Strafbefehl androhung Haftbefehl dringend

15. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
Schokomausi80
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Strafbefehl androhung Haftbefehl dringend

Hallo,

ich konnte vor einiger Zeit meine Rechnung nicht zahlen und bekam einen Strafbefehl vo der STa von 15 TS!Mir wurde ratenzahlung gewährt konnte diese aber nicht einhalten da ich freiberuflich arbeite und mein Geld vom April bis heute noch nicht auf mein Konto ist!

Nun beakm ich heute von Sta bescheid das ich nin die 3 raten SOFORT zahlen sollte sonst gehe unverzüglich ein HB raus!

Nun meine Fragen.Ich möchte meien Arbeit nicht verlieren!Ich kann sofort die Hälfte das auststehenden Betrages morgen direkt überweisen und dann Ende August die adnere Hälfte und meine weiter Raten auch pünktlich einhalten!

IChw ill morgen mit der STA telefonieren!Ich hoffe die sind dmait einverstanden da ich sofort die Hälfte das ausstehenende Betrages bezahlen kann un ddie andere in 2 Woche!Kann es sein das morgen schon die Polizei vor der Türe steht und mich verhaften will oder bekomme ich wie ich bei anderen schon gelesen habe einen Termin zum Hatfantritt und kann ich das dann in gemeinnützige Arbeit umwandeln satt ersatzfreihatstafe?Kann dies vielleicht auch morgen schon im Vorelf klären?Mit gemeinnützige Arbeit?

Ich hoffe auf schnelle Antwort!

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

In aller Regel wird man Sie zum Haftantritt laden müssen, bevor ein HB erlassen wird [§ 457, Abs. 2 StPO ]. Ausnahme: Besorgnis der Fluchtgefahr.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Schokomausi80
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die schnell Antwort!Fluchtgefahr besteht bei mir nicht und ich will ja auch morgen mit der STA telefonieren bzw. den Rechtspfleger!Der Brief kam heute!

Das man die ersatzfreiheitstarfe in gemeinnützige Arbeit umwandeln kann gilt das auch für NRW?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Schokomausi80
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Wegen Warenbetrug habe ich den SB bekommen!

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

@Karl.May:
Wie wastl hier im Forum schon einmal angemerkt hat, stellt die Staatsanwaltschaft oft nur dann nach §153a StPO ein, wenn sich der Beschuldigte selbst um eine solche Einstellung bemüht. Gerade wenn das auch noch mit einer Ratenzahlung verbunden ist, muß der Staatsanwalt oder auch das Gericht die Einhaltung der Auflagen selbst überwachen, während bei Strafbefehlen ein Rechtspfleger das übernommt. Hinzu kommt, dass bei einer vorläufigen Einstellung nach §153a das Verfahren wiederaufgenommen wird, wenn die Auflagen nicht eingehalten werden.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Sollte die Geldstrafe nicht innerhalb der vorgegebenen Frist gezahlt werden, wird die/der Verurteilte gemahnt. Nach fruchtlosem Fristablauf erteilt der Rechtspfleger der Staatsanwaltschaft einen Vollstreckungsauftrag. Damit soll der zuständige Gerichtsvollzieher eine Pfändung in das bewegliche Vermögen vornehmen. Gepfändete Gegenstände werden öffentlich versteigert und der Erlös fällt der Staatskasse zu. Verläuft die Pfändung erfolglos, wird die/der Verurteilte zum Strafantritt zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe geladen. Ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe entspricht einem Tagessatz der Geldstrafe. Die/Der Verurteilte hat aber noch immer die Möglichkeit, die Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe durch Zahlung der Geldstrafe abzuwenden.

Stellt sich die/der Verurteilte auf die Ladung nicht freiwillig, ergeht Haftbefehl. Die zuständige Polizei wird beauftragt, die/den Verurteilte/-n zu verhaften und in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt einzuliefern. Die Abwendung der Vollstreckung des Haftbefehls ist noch immer durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe der bestehenden Forderung möglich.

Gemäß der sog. Tilgungsverordnung ist es möglich, die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe durch Ableistung gemeinnütziger Arbeit abzuwenden. Dabei entsprechen sechs Stunden gemeinnützige Arbeit einem Tagessatz Ersatzfreiheitsstrafe.

Soll von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, ist ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zu stellen. Diese schaltet die Gerichtshilfe ein, welche wiederum Kontakt zur/zum Verurteilten aufnimmt und ihr/ihm einen Platz bei einer gemeinnützigen Einrichtung verschafft und die Ableistung der gemeinnützigen Arbeit überwacht.


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.910 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen