Stalking - Gesetz

19. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
realeasy
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 37x hilfreich)
Stalking - Gesetz

Hallo Gemeinde,
gibt es schon Erfahrungen bei Euch mit der neuen Gesetzeslage??
MfG

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Hi,

keine Strafe ohne Gesetz! Angesichts der doch eher langsamen Justiz wird es wohl erst im Herbst die ersten Verfahren geben, da vor dem 01.04. begangenes Stalking straffrei bleiben dürfte.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

So ist es. Da die Tat voraussetzt, daß jemandem 'beharrlich', also über einen längeren Zeitraum nachgestellt werden muss, kann ein 20 Tage altes Gesetz kaum bereits Anwendung finden. ;)



-- Editiert von justice005 am 20.04.2007 14:00:06

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
realeasy
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 37x hilfreich)

@justice
Das habe ich zum damaligen Zeitpunkt anders gesehen und sehe es auch jetzt noch anders.
Jedoch meinte ich im April, ob vielleicht jemand damals irgendwelche Dienstvorschriften zur Anwendung bei Polizei usw. zur Kenntnis hatte.
Wie der Paragraph gehandhabt wird, kann ich evt. vielleicht noch dieses Jahr berichten...ääähm, ich bin nicht der stalker, bevor jemand auf die Idee kommt. :-)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-1414
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,ich bin hier neu.Ich bin seit 04.10.2007 Stalking Opfer.Ich werde von einer ehemaligen Freundin von mir verfolgt.
Sie hat meinen Mann erpresst und weil ich es raus gefunden habe stellt sie mir nach. Sie war schon in unserer Wohnung, belästigt unsere Familie durch Anrufe und Briefe.
Beschimpft meine Mutter aufs übelste. Haben schon nach dem die Polizei sagte sie können erst etwas unternehmen wenn etwas passiert,einen Anwalt zu Rate gezogen.Der Anwalt hat sie schriftlich aufgefordert dies zu unterlassen ansonsten wird er eine Unterlassungsklage einreichen. Auch dies ist nun geschehen. Ich bin schon seit längerer Zeit in ärztlicher Behandlung und habe ein ärztliches Attest. Was sagt ihr
dazu?

-----------------
"Delfin-Girl1"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Das ist eine üble Geschichte, aber da Sie ja schon einen Anwalt zurate gezogen haben, ist ja das wesentliche aus ihrer Sicht gemacht. Der Anwalt soll nicht nur eine Unterlassungsklage einreichen, sondern vor allem eine einstweilige Vergfügung erwirken. Dies geht schneller und ist vor allem auch sehr effektvoll.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
chocola
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 22x hilfreich)

@ Delfin-Girl1
Zu der Einstweiligen Verfügung kann ich auch nur raten. Außerdem sollten Sie alles dokumentieren, was geschieht. Informieren Sie sich auch beim Gesundheitsamt über Selbsthilfegruppen in Ihrer Stadt!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Ja, dokumentieren ist sehr wichtig, allerdings hilft es auch nur in einem Strafprozess, wenn man gegen den Täter als Zeuge aussagen muss. Da kann man sich die Einzelheiten gut in Erinnerung rufen.

In einem Zivilprozess nützt es allerdings eher wenig, da (egal wie detailliert dokumentiert) das Vorbringen nur wenig Beweiskraft hat und von dem Täter einfach nur bestritten werden muss..

Gerade im Bereich Stalking ist die Beweisführung häufig schwierig, weil eben außer dem Täter und dem Opfer nur selten dritte zeugen dabei sind.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
chocola
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 22x hilfreich)

'Die Polizei kann erst etwas unternehmen, wenn was passiert' ist meiner Erfahrung nach eine nicht ganz zutreffende Aussage.

> '...stellt sie mir nach. Sie war schon in unserer Wohnung, belästigt unsere Familie durch Anrufe und Briefe. Beschimpft meine Mutter aufs übelste.'
Das hört sich für mich als Laie glasklar nach Nachstellung (§ 238 StGb) an, ggf in Tateinheit mit Beleidigung/Nötigung und Einbruch.
Sie sollten schnellstmöglich eine Einstweilige Verfügung beim Amtsgericht erwirken.
Ihre Mutter kann zudem eine Strafanzeige erstatten wegen der verbalen Attacken. Desweiteren sollten Sie - ggf mit Anwalt zusammen - auf dem nächsten Revier einen Strafanzeige inkl. Strafantrag wegen Nachstellung erstatten. Beweise mitnehmen, Zeugen angeben. Die Polizei wird eine 'Gefährdenansprache' bei der Täterin durchführen, der Fall wird bei der Staatsanwaltschaft landen und dann ergeht ein Strafbefehl oder es kommt zu einer Hauptverhandlung. (Wenn es ungünstig läuft, wird das Verfahren eingestellt)

Ich sehe hier nicht zwingend Gründe für ein Privatklageverfahren, wenn es auch mit öffentlichem Interesse geht...
Außerdem ist die Polizei dazu verpflichtet, Anzeigen aufzunehmen, womit dann der Staatsapparat in Gang gesetzt wird.

Zögern Sie nicht, in Bedrohungssituationen die Polizei zu rufen, die sind dafür da um zu helfen.
Die Verfügung wird beeinhalten, dass sich die Täterin Ihnen und Ihrem Wohnhaus nicht nähern darf, keinen Kontakt herstellen etc. Tut sie dies trotzdem, begeht sie in diesem Moment eine Straftat, da fackelt die Polizei nicht lange sobald sie davon Kenntnis hat!

-- Editiert von chocola am 26.01.2008 16:15:28

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen