Staatsanwaltschaft - Auskunft über Strafanzeige?

13. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
Dantius0099
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 66x hilfreich)
Staatsanwaltschaft - Auskunft über Strafanzeige?

Bei der Polizei kann man ja eine Anfrage nach den persönlich gespeicherten Daten stellen und hinterfragen, ob z.B. eine Strafanzeige vorliegt. Habe dies bereits getan und es liegt dort keine vor.

Allerdings hat der Anzeigenerstattet, bzw. sein RA die Anzeige wohl direkt bei der Staatsanwaltschaft erstattet. Dies ist mittlerweile fast 9 Wochen her. (angeblich).

Ich habe nun eine schriftliche Anfrage an die StA gestellt mit der Frage, ob eine Anzeige gegen mich vorliegt und eine Ausweiskopie mitgesendet.

Wie groß ist die Chance hier eine Auskunft zu erhalten bzw. was erhält man als Antwort bei so einer Anfrage?

Gruß.

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8 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
Habe dies bereits getan und es liegt dort keine vor.


Sagen wir mal so: Sie haben die Auskunft erhalten, dass keine vorliegt.

quote:
Wie groß ist die Chance hier eine Auskunft zu erhalten bzw. was erhält man als Antwort bei so einer Anfrage?


Prinzipiell die selbe, wie von der Polizei




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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#2
 Von 
Dantius0099
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 66x hilfreich)

Nur weil bei der Polizei nichts vorliegt, heißt es ja nicht, dass bei der StA nicht trotzdem eine Anzeige vorliegt, korrekt?

Daher hoffe ich, von dort auch eine entsprechende Antwort zu erhalten.

Wie gesagt verwundert es mich etwas, dass nun seit bald 9 Wochen nichts passiert, wenn doch dort eine Anzeige vorliegt...

Nichts passiert in dem Sinne, dass der eigentliche "Fall" so simpel ist, dass es auch nichts groß zu ermitteln gäbe... aber gut.

Gruß.



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4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Das Thema hatten wir doch bereits.

Im absoluten Regelfall beauftragt die Staatsanwaltschaft -zeitnah- die Polizei mit den Ermittlungen, wenn den ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden soll. Dazu ist die Polizei u.a. da, es ist deren Aufgabe ("Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft", früher auch "Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft" genannt).

Sie können also davon ausgehen, dass wenn eine Anzeige bei der StA erstattet wird (und diese ein Ermittlungsverfahren betreiben will) auch die Polizei kurz danach Kenntnis davon hat

quote:
Nichts passiert in dem Sinne, dass der eigentliche "Fall" so simpel ist, dass es auch nichts groß zu ermitteln gäbe... aber gut.


Zumindest würde es ja eine Beschuldigtenvernehmung geben (bzw. die "Einladung" dazu). Und auch damit würde im absoluten Regelfall die Polizei beauftragt werden

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dantius0099
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 66x hilfreich)

Genau so kenne ich es auch, daher bin ich gespannt auf die Rückantwort der StA.

Danke Streetworker für die, wie üblich, gute Beantwortung.

Grüße.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Dantius0099
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 66x hilfreich)

Was ich vergaß zu fragen:

Gibt es denn für die Auskunft der gespeicherten Daten bei der StA auch einen Gesetzestext, der eine Abfrage erlaubt?

Sprich eine Art Vorschrift die besagt, dass ich als Anfragender das Recht habe zu erfahren, ob und was dort über mich gespeichert ist?

Gruß

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Nein, für diesen Zweck nicht, da man über ein laufendes Ermittlungsverfahren -logischerweise- nicht informiert werden muß, solange es noch läuft.

Wie stellen Sie sich das vor?:

X ruft bei der Polizei/StA an und fragt:

"Hallo, hier ist X, sagen Sie, läuft ein Ermittlungsverfahren gegen micht?"

Antwort: "Mal schauen, hmmm, ach ja da... wir ermitteln wegen des Verdachtes des Drogenhandels gegen Sie, und hören mit richterlichem Beschluß seit dem 01.12. ihr Telefon ab. Also vernichten Sie mal schnell alle Beweise und passen Sie auf, was Sie am Telefon sagen"

Sicherlich geht es bei Ihnen um was anderes, aber sicher können Sie nicht sein, dass man Ihnen erzählen würde, dass ein Ermittlungsverfahren läuft, wenn es so ist.

Desw. ja auch meine Antwort vom 13.12.2013 11:41

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#7
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Sollte ein Eintrag vorhanden sein, kann die vorzeitige Tilgung beantragt werden. Das ist aber nur eine theoretische Möglichkeit, weil Anträge, die mit der Begründung gestellt werden, für den künftigen Arbeitgeber werde ein sauberes Fz benötigt, praktisch immer abgelehnt werden, denn der Gesetzgeber hat die Fristen ja eben aus dem Grund geschaffen, u.a. künftigen Arbeitgebern einen Überblick über den Bewerber zu geben.

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#8
 Von 
Dantius0099
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 66x hilfreich)

@ wastl

Du beziehst Dich jetzt aufs Führungszeugnis, korrekt? Ich meinte aber Auskunft einholen, ob eine Strafanzeige bei der StA vorliegt (da bei der zuständigen Polizeiinspektion eben keine vorliegt) und der RA Anzeige direkt bei der StA gestellt hat für seinen Mandanten... dies wollte ich in Erfahrung bringen, also ob es stimmt...

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