Hallo,
ich muss leider 50 Sozialstunden ableisten, damit ein Verfahren gegen mich eingestellt wird.
D.h. es wird das JGG angewendet.
Nur mein Problem ist ich habe eine schwere Erbkrankheit , Mukoviszidose.
Zusammengefasst:
-immer wieder schwere Lungenentzündungen
-aufwendige Therapien
-durchschnittliche Lebenserwartung von 25. Ich bin 22
-musste kein Wehr/Zivildienst machen
-bin mit Härtefallantrag an die Uni gekommen
Falls es jemanden interessiert:
http://de.wikipedia.org/wiki/Mukoviszidose
Meine Frage ist nun, ob der StA meine Sozialstunden auch in Geld umwandeln kann?
Danke im Voraus!
eXite
-- Editiert von eXite am 03.08.2007 11:18:12
Sozialstunden in Geld umwandeln
3. August 2007
Thema abonnieren
Frage vom 3. August 2007 | 11:17
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Sozialstunden in Geld umwandeln
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 3. August 2007 | 11:34
Von
Status: Lehrling (1183 Beiträge, 211x hilfreich)
Versuchen Sie-unter Darlegung Ihres Zustandes-einen diesbezüglichen Antrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zu stellen.
Grüsse
#2
Antwort vom 3. August 2007 | 11:44
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
danke für die schnelle Antwort.
Habe den Sachverhalt bereits meinem RA mitgeteilt, er meinte aber dem StA ist das egal.
Das kann doch nicht sein,oder?
Ich will mich nich vor Strafe drücken ,aber für benachteiligte Menschen muss dies doch ohne weiteres Möglich sein.
-- Editiert von eXite am 03.08.2007 11:46:02
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