Strafe für Diebstahl als Ersttäter

4. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Richard_Jungandre
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 31x hilfreich)
Strafe für Diebstahl als Ersttäter

Hallo, ich wurde erwischt, wie ich bescheuerterweise in dem Laden, wo ich gearbeitet habe, Geld in Höhe von ca. 1000 Euro veruntreut habe. Ich bin vorher noch nie straffällig geworden und ich würd mich wegen dieser bescheuerten Geschichte am liebsten selbst in den Hintern beißen. Ich hab das Geld sofort zurückgezahlt, aber meine Chefin hat mich natürlich angezeigt. Ich bin jetzt 23. Mit was für einer Strafe muss ich rechnen, und bei Geldstrafe mit wie vielen Tagessätzen?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Wurde der Betrag auf einmal geklaut oder waren es mehrere Taten über einen längeren Zeitraum?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Richard_Jungandre
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 31x hilfreich)

Der Betrag wurde in kleineren Beträgen über drei Monate hinweg geklaut

25x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Hi,

na, so auf den Tagessatz genau kann man das nicht sagen, aber es wird bei einer Geldstrafe bleiben.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Richard_Jungandre
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 31x hilfreich)

Danke! Kann man auch keine Größenordnung eingrenzen bei den Tagessätzen? So mindestens oder höchstens?
Und wird das in jedem Fall richtig vor Gericht gehen oder lässt sich dass schneller und unstressiger abwickeln? Ich bin jetzt schon fertig mit den Nerven

-- Editiert von Richard_Jungandre am 05.09.2008 10:46:31

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Richard_Jungandre
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 31x hilfreich)

Kann mir da keiner eine Antwort geben, in welcher Größenordnung sich die Anzahl der Tagessätze bewegen wird?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.04.2010 12:31:35
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 7x hilfreich)

Doch ... dein Richter. Alles andere wäre vermessen. Denn keiner kann voraussagen, was genau von deinem Richter alles in die Waagschale geworfen wird. Alles andere wäre im Vorfeld wirklich nur Spekulation - und die hilft dir sicher nicht wirklich weiter.

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#7
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 329x hilfreich)

Möglicherweise bleibt es bei 90 Tagessätzen oder darunter, da das Ganze sich aber über Monate hinwegzog und jedesmal neu die Hemmschwelle überwunden werden musste,kann man die Anzahl der Tagessätze wirklich nicht vorhersagen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Hi,

das Verfahren kann ohne Verhandlung durch einen Strafbefehl erledigt werden.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12301.08.2017 02:00:56
Status:
Schüler
(197 Beiträge, 42x hilfreich)

Hallo Richard,
vielleicht fällt es ja auch positiv ins Gewicht, dass Du nichts abgestritten hast und den verursachten Schaden sofort wieder gutgemacht hast.
Wenn der Richter nicht gerade ganz schlecht drauf ist, dann hat er vielleicht Erbarmen und klopft Dir nicht gar so dolle auf die Finger.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Richard_Jungandre
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 31x hilfreich)

Danke für Eure Antworten!
Jetzt frag ich mich nur noch, wie lange es wohl dauert, bis ich mal irgendwas von der Polizei höre. Bislang weiß ich nur, dass Anzeige erstattet wurde, hab aber noch nichts weiter gehört.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Richard_Jungandre
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 31x hilfreich)

Ich hab jetzt eine Vorladung von der Polizei gemäß §242 bekommen. Gibt es irgendwas, was ich bei dieser Vernehmung sagen sollte oder könnte oder auf keinen Fall sagen sollte?

3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12301.08.2017 02:00:56
Status:
Schüler
(197 Beiträge, 42x hilfreich)

Hallo Richard,
da es ja die Anzeige gibt in der Deine ehemalige Arbeitgeberin die Fakten schon geschildert hat, würde ich die Wahrheit sagen..sie wissens ja eh schon.Sage es so wie es wahr - Du hast den Schaden auch schon wieder gutgemacht und dann,so denke ich, wirst Du von der Staatsanwaltschaft den Strafbefehl bekommen.Sag, dass es Dir leid tut, das kommt immer gut an.
Eine Verhandlung wird es nicht geben, was sollte nun, da Du ja alles zugegeben hast, auch verhandelt werden?
Also Kopf hoch und schönes WE!!

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12325.04.2010 12:31:35
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 7x hilfreich)

Leg die Karten einfach auf den Tisch, so wie du es ja bereits in deiner Firma und hier im Forum gemacht hast. Anderenfalls zögesrt du ja eventuell das Verfahren heraus oder verstimmst die Verfahrensbeteiligten unnötiger Weise. Wie du selbst sagst liegt doch alles auf der Hand. Wozu also jetzt Spielchen spielen?

Ich denke mal, dass alles auch auf einen Strafbefehl hinauslaufen könnte, bei dem du noch mal mit nem blauen Auge davon kommst. Pokerst du allerdings, kann es ein richtiges Strafverfahren werden ... mit kompletter Verhandlung usw, was dich dann zusätzlich finanziell belasten würde.

Runde es ab ... äußere dich bei der Polizei, zeige Reue und warts dann ab. Alles andere ist Unsinn.

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