Strafanzeige wegen Drohung - Anzeige wurde "zurückgezogen" - woher weiß ich ob noch ein Verfahren lä

11. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Blindside
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafanzeige wegen Drohung - Anzeige wurde "zurückgezogen" - woher weiß ich ob noch ein Verfahren lä

Hallo und danke für s Lesen,

Es handelt sich hierbei um eine Strafanzeige eines Familienmitglieds wegen Morddrohung in einem Streit - die Anzeige wurde nach Klärung innerhalb der Familie zurückgezogen mit dem Wunsch nicht weiter strafrechtlich verfolgt zu werden. Die betreffende Person ist seit langem in psychiatrischer Behandlung und im Zuge einer Ermittlung wegen Missbrauchs eines Polizei Notrufs ein halbes Jahr zuvor und daraus folgendem psychologischen Gutachten wurden vom Gutachter auch Fragen in Bezug auf die Drohung gestellt. In beiden Fällen war eine klare Schuldunfähigkeit gegeben und auch seitens des Gutachters ersichtlich. Das Gutachten erfolgte ein Jahr nach dem Notrufmissbrauch und ein halbes Jahr nach der Drohung. Nun wurde mitgeteilt dass das Verfahren wegen des Missbrauchs des Notrufs eingestellt wurde... was ist nun mit der Drohung? Woher weiß man ob da "noch was läuft" oder nicht? Es kam hierzu zu keiner polizeilichen Vernehmung, lediglich ein paar wenige Fragen des Gutachters ließen darauf schließen dass dem trotz des Rückzugs der Anzeige "nachgegangen" wird. Was kann daraus folgen? Muss man sich nun ständig Sorgen machen, dass da "noch was kommt"?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Es handelt sich hierbei um eine Strafanzeige eines Familienmitglieds wegen Morddrohung in einem Streit - die Anzeige wurde nach Klärung innerhalb der Familie zurückgezogen


Man kann keine Strafanzeige "zurückziehen". Zurückziehen kann man allenfalls einen Strafantrag (bei einem Antragsdelikt). Bedrohung ist aber kein Antragsdelikt, sondern Offizialdelikt. Allerdings gehört Bedrohung (als eines der wenigen Offizialdelikte) zur Gruppe der sog. Privatklagedelikte, d.h. es wird grds. nur dann verfolgt, wenn öffentliches Interesse iSv. § 376 StPO besteht.

Zitat:
.. was ist nun mit der Drohung?


Das können wir hier auch nicht wissen.

Sowohl der Beschuldigte als auch der Geschädigte haben die Möglichkeit formlos bei der Staatsanwaltschaft nachzufragen. Ist das nicht von Erfolg gekrönt (d.h. man bekommt keine Auskunft), muss/kann einer von beiden einen Anwalt mit der Auskunftseinholung beauftragen.

Wenn es jedoch nie eine Beschuldigtenvernehmung (bzw. keine Ladung zu einer solchen oder einen Anhörungsbogen) gab, ist davon auszugehen, dass das Verfahren einstellt wurde. In dem Fall (keine Beschuldigtenvernehmung) muss der Beschuldigte auch nicht zwingend aktiv seitens der StA über die Einstellung informiert werden.

Normalerweise hätte der Geschädigte jedoch über die Einstellung (mit Verweis auf den Privatklageweg) informiert werden müssen. Möglw. hat man davon abgesehen, da er kund tat, kein Interesse mehr an der Verfolgung zu haben.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 11.01.2018 02:30

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.226 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen