Strafe? Kreditkartenbetrug 5x, Betrug 2x, Drogenbesitz und Urkundenfälschung, 15 Jahre alt

21. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
veve
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafe? Kreditkartenbetrug 5x, Betrug 2x, Drogenbesitz und Urkundenfälschung, 15 Jahre alt

Hallo liebe 123recht User,

Wie steht die Strafe für Kreditkartenbetrug in 5x Fällen, Betrug in 2x Fällen, Drogenbesitz und Urkundenfälschung in um den 3x Fällen.

Zu sagen ist das ich noch nicht das 16te erreicht habe, bitte keine dummen Kommentare von wegen verbau dir nicht das Leben.

Keine Vorstrafen vorhanden, außerdem nur Tatverdacht.
Wie sieht es aus mit der Strafe, was würde ich bekommen?
Hatte bisher nur eine Hausdurchsuchung wo auch nichts gefunden wurde, sie haben nur meinen verschlüsselten Pc mitgenommen.

Legende:
x = zensiert.

Mfg


-- Editiert veve am 21.03.2013 12:10

-- Editiert veve am 21.03.2013 12:12

-- Editiert veve am 21.03.2013 12:15

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 689x hilfreich)

Wenn Du mal andere Beiträge gelesen hättest, dann wüßtest Du, dass dir hier keiner eine genaue Voraussage geben kann, was Deine Strafe betrifft, da sehr viele Faktoren daran beteiligt sind.

-Schadenshöhe
-soziale Prognose
-Menge der Drogen, die Du besessen hast
u.v.m.

Eine Gesamtstrafe wird nachher aus der höchsten zu erwartenden Strafe einer Straftat gebildet, welche dann (bis zum jeweiligen Maximum) angemessen erhöht wird.

Auch wenn Du hier schreibst, dass Du keine Predigten hören willst, zeigt das eigentlich schon, dass bei Dir keine Einsicht vorhanden ist, was sich natürlich strafverschärfend auswirkt. Sofern Dir NICHT vom Gericht ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird, würde ich dringenst darüber nachdenken, im Beisein Deiner Eltern oder Erziehungsberechtigten, die sowieso bei der Verhandlung dabei sein müssen, einen Anwalt einzuschalten.

Denk mal darüber nach, dass es mit Einträgen im BZR u.U. sehr schwer werden kann, einen Job zu finden.

-----------------
""

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#2
 Von 
guest-12306.05.2013 09:20:00
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 155x hilfreich)

Verschlüsselter Computer ist schon mal ein Pluspunkt.
Truecrypt?
Langes, komplexes Passwort?

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#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Nun ja, eine Gesamtstrafe ist nicht zu bilden, weil zwingend Jugendstrafrecht angewendet werden muss.

Aber ansonsten stimme ich Albarion zu. Es ist bei der Strafzumessung ja nicht wie am Automaten, oben die Delikte rein, unten kommt das Urteil raus. Es spielen so viele Faktoren eine Rolle, z.B. auch den Eindruck, den jemand in der Hauptverhandlung macht, ob er geständig ist usw., dass nichts auch nur annähern verlässliches gesagt werden kann.

-----------------
""Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)""

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#4
 Von 
veve
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo vielen dank für die Antworten,

Ich wollte keine Predigten da ich mir dies sehr oft anhören musste und dies auch begriffen hab und mir bewusst ist was ich getan habe.

Ich denk mal das der Schaden auf jeden fall in die 5-6 Stellige Höhe geht falls sie mir was nachweißen können, bis jetzt steht nur ein Tatverdacht.

@Ja
Pc komplett verschlüsselt, Passwort ist 54 Stellig und besteht aus Nonsense, Zahlen und Sonderzeichen.

Auch ist zu sagen das ich nicht deutscher Herkunft bin und schonmal sagen wir es mal ich besitze Minderwertkomplexe die eig. auch der Hauptgrund der Taten sind.

Zu den Drogen: Es war Zufall, eig wurde ich nur mit einem kleinen Päkchen zufällig am Bahnhof erwischt.
Konsumieren tue ich nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12309.08.2014 22:13:54
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 170x hilfreich)

Eine allg. Frage an die Experten hier: Sollte ein PC oder HD so verschlüsselt sein, dass nicht auf die Daten zugegriffen werden kann - hat das einen negativen Einfluss auf das Strafmaß, ähnlich wie Geständigkeit?

-----------------
"Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Sollte ein PC oder HD so verschlüsselt sein, dass nicht auf die Daten zugegriffen werden kann - hat das einen negativen Einfluss auf das Strafmaß, ähnlich wie Geständigkeit?
Abgesehen davon, dass Geständnisse einen positiven Einfluss auf das Strafmaß haben: Nein, es darf ja jeder seine Daten verschlüsseln wie er mag. Es kann nur problematisch werden, einem nicht geständigen Täter etwas nachzuweisen.

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""Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12309.08.2014 22:13:54
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 170x hilfreich)

Danke für die Info.

Natürlich hat Geständigkeit einen positiven Einfluss, das kam so wie ich es formuliert habe, falsch raus. Gemeint war ob die Freiwilligkeit zur Herausgabe von Daten einen ähnlich positiven/negativen Einfluss hat wie Geständigkeit (also ob man eben gesteht/Daten herausgibt = positiv; oder nicht/Daten verschlüsselt lässt und PW nicht herausgibt = negativ).

-----------------
"Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem."

-- Editiert Katanaka am 21.03.2013 15:42

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
Wie steht die Strafe für Kreditkartenbetrug in 5x Fällen, Betrug in 2x Fällen, Drogenbesitz und Urkundenfälschung in um den 3x Fällen.

X = zensiert


Wo die Xe stehen, gehören also noch Ziffern hin?!

Also CC-Betrug in über 50 Fällen, Betrug in über 20 Fällen und Urkundenfälschung in über 30 Fällen.

Das gibt eine Einheitsjugend(freiheits)strafe. Schätzungsweise 1 Jahr + x Monate. Mit einigermaßen Sozialprognose wohl diesmal noch zur Bewährung. Beim nächsten Ding in nur ansatzweise dieser Größenordnung wirst Du das ein oder andere Jahr in den Jugendknast einfliegen.

quote:
bis jetzt steht nur ein Tatverdacht.


In den Schreiben etc. steht immer "Tatverdacht" solange man nicht offiziell verurteilt ist. Auch dann, wenn die Tat 100% klar erwiesen ist.

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert !!Streetworker!! am 21.03.2013 17:56

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

(also ob man eben gesteht/Daten herausgibt = positiv; oder nicht/Daten verschlüsselt lässt und PW nicht herausgibt = negativ
Ersteres ja, letzteres nein. Geständnisse wirken eben immmer positiv, während es niemandem zu seinen Lasten gewertet werden darf, wenn er nicht an seiner Überführung mitwirkt. Aber das ist eher ein theoretisches Problem.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
veve
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Wo die Xe stehen, gehören also noch Ziffern hin?!

Ja

quote:
Also CC-Betrug in über 50 Fällen, Betrug in über 20 Fällen und Urkundenfälschung in über 30 Fällen.

Das gibt eine Einheitsjugend(freiheits)strafe. Schätzungsweise 1 Jahr + x Monate. Mit einigermaßen Sozialprognose wohl diesmal noch zur Bewährung. Beim nächsten Ding in nur ansatzweise dieser Größenordnung wirst Du das ein oder andere Jahr in den Jugendknast einfliegen.

Also würde ich beim besten Willen nicht eine Geldstrafe/Sozialstunden bekommen?

quote:

In den Schreiben etc. steht immer "Tatverdacht" solange man nicht offiziell verurteilt ist. Auch dann, wenn die Tat 100% klar erwiesen ist.

War mir nicht klar, danke.
Mfg

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 689x hilfreich)

Geldstrafe oder Sozialstunden? Nein absolut nicht...

Ich möchte noch zwei Sachen anfügen, bei denen mir Streetworker sicherlich recht geben wird.

Zum einen bemüh Dich ganz fix um Schadenswidergutmachung , Stichwort: tätige Reue. Auch wenn es mtl. erstmal nur 10 Euro sind. Das ist absolut Positiv.

Zum anderen: wenn Du sagst dass es sich um einen fünfstelligen Betrag handelt, solltest Du Dich noch viel mehr um Wiedergutmachung kümmern. Darüber hinaus wird man auf zivilrechtlichen Wege das Geld zurückfordern, sprich mit einem Urteil/Titel kann dann 30 Jahre vollstreckt werden (ggf. auch länger).

Vermutlich wird Dir jeder Anwalt raten, wenn die Beweislage glasklar ist, zeitnah ein Geständnis abzugeben, um zumindest das Strafmaß zu entschärfen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
Geldstrafe oder Sozialstunden


Geldstrafen gibt es im Jugendrecht ohnehin nicht und für Sozialstunden ist der Fisch um einiges zu dick, wenn es um eine solche Anzahl an Einzeltaten geht und um eine Schadenssumme im 6stelligen (oder höherem 5stelligen) Bereich. Ein Erwachsener würde hier schon arge Probleme haben, noch eine bewährungsfähige Strafe (also eine bis zu 2 Jahren) zu bekommen.

Alles andere als eine Jugenstrafe (das sind vom Gesetz her min. 6 Monate) wäre hier eine Riesen-Überraschung, wenn ein Urteil wegen aller dieser Taten ergeht. Ich tippe wie gesagt auf 1 Jahr+

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
veve
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hm ok danke,
Ich werde mal meinen Anwalt fragen.

Im Moment besitze ich eine 6 stellige Summe, so schwer es mir auch fällt muss ich wohl den Schaden ersetzen.

Ich muss sagen das es mir nicht schwer fällt ins Gefängnis zu kommen, ich habe bloss Angst um meine Eltern die eh schon geschwächt sind da ich ihr einziges Kind bin und sie Angst haben mich zu verlieren (Vermutung).

Vielen dank.
Mfg

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