Weiß jemand was geschieht, wenn eine gerichtl. Auflage von 25 Sozialstunden NICHT erfüllt wird??
(Frist schon lange abgelaufen, endlich drum gekümmert-Stelle zugewiesen bekommen aber leider kurz vor Antritt abgelehnt worden, da schwanger(35.Woche).. außerd.Sozialhilfe-Empfängerin:-()
Bitte um Antworten-vielen Dank:)
Sozialstunden-Auflage nicht erfüllt-hilfe!
13. September 2007
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Frage vom 13. September 2007 | 10:19
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sozialstunden-Auflage nicht erfüllt-hilfe!
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#1
Antwort vom 13. September 2007 | 11:53
Von
Status: Praktikant (609 Beiträge, 105x hilfreich)
Was für eine Auflage war es:
- Bewährungsauflage
- Auflage gem. § 153a StPO
- Auflage in einem jugendrichterlichen Urteil
- Auflage bei Einstellung nach § 47 JGG
?`
#2
Antwort vom 13. September 2007 | 12:45
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
oder eine umgewandelte Geldstrafe..?
-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
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#3
Antwort vom 13. September 2007 | 15:39
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Es geht um eine Auflage bei Einstellung...
#4
Antwort vom 14. September 2007 | 10:04
Von
Status: Praktikant (609 Beiträge, 105x hilfreich)
Wenn die Auflage nicht erfüllt wird, wird das Verfahren fortgesetzt.
Wurde das Verfahren durch das Gericht eingestellt, kommt es zu einer neuen Verhandlung.
Erfolgte die Einstellung durch die Staatsanwaltschaft, wird wohl Anklage erhoben werden.
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