Hallo habe wegen Ebay,einen Strafbefehl erhalten,da die Dame gemeint hat ,ich hätte ihr defekte Ware zugesendet!Ich wurde bei der Polizei
vernommen,und habe wenig später dann vom Amtsgericht,einen Strafbefehl erhalten über 15 x1 10 Euro!
Habe dann erstmal Widerspruch eingelegt,jetz habe ich wieder einen Brief erhalten vom Amtsgericht (Beschluss) das die angeblich geschädigte Dame,von ihrem zuständigen Gericht vernommen werden soll,da sie zu weit weg wohnt ,um hier beim Gericht ihre Aussage zu tätigen.
Meine Frage an euch,ich habe gelesen das man den Widerspruch,bis kurz vor der Verhandlung zurücknehmen kann???Nur jetzt ist der Gerichtsbeschluss gekommen ,das die Dame an ihren Heimatort eine Aussage tätigen soll!Was ist mit meinen Widerspruch?Und muss ich im Falle ,das ich meinen Widerspruch zurücknehme ,obwohl ich noch keinen Gerichtstermin erhalten habe!Die Kosten bei der Verhandlung von der Dame übernehmen??(wenn die Dame durch Beschluss ihre Aussage gemacht hat,kann ich überhaupt dann noch meinen Widerspruch zurückziehen,oder muss ich dann die Kosten wenn sie vor Gericht aussagt auch noch übernehmen)Ich weiss nicht mehr ein und aus,bin am Boden zerstört,habe mir mit meinen 43 Jahren nie was zu schulden kommen lassen (keine Eintragung im Register),und dann so was!!Bitte Bitte helft mir,habe kein Geld um mir einen Anwalt zu leisten!!Bin am Boden zerstört!!Bitte Bitte helfen!!
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Strafbefehl Widerspruch und dann Beschluss
9. Januar 2010
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Frage vom 9. Januar 2010 | 12:15
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafbefehl Widerspruch und dann Beschluss
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#1
Antwort vom 9. Januar 2010 | 12:37
Von
Status: Master (4821 Beiträge, 1821x hilfreich)
Der Einspruch kann noch während der Hauptverhandlung, spätestens vor Urteilsverkündung zurückgenommen werden. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft muss der Rücknahme zustimmen. Die Aussage der Geschädigten wird, so wie es danach aussieht, verlesen und zum Hauptverhandluntsermin nicht erscheinen.
Möglicherweise hat bzw. macht sie Auslagen geltend, die ihr bei der Vernehmung in ihrer Heimatnähe entstanden sind.
Es bliebe also abzuwarten, wie die Aussage der Zeugin verlaufen ist.
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