Sozialstunden-Auflage nicht erfüllt-hilfe!

13. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
heinzklaus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sozialstunden-Auflage nicht erfüllt-hilfe!

Weiß jemand was geschieht, wenn eine gerichtl. Auflage von 25 Sozialstunden NICHT erfüllt wird??
(Frist schon lange abgelaufen, endlich drum gekümmert-Stelle zugewiesen bekommen aber leider kurz vor Antritt abgelehnt worden, da schwanger(35.Woche).. außerd.Sozialhilfe-Empfängerin:-()

Bitte um Antworten-vielen Dank:)

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dadl6
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 105x hilfreich)

Was für eine Auflage war es:
- Bewährungsauflage
- Auflage gem. § 153a StPO
- Auflage in einem jugendrichterlichen Urteil
- Auflage bei Einstellung nach § 47 JGG ?`

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

oder eine umgewandelte Geldstrafe..?

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#3
 Von 
heinzklaus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht um eine Auflage bei Einstellung...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
dadl6
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 105x hilfreich)

Wenn die Auflage nicht erfüllt wird, wird das Verfahren fortgesetzt.

Wurde das Verfahren durch das Gericht eingestellt, kommt es zu einer neuen Verhandlung.

Erfolgte die Einstellung durch die Staatsanwaltschaft, wird wohl Anklage erhoben werden.

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