Steuerhinterziehungsverfahren wegen 3 Stangen :(

8. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
knotti77
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerhinterziehungsverfahren wegen 3 Stangen :(

Hallo, wollte mal nachfragen ob jemand kompetent weiss was mich erwarten könnte.
Ich hatte 3 Stangen (552 Zigaretten) zuviel dabei, und wurde vom Zoll erwischt. Gut Zigaretten weg, ca. 180 Euro nachgezahlt umgehend, dachte eigentlich damit ist die Sache für mich erledigt, weil eigentlich ist man ja damit gestraft genug irgendwo.
Leider ist dem nicht so, einige Monate später Anklageschrift und nun Gerichtsverhandlung wegen Steuerhinterziehung.
Nun meine Frage, was könnte mich erwarten??? Das einzigste was ich im netz gefunden habe war das solche Sachen eigentlich wegen Geringfügigkeit eingestellt werden, beziehungsweise ein geringer Strafbefehl per Post kommt, aber dem war nun in meinem Fall leider nicht so :(

Hinzu kommt das ich wegen einer anderen Strafsache noch eine laufende Bewährung offen habe, die aber mit solcher Tat nicht im geringsten in Verbindung steht.

Man wird mir doch jetzt nicht wegen einer kleinen Dummheit einen Bewährungswiederruf reinhauen und mich wegen 3 Stangen Zigaretten verknacken????

Was kann man erwarten???

Vielen Dank für Antworten....

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Aufgrund Ihrer Vorbelastungen hat man offenbar von einer Einstellung abgesehen. Dies ist grundsätzlich rechtlich nicht zu beanstanden. Ob ein Bewährungswiderruf droht, steht in den Sternen. Aufgrund der offenen Bewährung sollten Sie sich nach einem Verteidiger umsehen. Liegt die Bewährungsstrafe bei mehr als einem Jahr, wäre das sogar ein Fall der notwendigen Verteidigung.

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#2
 Von 
knotti77
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für Ihre Antwort. Habe natürlich gehofft ein Bewährungswiederruf ließe sich vollkommen ausschließen, aber gut kann man erstmal nicht ändern und abwarten. Für einen Verteidiger ist es leider schon etwas spät, da die Verhandlung in weniger als 24 stunden stattfindet. Aber da ich in Arbeit stehe und keine Fluchtgefahr bestehen sollte wird mir ja im hoffentlich nicht eintretendem Fall die Möglichkeit eines Berufungsverfahrens bleiben....

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#3
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Über die Bewährungsstrafe wird aber nicht in der HV entschieden.

Insgesamt spricht aber einiges dafür, es sei denn Sie sind auch wegen einer Steuersache vorbestraft, dass lediglich die Bewährungszeit verlängert würde.

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