Strafbefehl wegen Vergehen des Betrugs!(Arbeitsamt)

14. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
Johanna1976
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafbefehl wegen Vergehen des Betrugs!(Arbeitsamt)

Hallo Zusammen!
ich beziehte 7 monate arbeitslosengeld nach langen suchen bekamm ich endlich einen job den ich zum 01.09 antreten sollte also ging ich meiner pflicht nach ud meldete das den arbeitsamt...
Kurzfristig rief mein chef an und frug ob ich früher anfangen könnte zum 11.08 ich sagte zu nun hab ich vor lauter freude vegessen dem arbeitsamt das mitzuteilen war noch dazu mitten im umzugstress. kurzer zeit später bekamm ich ein brief vom arbeitsamt das ich zu viel geld erhielt und sie bitten mich die summe zürück zu überweisen was ich natürlich auch tat mit einer entschuldigung.Kurzer zeit später kamm ein brief von zollamt einleitung eines strafverfahrens wegen betrugs ich mich dazu geäussert mit beweisen 2 arbeitsvertäge und den mietvetrag mit eingefügt ein jahr kamm garnichts also dachte ich das sei erledigt denkste bis heute bekamm ich einen strafbefehl 20 tagessätze zu 30euro (600euro) bin vom stuhl gefallen nun war ich beim anwalt er sagte mir das die sache mich ungefähr 1000euro kosten würde wenn er mich vertritt doch ich hab das geld nicht da die rechtschutz nicht einspringt Nun meine frage kann ich das alleine in die hand nehmen hab ich überhaupt chancen im positivem sinne die richter zu überzeugen das ich es nicht mit absicht gemacht habe...Bin verzweifelt oder soll ich es Akzeptieren?!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

was meinst du mit "alleine in die hand nehmen".
ich nehme an dich selbst zu vertreten.
Ich würde sagen, dass der Anwalt hier deine Chancen nicht verbessert, du ihn dir also sparen kannst.
allerdings kommen bei einer hauptverhandlung und im falle deiner verurteilung auch noch gerichtskosten auf dich zu.
Wenn ich davon ausgehe, dass das du nicht einschlägig vorbestraft bist, würde ich an deiner stelle es riskieren.
Interessant wäre auch noch was du mit "kurze zeit später" meinst. wann bekamst du den brief vom arbeitsamt?

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#2
 Von 
Johanna1976
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Kurz danach war etwa Dezember-Januar

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#3
 Von 
Johanna1976
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Und im März kam das schreiben vom Zollamt

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