Strafe BTMG Wiederholungstäter

15. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
xAMi420
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafe BTMG Wiederholungstäter

Hallo,
ich wurde heute zum 2. Mal mit einer geringfügigen Menge Gras erwischt. Das erste mal ist kanpp 8 Monate her, zu diesem Zeitpunkt war ich noch Minderjährig. Meine Strafe war damals 10 Sozialstunden. Heute ist es wieder passiert, es waren wieder unter 2,5 Gramm. Leider wurde ich diesesmal mit auf die Wache genommen. Dort wurde außerdem ein Schlagring sichergestellt.
Meine Frage ist jetzt, was könnte auf mich zukommen? Weitere möglich wichtige Informationen: Besitze den A1 Führerschein (wurde noch nie im Straßenverkehr mit btm erwischt), bin noch Schüler, habe einen Job auf 450€ Basis, heute volljährig

Danke für alle Beiträge
Gruß ami420

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Na, dann werden es jetzt mehr Sozialstunden und evtl. auch schon ein WE-Arrest.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Und mit einiger Sicherheit auch Ärger mit der Führerscheinstelle.

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#3
 Von 
Rechtsanwalt Marco Lott
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 33x hilfreich)

Es kommt zunächst auch viel darauf an, wo sie wohnen. Je nach Bundesland, kann das Verfahren bei dieser geringen Menge eingestellt werden (auch bei Wiederholungstätern).
Probleme mit dem Führerschein können folgen, müssen es aber nicht zwangsläufig.

Bezüglich des Schlagringes stellt dies einen Verstoß gegen das WaffG dar.

Im Idealfall kann man bereits jetzt, im Stadium des Ermittlungsverfahrens, versuchen, dass Verfahren einstellen zu lassen (notfalls auch gegen eine geringe Geldauflage). Hierzu rate ich Ihnen, einen Anwalt aufzusuchen, der im Bereich des Strafrechts tätig ist. Gerne können Sie sich auch an mich wenden, ich bin bundesweit tätig.


Mit freundlichen Grüßen,


Marco Lott
Rechtsanwalt

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