Strafanzeige zurückziehen? Was sollte man machen, nachdem der Schaden reguliert wurde?

12. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12323.07.2011 11:03:12
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)
Strafanzeige zurückziehen? Was sollte man machen, nachdem der Schaden reguliert wurde?

HAllo,

nach einer Strafanzeige gegen einen eBay-Handler wegen Vorkassebetrug hat der Verkäufer mir geschrieben, dass ihm die vielen Beschwerden von Kunden bis dato unbekannt waren und dass er die meisten Kunden entschädigt hätte, meinen Kauf bei der Regulierung wohl übersehen hätte [obwohl ich mehrfach mit ihm telefoniert habe]. Er möchte das Geld zurückzahlen und bittet mich, danach bei der zuständigen Kriminalinspektion die Angelegenheit als erledigt zu erklären.

Ich habe ein Problem damit, die Strafanzeige zurückzuziehen. Was sollte man machen, nachdem der Schaden reguliert wurde? Eigentlich kommt doch nur in Frage, den Ermittlungsbehörden mitzuteilen, dass der Käufer den schaden reguliert hat und dass das Verfahren von mir aus wegen Geringfügigkeit eingestellt werden kann. Ein Rückzug der Strafanzeige wäre doch nicht ok? Was ist üblich?
Sein Brief lässt eine gewisse Reue vermuten; üblich dürften solche Briefe doch nicht sein? Viele werden Strafanzeigen doch einfach aussitzen? Was sieht der Gesetzgeber vor, wenn der Beschuldigte einen Schadensausgleich anstrebt?

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1 Antwort
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Ich habe ein Problem damit, die Strafanzeige zurückzuziehen.

Das geht auch gar nicht.

Eigentlich kommt doch nur in Frage, den Ermittlungsbehörden mitzuteilen, dass der Käufer den schaden reguliert hat und...

...Sie kein weiteres Interesse an der Verfolgung haben.

Richtig. (Ob dann eingestellt wird, wegen Geringfügigkeit oder weswegen auch immer, sollten Sie schon der StA überlassen ;) )

Mehr will der Betreffende ja offenbar auch nicht.

Was sieht der Gesetzgeber vor, wenn der Beschuldigte einen Schadensausgleich anstrebt?

Wirkt strafmildernd



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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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