Strafmaß Körperverletzung

9. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
DonJohn1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafmaß Körperverletzung

Hallo liebe 123recht Gemeinde!

Mein bester Freund hat folgendes Problem:
Er ist 20 Jahre alt und in Ausbildung. Letzte Woche hat seine Freundin mit ihm schluss gemacht und wolte ihm nicht erklären, warum.
Er fand heraus, das sie von einem anderen angemacht wurde und jetzt lieber mit ihm (dem anderen)zusammen sein will.
Jetzt hat er am Wochenende rausgefunden, wer dieser Typ ist und ihn recht ordentlich verprügelt (natürlich selbst etwas abbekommen). Der Kampf fand ohne Waffen o.Ä. statt und der geschädigte hat jetzt eine gebrochene Nase und ein blaues Auge und Rippenprellungen.

Meine Frage: Wie hoch würde hier das Erwachsenen- bzw. Jugendstrafmaß ausfallen.
Ich glaub nicht, das er bei der tat voll zurechnungsfähig war, er bereut aber nichts, sagt er.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
C.Konert
Status:
Praktikant
(663 Beiträge, 92x hilfreich)

Ein Strafmaß lässt sich so nicht vorher sagen. Wenn es wirklich eine einfache KV nach § 223 Abs. 1 StGB ist, dann würde bei einem Ersttäter bei Anwendung von Erwachsenem Strafrecht wohl eine Geldstrafe, und bei Anwendung von Jugendstrafrecht wohl Sozialstunden oder Freizeitarreste verhängt werden.

er bereut aber nichts, sagt er.

Diese Einstellung würde ich sehr schnell ablegen, weil das die Strafe garantiert in die Höhe treibt.

-----------------
"stud.iur Hr. C.Konert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
chrisjur
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

In Betracht kommt "schwere Körperverletzung" nur, wenn der Nasenbeinbruch nicht gerichtet werden kann und zu einer dauernden Entstellung führen würde.

Ansonsten: Körperverletzung nach §223 StGB mit einem Strafrahmen bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Gibt es einschlägige Vorstrafen?
Dass er nichts bereut, ist bei einem Urteil eher schlecht für die Frage der Schuld, die für die Strafzumessung grundlegend ist. Zurechnungsfähigkeit spielt eine Rolle, aber klingt hier nicht nach Minderung der Schuldfähigkeit.
Das Motiv *Neuen Freund schlagen* für die Körperverletzung mögen Richter in der Regel gar nicht, was die Schuld im allgmeinen betrifft.In der Regel bleibt es aber bei Erstverhalten bei einer Geldstrafe, die sich nach dem Einkommen( betreffend Höhe des Tagessatzes = 1/30 des Nettomonatseinkommens) richtet.

Wenn er noch Jugendstrafrecht unterfällt (Bewertungsfrage), dann Arbeitsstunden oder eine Weile Jugendarrest (Höhe sehr schwer zu bewerten bei Jugendsachen).

-- Editiert von chrisjur am 09.07.2008 12:43:29

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

Hallo DonJohn1,

zusaetzlich sollte sich Dein Freund (hat er die Freundin nun wieder bekommen oder war die Pruegelei wirklich nicht nur dumm sondern auch noch voellig umsonst? :grins: ) auch auf Forderungen bzgl. Schmerzensgeld gefasst machen.

Eine Frage auch an den Freund: Wenn die jetzt Ex-Freundin einfach sagt, dass der neue viel besser :love: ist, bezieht sie dann auch Pruegel? :neck:

Gruss
Agenor

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DonJohn1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank erstmal für die hilfreichen Antworten.

zu dem was ich ausgelassen habe:

- nein er ist noch nie straffällig geworden,ich kenn ihn schon seit unserer Einschulung

- er (der neue) hat eine Prügelei provoziert aber den ersten schlag hat er (mein Frend) ausgeteilt

- das mit der reue sollte ehrlich gemeint sein, muss ja aber nicht, oder?

- ich hab in einem anderen Beitrag über Körperverletzung gelesen, das ein Entschuldigungsbrief evtl. auch strafmindernd wirkt. Stimmt das?

- und nein die Freundin hat er nicht wieder bekommen, aber das war ihm schon vorher klar.
Er hat mir gesagt, in einem letzten Gespräch hat sie ihm gesagt, das da zwischen den beiden schon seit Mai was läuft und das ihr neuer genau wusste, das sie in einer festen Beziehung war. Sie waren schon in etwa zwei Jahre zusammen. Er hatte einfach nur so unglaublichen hass auf ihn, das er seine (erste) Beziehung kaputt gemacht hat, hat er mir unter tränen gestanden. (Sonst versucht er immer, möglichst emotionslos zu bleiben.)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

Hallo DonJohn1,

Du hattest nur geschrieben, dass Dein Freund die Adresse herausgefunden hat und ihn offenbar aufgesucht hat. Dies tat er entweder, um dem neuen zu gratulieren oder aber mit der festen Absicht, sich zu pruegeln. Und wenn so eine Tat geplant und vorsaetzlich begangen wird, ist mir bei solchen Erklaerungen Angst und Bange. Was heisst, er 'versucht' moeglichst Emotionslos zu bleiben? Wie oft schafft er das denn nicht? Und was macht er in dem Fall?
Zum Thema: ob ein Entschuldigungsbrief was bringt weiss ich nicht. Und ob er Reue glaubwuerdig vorspielen kann?
Das einzig Positive ist wohl, dass er vorher ein unbeschriebenes Blatt war. Werden wohl Arbeitsstunden und evtl. die Forderungen seines Gegners rauskommen. Aber voraussagen werden das auch die echten Experten hier nicht koennen.

Gruss
Agenor

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
DonJohn1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, mein Freund hat rausgefunden, wer er ist und alles mögliche. Und es war nach ner veranstaltung passiert (die ex-Freundin war nicht dabei).
Er sagt, das er sie bis zum schluß geliebt hat, und das, obwohl sie ihm so weh getan hat er sie nie verletzen könnte.
Aber er hatte wohl schon gezielt die Absicht, dem neuen Freund eine ordentliche tracht zu verpassen.
Und das mit der emotionslosigkeit hat er im Griff, und wenn mal nicht, wird er verbal aggressiv, aber (bis jetzt) nie körperlich.
Er war auch ganz allein dort und hat mir alles nachträglich sehr ausführlich erzählt.
Er wirkt auf mich so antriebs- und teilnahmslos seit sie schluß gemacht hat, schon fast apathisch.
So wie ich ihn sonst kenne, denke ich schon das er seelisch jetzt sehr kaputt und durcheinander ist. Er hat sogar schon an Selbstmord gedacht, aber ich hoffe, davon hab ich ihn abgebracht.
Vermindert schuldfähig?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
steffen_bs
Status:
Beginner
(149 Beiträge, 128x hilfreich)

Hi DonJohn1,

vorweg eins: Ich kann nachvollziehen, wie sich dein Freund in einer solchen Situation verhalten hat, denn in einem derart emotionalen Moment legt sich einfach ein Schalter um.

Dennoch sollte er sich hinsichtlich der Reue tatsächlich um 180 Grad drehen, da er die ganze Sache sonst für sich nur schlimmer macht.

Ich wünsche ihm, dass er bald wieder eine neue, bessere Frau findet, die nicht so einen Mist mit ihm abzieht.

LG

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

ob das dem Fragesteller nach 2,5 Monaten noch hilft bzw. ob er es überhaupt nicht liest ? :???:

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.944 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen