Spekulierter Verdacht

24. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Flo88
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Spekulierter Verdacht

Darf der Mediamarkt nur anhand eines Viedeos und villeicht einer aussage eines Verkäufers der mich vielleicht wiedererkannt hat Anklagen?

Habe angeblich einen Warenbetrug begangen, die konnten mich nur anhand von spekulationen und einer Ausage von einem Verkäufer anklagen. Da ich warscheinlich der einsigste mit einem Laptop an diesem Tag war, müstten die vermuten das ich es war. Die Adresse haben sie natürlich von der Kasse wo ich mit meiner Karte bezahlt habe. Der Verkäufer könnte mich auf dem Viedeo wieder erkannt haben. trotzdem sind das keine eindeutigen Beweise!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Darf der Mediamarkt [...] Anklagen?

*Wenn* der MM geschädigt wurde und *wenn* der MM einen konkreten Verdacht bzgl. der Täterschaft hat, darf er das selbstverständlich zur Anzeige bringen.

Wenn immer nur 100%ige Fälle vor dem Staatsanwalt landen dürften, hätte der ja gar nichts mehr zu tun.

Und strafbar wäre es seitens des MM nur, wenn die Anschuldigung wissentlich falsch war (d.h. wenn der MM wüßte, daß Sie nicht der Täter sind, Sie aber trotzdem anzeigt).

und einer Ausage von einem Verkäufer

Das ist doch wesentlich mehr als nichts. Was meinen Sie, wie viele Straftäter täglich 'nur' aufgrund von Zeugenaussagen verurteilt werden?

trotzdem sind das keine eindeutigen Beweise

Das wird das Gericht beurteilen.

Ansonsten ist die Darstellung noch zu schwammig.

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#2
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

So sieht es aus. Natürlich darf Mediamarkt bei einem Verdacht Anzeige erstatten.

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