ich jetzt in 100 Euro raten abstottern muß (schadenssumme waren 1500 Euro).
Ich habe dann alles so hingenommen weil ich einfach nur froh war alles hinter mir zu lassen und neu anzufangen.Einen Anwalt hatte ich auch nicht dabei.
Vier monate später kündigte ich meinen neuen Job und ging wieder als Handwerker zurück ins Angestelltenverhältniss.
Jetzt kommt das eigentliche problem, ich verdine nun natürlich viel weniger und kann gerade noch so die raten zahlen und mir nichts anderes mehr leisten.
Gibt es im nachhinein noch möglichkeiten das urteil anzufechten oder sonstige verfahren um mir etwas mehr Geld zu lassen?
Ich hoffe das war jetzt einigermaßen verständlich geschrieben.
Würde mich über Hilfe freuen.


LG Silverstar230

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
und ging einfach von den 2500 Euro aus.
Dementsprechend hoch war dann auch das Urteil, 150 Ts zu je 40Euro


Falls du nicht ein paar minderjährige Kinder hast oder eine Ehefrau ohne Einkommen, dann bist du mit der Strafe extrem gut weggekommen.

Die Tagessatzhöhe von 40,- Euro bedeutet nämlich, dsss das gericht von einem Einkommen von nur 1200,- Euro ausgangen ist.

40 Euro pro Tag --> 1200,- / Monat

Daher kannst du nicht wirklich nicht beschweren.

Rein rechtlich gesehen kann man gegen das Urteil ohnehin nichts mehr machen.



0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Und bei einer Gesamtstrafenhöhe von 6.000,00 € ist auch an eine Absenkung der Rate kaum zu denken. Sie zahlen ja so bereits 5 Jahre daran. Das ist relativ lange für eine Geldstrafenvollstreckung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Silverstar230
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal,

erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten.
Hätte auch einfach mal selber nachrechnen können anstatt mir die ganze zeit gedanken zu machen. Naja, manchmal kommt man eben nicht auf die einfachsten dinge.
Dann werde ich jetzt einfach mal froh sein, dass es nicht noch schlimmer gekommen ist.
Ich meine Strafe muß ja auch sein.


Lg Silverstar230

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.945 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen