Strafbefehl - Kann man dagegen Einspruch erheben?

5. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
TatjanaF.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafbefehl - Kann man dagegen Einspruch erheben?

Hallo,

ich hab da mal ne Frage....
Mein Freund hat heute einen Strafbefehl wegen vorsätzlicher Körperverletzung über 750 Euro bekommen.
Die Körperverletzung (ein Faustschlag ins Gesicht) war am 03.12.2007 . Er wurde nie für eine Aussage vorgeladen, und hat deswegen auch sonst nichts bis heute was bekommen.
Ist das dann überhaupt regelrecht? Kann man dagegen Einspruch erheben?

Schon mal Danke für Eure Antworten...

LG
Tatjana

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
Kann man dagegen Einspruch erheben?


Dem Strafbefehl ist eine ausführliche Belehrung beigefügt, wo alle Fragen beantwortet werden, auch zum Thema Einspruch, Fristen und ähnliches. Ich empfehle, dies zuerst mal zu lesen. Wenn dann noch Fragen sind, beantworten wir sie hier gerne.



-----------------
"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Verjährt wäre die Tat jedenfalls noch nicht, falls das Ihre Frage sein sollte. Alles andere erklärt sich wie gesagt aus den beiliegenden Unterlagen.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TatjanaF.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

das haben wir gelesen. Hab mich etwas falsch ausgedrückt.
Ich meinte speziell die Tatsache, dass er noch nicht mal zu der Tat befragt wurde. Normal bekommt man doch eine Vorladung, und man äußert sich zu dem Sachverhalt.

LG
Tatjana

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Das ist zwar in der Tat so vorgesehen. Wenn das nicht geschehen ist, ist das aber kein Problem, wegen der möglichen Rechtsmittel. Bei einem Einspruch kommt es ohnehin zum Gerichtsverfahren; da können dann alle Einlassungen spätestens erfolgen.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.054 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.572 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen