Strafe?

9. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
Bln2007
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 64x hilfreich)
Strafe?

Hallo,

Es geht um folgenden Fall.
Ein vermutlich 16 jähriger( ohne Vorstrafen) greift einen fast 60 jährigen (zu 60% körperbehindert)an. Die Körperbehinderung ist durch den Gang schon für einen Laien erkennbar!!. Der 16 jährige greift also an und wirft den alten Mann mit einem Schulterwurf auf den Boden. Dabei bricht das Schien und Wadenbein. Einblutung in das Knie. Opfer wird dann noch auf dem Boden mit Schlägen drangsaliert bis ein Zeuge dem Opfer zur Hilfe kommt. Der Täter flieht und kann durch spätere Recherche der Polizei namentlich genannt werden. Strafanzeige wurde gestellt. Opfer musste operiert werden. Langzeitschäden sind zum Glück bisher noch nicht bekannt. Nun würde mich interessieren mit welche Strafe der Täter rechnen kann bzw. muss?

Vielen Dank für eure Antworten

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Denkbar wäre die Verhängung von Arrest und Sozialstunden.

Desweiteren kommen zivilrechtliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen in Betracht.

Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

-- Editiert von Cand. jur. Hr. J. Rönner am 09.03.2007 11:02:12

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Denkbar wäre vor allem auch eine Jugendstrafe, die nach dieser Schilderung durchaus vertretbar wäre.



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