Hallo
Ich habe folgendes Problem: Vor ca. 3 Wochen kamen ich und mein Freund von einer Party heim und sahen, nachdem wir unser Auto geparkt hatten, wie eine Gruppe von ca. 10 Jugendlichen , alle mit Glatzen und Bomberjacken, um umgeworfene Mülltonnen an einen Mehrfamilienhaus standen (in dem ich wohne). Ich (recht angtrunken) sprach diese Leute an und fragte ob sie nichts zu tun hätten als Mülltonnen umzuwerfen und das sie gefälligst abhauen sollen. Daraufhin beleidigten sie mich auf Schärfste, wogegen ich aber auch konterte. Letzten Endes gingen sie aber. Kurze Zeit später (wir lagen mittlerweile schon im Bett) hörten wir wieder Jugendliche draußen gröllen und die Polizei vorbeifahren. Da mein Freund fürchtete man hätte evtl sein Auto beschädigt, gingen wir noch einmal runter und schauten uns um. Es wurde aber nur auf die Motorhaube gespuckt. Dann tauchte die Polizei auf (von den Jugendlichen war nichts mehr zu sehen) und befragte uns. Sie nahmen auch eine Speichelprobe von der Spucke auf der Motorhaube. Wir erzählten ihnen die Geschichte und letzten Endes hatte ich einen Strafantrag wegen Beleidigung unterschrieben, obwohl ich das gar nicht wollte. Ich dachte das wäre nur ein Protokoll o.ä.
Gestern erhielt mein Freund nun einen Brief in dem er um eine schriftliche Zeugenaussage wegen meiner Strafanzeige machen soll.
Im Nachhinein ist mir bei der ganzen Sache nicht so wohl. Die Beleidigungen sind mir eigentlich egal, denn ich hab mir ja nun auch nichts gefallen lassen. Es ging mir mehr um die Mülltonnen, die zu unserem Haus gehören (alles Eigentumswohnungen) und ich wollte nicht dass der Müll evtl. noch auf die Straße oder vorbeifahrende Autos geschmissen wird.
Kann ich die Strafanzeige wegen Beleidigung zurückziehen?
Muss mein Freund diese Aussage machen und was passiert wenn ers nicht tut? Was passiert weiter, wenn ers tut?
Im Grunde haben wir nämlich recht wenig Lust, uns noch mit diesen Jugendlichen auseinandersetzen zu müssen, denn besonders friedlich und einsichtig haben sie nicht gewirkt.
Vielen Dank!
Strafantrag Beleidigung
Notfall oder generelle Fragen?
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Meine Güte... da hat aber jemand die Hosen voll, kann das sein?
In der Tat können Sie den Strafantrag zurückziehen. Dann würde normalerweise das Verfahren eingestellt. Es sei denn, die StA bejaht das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung. Und es würde nicht überraschen, wenn die StA das hier täte.
Ihr Freund muss zunächst keine Aussage bei der Polizei machen. Aber ggf. vor der Staatsanwaltschaft, wenn er von dieser vorgeladen wird.
Die Aussage wird dann notfalls mit Beugemitteln erzwungen, wenn er der Ladung nicht folgt. Ein Zeugnisverweigerungsrecht dürfte ihm nicht zustehen.
Macht ihr Freund wahrheitswidrige Angaben (z.B., dass er doch nichts gehört habe o.ä.), macht er sich wegen (versuchter) Strafvereitelung selber strafbar.
Und mal ganz ehrlich: Glauben Sie nicht, dass diese Jungs mal einen Schuss vor den Bug brauchen? Den werden sie aber nicht kriegen, wenn alle den Schwanz einziehen.
Tun Sie ihre Bürgerpflicht! Und wenn Sie von den Jungs bedroht werden... keine Angst! Die Justiz wird mit solchen Brüdern fertig, dass kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen.
wenn Sie von den Jungs bedroht werden... keine Angst! Die Justiz wird mit solchen Brüdern fertig
Das tröstet die Opfer.
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Nun, um ehrlich zu sein, denke ich nicht, dass es meine Pflicht ist mich und meine Familie einer Gefahr auszusetzen. Die Leute wissen immerhin wo ich wohne.
Und ich glaube auch nicht daram, dass 2 Kleinstadt -Polizeibeamte mit 10- 15 gewalttätigen Jugendlichen fertig werden.
Ich denke ich habe meine Bürgerpflicht damit erfüllt, dass ich diese Jugendlichen von Öffentlichem und Private Eigentum vertrieben hab, während andere weggesehen und weggehört haben.
Muss ich begründen, weshalb ich den Strafantrag zuzurückziehe oder genügt es, wenn ich ein Dokument mit der einfachen Aussage schreiben, dass ich den Strafantrag zurückziehe?
Vielen dank
Hi,
eine Begründung ist nicht erforderlich.
Gruß vom mümmel
Ich glaube, diese Darstellung der Rechtslage verdient eine Korrektur.
Meiner Ansicht nach, kann die Staatsanwaltschaft bei Rücknahme des Strafantrags im vorliegenden Fall kein besonderes öffentliches Interesse erklären bzw. es hätte keine Wirkung, da es sich bei einfachen Beleidigungsdelikten um sog. Reine Antragsdelikte, auch absoulte Antragsdelikte genannt, handelt. Für solche Delikte ist ein Strafantrag unverzichtbar.
Mit freundlichen Grüßen,
H
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quote:
Ich glaube, diese Darstellung der Rechtslage verdient eine Korrektur.
Nach über 2 Jahren? Glückwunsch. Nur mit der Prioritätensetzung sollte er der Herr werdende Patentanwalt noch mal üben, hm? Oder willst du nun jeden alten Thread hochholen, um deine Rechtsansicht dazu vorzutragen?
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