Steuerstrafverfahren, obwohl keine Bereicherung

7. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
Filmsammler
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 91x hilfreich)
Steuerstrafverfahren, obwohl keine Bereicherung

Hallo,
sicher findet Ihr den Fall an sich ziemlich kurios, aber er ist Auslöser für ein Steuerstrafverfahren
A hat eine Baufirma. Ihr Ehemeann B ist selbständig. Beide besitzen mehrere Einfamilienhäuser im Privatbesitz in den neuen Bundesländern.
Im Jahr 1998 kommt die Betriebsprüfung. Es sind insgesamt 80.000.-DM Steuern nach zu zahlen. Die Hausbank vergibt keinen Kredit zur Finanzierung von Steuernachzahlungen.
A und B haben gerade ein größeres Bauvorhaben am Start mit einem Gesamtumfang von 2 Mio DM. Die Firma von A bekommt seit Jahren Fertighauselemente geliefert, wobei immer rund 20% Überschuss anfallen. Dieses Baumaterial haben A und B immer für die Renovierung der Häuser genutzt.
Aus dieser Grundkonstellation entstand in Abstimmung mit dem Steuerberater flgende Konstruktion : Die Firma von A schrieb den Eheleuten A und B eine Rechnung über 80.000.-DM für geliefertes Baumaterial. Diese Rechnung wurde von der Firma von A voll versteuert, es wurden also 16% Umsatzsteuer = 12.800.-DM abgeführt, gelcihzeitig erhöhte sich der Gewinn der Firma um 80.000.-DM, was Gewerbesteuer und Einkoomensteuer von rund 15.000.-DM ausmachte.
A und B gaben diese Rechnung dann bei der Investitionszulage Ost an, wo es 15% auf die Investitionen zurück gab, also 12.000.-DM. Von den 80.000.-DM wurden dann per Entnahme aus der Firma von A die Steuernachzahlungen geleistet. Insgesamt haben sich A und B durch diese Konstruktion einen Geldschaden zugunsten des Finanzamtes von 15.800.-DM produziert.
Im jahr 2003 kommt erneut die Steuerprüfung und prüft auch diese Rechnungen.
Die Prüferin kommt zu folgender Auffassung, als sie die Investitionszulage prüft : Die Rechnung der Einzelfirma von A ist eine Scheinrechnung, da gar kein Baumaterial im Wert von 80.000.-DM geliefert wurde. Das Einbringen der Rechnung in die Investitionszulage stellt eine Steuerstraftat dar. Sie leitet das Steuerstrafverfahren ein.
A und B erklären ihr genau den Zusammenhang und erklären der Prüferin, dass Sie, wenn sie meint, es sei eine Scheinrechnung, sie diese doch aus der Firma von A herausnehmen solle, ebenso wie aus der Investitionszulage. In diesem Fall stünden A und B eine Erstattung von 15.000.-DM vom Finanzamt zu.
Die Prüferin nimmt die Rechnung aus der Investitionszulage heraus, nicht jedoch aus der Buchhaltung von A.
Gegen B wird nun ein Strafbefehl erlassen, dass er Investitionszulage hinterzogen haben soll.(Betrugsvorwurf) und der Gerichtstermin ist anberaumt
§263 StGB definiert den Betrug ja wie folgt :
Wer in der Absicht.....einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen,......daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Paragraf geht ja grundsätzlich davon aus, dass man sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschaffen wollte. A und B haben sich ja aber wissentlich einen Vermögensnachteil verschafft. Das Finanzamt hat in diesem Falle ja einen Vermögensvorteil von rund 15.000.-DM.
Frage :
Gilt das Ganze jetzt noch als Betrug, auch wenn wissentlich ein Vermögensnachteil verschafft wurde ?
Ist das Finanzamt berechtigt, nur einen Teilausschnitt der Buchung, nämlich den Antrag auf Investitionszulage zu betrachten und die gleichzeitige Versteuerung der Rechnung mit dem doppelten betrag vollkommen außer acht zu lassen, oder müssen beide Buchungen im Kontext gesehen werden ?

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16 Antworten
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#1
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

Daß durch die Scheinrechnung an sich dem Finanzamt ein Vorteil gewährt wurde, ist eine Angelegenheit für sich.

Das hätte man ja durchaus eigenständig durchziehen können.

Daß dann aber auf Grundlage dieser Konstruktion eine staatliche Zulage kassiert wurde, ist der Betrug. Denn da man den nicht hätte kassieren dürfen, hat man einen rechtswidrigen Vermögensvorteil.

Dafür ist irrelevant, ob diejenige Handlung, durch die man die Zulage kassieren konnte, selbst ein Verlustgeschäft (selbst in der Summe) gewesen ist.

Scheingeschäft und Zulage sind erst mal zwei Dinge. Ein Betrug in einem der beiden Sachverhalte bleibt ein Betrug, auch wenn bei Addition kein Vermögensvorteil mehr bestehen bleibt.

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#2
 Von 
Filmsammler
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 91x hilfreich)

Ich weiß nicht, ob ich falsch liege, aber ich muß Dir widersprechen. Wie ich jetzt mal nachgegoogelt habe, ist hier eine Saldierung in der Betrachtung notwendig.
Es ist dem Finanzamt doch in der Saldierung kein Schaden entstanden, denn auf die Rechnung, die die Einzelfirma meiner Frau gestellt hat, hat sie beispiuelsweise 20.000.- Umsatzsteuer abgeführt + 3.000.-Euro erhöhte Gewerbesteuer plus rund 4.000.-Euro erhöhte private Einkommensteuer, insgesamt 27.000.-€. Die auf die Rechnung erhaltene Investitionszulage beträgt sagen wir mal 20.000.-€. In der Saldierung ist somit kein vermögensschaden entstanden, also kein Betrug.
Zur Anmerkung : Das kuriose ist ja, daß das Finanzamt hier eine ordnungsgemäß versteuerte Rechnung als Scheinrechnung ansieht. Im Normalfall läuft das ja so, dass ich zu einem gewerbetreibenden gehe, sage, schreib mir mal ne Rechnung, dieser die Rechnung nicht einbucht und dann bei einem Querverweis meiner Steuerprüfung zum Aussteller die Sache auffliegt.
Nur noch als Hinweis: Es war ja auch keine Scheinrechnung. Aus der oben beschriebenen Lage hat meine Frau mir ja für die restbaumaterialien, die ich schon jahrelang von ihren Baustellen abgefahren habe, um sie in unsere Häuser zu verbauen (das Werk lieferte immer 10% mehr als Verschnitt, der nie anfiel, jetzt mal eine Rechnung gestellt hat, die dem Wert entsprach.
Als die Finanzbeamtin genau auf dieser Scheinrechnungsschiene war, sagte ich zu Ihr : Wenn Sie das für eine Scheinrechnung halten, dann nehmen sie sie einfach bei meiner Frau raus und aus der Investitionszulage und ich bekomme von Ihnen 7.000.-Euro Steuererstattung zurück. Da wurde sie ganz blass.
Übrigens, heute Jubel: freitag sollte ich zum Gericht. das Gericht hat den Termin abgesagt und den ganzen Vorgang zur Staatsanwaltschaft zurückgeschickt.Der Richterin war nicht klar, wo ein Vermögensschaden entstanden sein soll und wo die Betrugsabsicht liegt.

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#3
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

quote:
Es ist dem Finanzamt doch in der Saldierung kein Schaden entstanden


Gibt es die kassierte Zulage vom Finanzamt oder von einer anderen staatlichen Stelle? Im letzteren Fall wäre die Saldotheorie unerheblich.

quote:
Der Richterin war nicht klar, wo ein Vermögensschaden entstanden sein soll und wo die Betrugsabsicht liegt.


Mir ist klar, daß meine (und Tonitronics) Ansicht auch falsch sein kann.

Es ist nur abstrakt eben nicht so, daß für einen Betrug nur das Saldo angeschaut wird.

Dummes Beispiel:
Der A erklärt gegenüber dem B täuschenderweise eine Tatsache T. Aufgrund dessen kassiert er von B 100 EUR. Gleichzeitig führt diese Erklärung aber dazu, daß er dem C 200 EUR zahlen muß. 100 EUR Verlust, aber gegenüber B hat A einen Betrug verwirklicht.

Hier wäre also nur zu schauen, ob B=C (Finanzamt = Staat = Zulagengeber) oder B != C (Behörde A != Behörde B, getrennte Etats etc.).

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#4
 Von 
hgfljhags
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 90x hilfreich)

Die verbeamteten Fiskalritter können jahrelang die Einkommensteuer abnicken und dann im Rahmen einer Steuerprüfung mehrere Jahre zurückgehen und Nachweise fordern resp. eine Neuberechnung durchführen. Sie können sogar unterstellen, dass Angaben in den alten Erklärungen vorsätzlich falsch angegeben wurden und damit ein STEUERSTRAFVERFAHREN einleiten! Es liegt also an uns allen, Steuerexperte auf allen Gebieten zu sein oder eben einen vermeintlichen Experten zu konsultieren. Die Nachweis-/Mitwirkungspflicht bei der lückenlosen Aufklärung liegt wie immer beim (dummen) Steuerzahler.
Ich für meinen Teil werde weiterhin alles daran setzen, dass der Beamtenstatus für Innendienstbeamte abgeschafft wird und ALLE Beamte - wie der Rest des Volkes - in ihre (nicht vorhandene) Pensionskasse einzahlen müssen! Was die Wenigsten wissen: Beamte zahlen für ihre eigene Pension nicht EINEN EURO, deren fetten Pensionen (von denen normale AN nur träumen können) werden voll aus Steuermitteln finanziert.
Einen schönen Abend!


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#5
 Von 
guest-12321.10.2009 09:41:49
Status:
Schüler
(476 Beiträge, 138x hilfreich)

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#6
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Ich für meinen Teil werde weiterhin alles daran setzen, dass der Beamtenstatus für Innendienstbeamte abgeschafft wird


Und das würde *weswegen* noch mal genau dazu führen, daß sich die Lage für Steuerzahler bzgl. ihrer Nachweispflichten ändert?

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#7
 Von 
Filmsammler
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 91x hilfreich)

Heiße Diskussion hier.
Wie immer gibt es mehrere Seiten der Medaille.
Habe täglich mit Beamten zu tun und merke zwei Dinge : Oft leben die Beamten in einer eigenen Welt, die wenig mit der wirtschaftlichen Welt zu tun hat, da sie keinerlei Existenzbedrohung kennen. Das kann man ihnen nicht vorwerfen, ich würde mir nur wünschen, dass sich hier in der Ausbildung und dem täglichen Leben etwas ändert. Ich habe mal (von einem Beamten) den schönen Spruch gehört : Wir sind in Watte geboren. Die ersten beamten sind diejenigen, die in dieser Parallelwelt leben, die vielen Leuten fremd ist, aber die halt existiert.
Die andere Form sind diejenigen vielen Beamten, die knallhart arbeiten und dafür noch oft verhöhnt werden. Dieses sind auch Leute, die ihren Spielraum wirtschaftlich auslegen, aber dafür oft schlechte Beaurteilungen erhalten.
In dem geschilderten Fall gehörte die Finanzbeamtin klar zur Kategorie A. Sie hätte nur sagen müssen : Da habe Sie einen Fehler gemacht,wir neben jetzt mal beide Dinge aus dem Buchwerk raus, korrigieren es also und alles wäre sauber. Hier wird aber nun die Dienstvorschrift aufs engste ausgelegt und man macht sich gar keine Gedanen über die Konsequenzen des Handelns.
Würden alle Finanzbeamte dieser Kategorie angehören, müßten die Gefängnisse voll mit Selbständigen sein, denn jede Fehlbuchung oder Nichtbuchung kann im Rahmen der Prüfung als Fehler ausgelegt werden, dann wird korrigiert und nachversteuert oder man kann immer Verbrechen unterstellen. demnach hätte jede Steuerprüfung ein Strafverfahren zur Folge.

Das Problem bei einer Steuerprüfung ist ja hauptsächlich, wenn der Beamte bis ins Detail prüft /was er gar nicht soll). Dann 5 Jahre später wird man damit konfrontiert, wofür man an einem Tag vor 5 Jahren für 12.-Euro irgendwo etwas eingekauft hat, was der normale Mensch dann gar nicht mehr sofort weiß.

Es wäre alles wesentlich entspannter, wenn sich dieser Beamte so verhalten hätte, dass er den Fall logisch wertet, dann den Fehler korrigiert und es zu einer Nachversteuerung kommt, oder wie hier sogar das Finanzamt noch Geld zurück zahlen muß. Ich schätze, das war hier auch ein Problem, denn bei dieser Wertung der Sachlage hätte eine Erstattung erfolgen müssen.

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#8
 Von 
guest-12321.10.2009 09:41:49
Status:
Schüler
(476 Beiträge, 138x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Hier wird aber nun die Dienstvorschrift aufs engste ausgelegt


Ob und wie ein Ermessensspielraum ausgeschöpft wird, hat ja nun mal gar nichts damit zu tun, ob man nun eine "Lebensstellung" hat oder nicht. Behörden müssen nun mal zur Zufriedenheit des Staates arbeiten und nicht zur Zufriedenheit der persönlichen Befindlichkeiten der Steuerpflichtigen, sodaß sich in deinem konkreten Fall überhaupt nichts anders verhalten würde, wenn die Frau A statt Vollbeamtin eine Praktikantin zu Beginn ihrer Probezeit gewesen wäre. (Daß du dich vielleicht in Rachephantasien ergehst, in denen die gute Frau geteert, gefedert und dann gefeuert wird, weil sie dich ja sooo falsch behandelt hat, ist deine Privatsache.)

quote:
denn jede Fehlbuchung oder Nichtbuchung kann im Rahmen der Prüfung als Fehler ausgelegt werden


Das wird sie ja wohl auch. Oder ist das kein Fehler? Oder ist Buchführung nur was für Erbsenzähler und im richtigen Leben eigentlich ohne Belang?

quote:
demnach hätte jede Steuerprüfung ein Strafverfahren zur Folge.


Nö, nur wenn wie in deinem Fall offenbar eine bewußte Täuschung durchgezogen wurde. Ein "Versehen" oder ein "Fehler" (im Sinne einer Fahrlässigkeit) war deine Scheinrechnung ja wohl kaum.

quote:
wenn der Beamte bis ins Detail prüft /was er gar nicht soll)


Verstehe, die faulen unkündbaren Beamten machen also etwas *falsch*, wenn sie zu gründlich sind. Sie machen es somit *richtig*, wenn sie nicht so genau hinschauen und einfach "geprüft" drunterschreiben, obwohl das nicht stimmt.

Sehr sehr komische Logik hast du.

Man könnte auch sagen: ein sehr egoistisches Weltbild. Wenn es gegen dich geht, haben halt alle sämtliche Augen zuzudrücken. Aber wehe deinen Mitbewerbern wird auch nur der kleinste Anflug von Gnade gezeigt...

quote:
Das Problem bei einer Steuerprüfung ist ja hauptsächlich, wenn der Beamte bis ins Detail prüft


*lol* Das Problem bei einer staatsanwaltlichen Ermittlung ist ja hauptsächlich, wenn der Staatsanwalt bis ins Detail ermittelt. Dann kann er schon mal dem Täter tatsächlich die Tat nachweisen, was für ein Pech für den Täter und was für eine unverschämte Sauerei des Lebenszeitbeamten "Staatsanwalt", also wirklich...

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#10
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Sie hätte nur sagen müssen : Da habe Sie einen Fehler gemacht,wir neben jetzt mal beide Dinge aus dem Buchwerk raus, korrigieren es also und alles wäre sauber. Hier wird aber nun die Dienstvorschrift aufs engste ausgelegt ….

Hatten Sie nicht einen Fall, bei dem ein Unternehmer lediglich vergessen hatte, Einnahmen in Höhe von 100.000,- € zu buchen. Dass ist natürlich wirklich ein Unding, wenn das Finanzamt da kein Auge zudrücken will. Wahrscheinlich ist es purer Sozialneid, denn die Beamtin würde sicherlich auch mal gerne soviel verdienen wollen, dass sie guten Gewissens behaupten kann, sie hätte 100.000,- € übersehen. Wirklich – Kategorie A – total lebensfremd–, denn wer von uns kann sich wirklich davon frei sprechen, ihm könne das nicht auch mal passieren, so 100.000,- € zu übersehen.

http://www.spiegel.de/spam/0,1518,655587,00.html

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#11
 Von 
Filmsammler
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 91x hilfreich)

sorry,
wollte nur die Antwort von req66 relativieren.
Es geht nicht um Rachegedanken, teeren und federn. Jeder macht seinen Job und jeder hat einen gewissen Ermessensspielraum. Den kann man nutzen oder nicht, da ist jeder Mensch, ob Beamter oder Angestellter gleich.Es sollen auch keine Augen zugedrückt werden o.ä.
Wenn man am Flughafen ist, könnte auch jeder Kontrolleur nach Dienstvorschrift jeden Passagier einzeln lange kontrollieren. Die Frage ist nurt, wann dann alles still steht.

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Wenn man am Flughafen ist, könnte auch jeder Kontrolleur nach Dienstvorschrift jeden Passagier einzeln lange kontrollieren.


Richtig. Aber wer im Einzelfall dann doch lange kontrolliert wurde, kann nicht dem Kontrolleur die Schuld geben (oder meinen, er hätte sich unkorrekt verhalten), wenn der die Bombe findet... ;)

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#13
 Von 
Filmsammler
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 91x hilfreich)

Du hast vollkommen Recht.
Die Frage ist nur, wie wird das Recht angewandt.
Wenn in Deutschland alles nach den Gestzen und Verordnungen ginge, würde das ganze Land zusammenbrechen.
Du sitzt in einem Philharmoniekonzert und der Geiger in der dritten Reihe hat an dem Tag 10 Stunden gearbeitet, müßte er gesetztlich gesehen aufstehen. Der Busfahrer auf der Heimreise vom Urlaub müßte 2 Kilometer vor dem Ziel seine Zwangspause machen usw. Wir brechen die Gesetze täglich irgendwo ein kleines Stück,- Was würde passieren, wenn alle auf der Autobahn zu 100% den Sicherheitsabstand einhalten ? Der Verkehr würde zusammenbrechen....
Hier ist es ja der Ermessensspielraum, wo man sagt,- okay, das kann ich im Rahmen vertreten.
Leider ist es ja so, dass man für alle diese Lebenslagen dann auch, wenn jemand es will, den Job oder die Existenz verlieren kann,- siehe die aktuellen Gerichtsurteile zur Scheibe Käse oder der Frikadelle....
Die Finanzämter haben für die Prüfer Anordnungen, dass nur Rechnungen über 750.-€ geprüfte werden sollen, klar sollen heißt nicht müssen. Der Finanzbeamte handelt richtig, wenn er jede einzelne 1.-€ Rechnung prüft und dich fragt, wofür Du im Jahr 2004 am 27. April denn bei Tedi einen Kugelschreiber für 1.-€ gekauft hast.

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#14
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Wenn in Deutschland alles nach den Gestzen und Verordnungen ginge, würde das ganze Land zusammenbrechen.


Das wird jetzt schon rechtsphilosophisch.

Unbestreitbar ist doch, daß du jemandem nicht vorwerfen kannst, daß er seinen Job gründlich macht.

Und es ist auch keine Ungleichbehandlung nach GG, wenn (z.B. stichprobenartig) einzelne Fälle gründlicher behandelt werden als andere.

quote:
Hier ist es ja der Ermessensspielraum, wo man sagt,- okay, das kann ich im Rahmen vertreten.


Es gibt aber keinen Rechtsanspruch darauf, wie ein Ermessensspielraum im Einzelfall ausgeübt werden soll.

Zitat:
Die Finanzämter haben für die Prüfer Anordnungen, dass nur Rechnungen über 750.-€ geprüfte werden sollen, klar sollen heißt nicht müssen.


Um solche "Peanuts" ging es bei dir ja anscheinend gerade nicht.

Daß fünfstellige oder noch höhere Beträge gründlich geprüft werden, erwarte ich sogar vom FA, ansonsten würde ich mich fragen, ob für Besserverdienende oder Unternehmen andere Regeln gelten als für mich.

Wie schon gesagt, du kannst lange darüber jammern, wie ungerecht du persönlich das findest, aber damit änderst du nichts an der Rechtslage, sodaß das besser im Mecker-Unterforum aufgehoben ist.



-- Editiert am 22.10.2009 16:42

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#15
 Von 
guest-12323.10.2009 09:01:41
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Die Finanzämter haben für die Prüfer Anordnungen, dass nur Rechnungen über 750.-€ geprüfte werden sollen,


Wo hast Du das denn her ?



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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Filmsammler
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 91x hilfreich)

Hallo, Zach Provo
vom Finanzamt. Da gibt es Prüfungsanordnungen für Betriebsprüfungen, damit die wenigen Prüfer möglichst effektiv arbeiten.
Ich denke, wir sollten hier auch Schluss machen, ich merke, immer wenn ich etwas beantworte kommt was dazu.

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