Soll ich Anzeige erstatten?

17. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
vivian123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)
Soll ich Anzeige erstatten?

Ich habe leider ein großes Problem. In erster Linie geht es um den Ex Freund meiner Schwester, der seit Monaten psycho Terror betreibt! Die beiden stehen demnächst auch vor Gericht weil er Dinge behauptet die nicht stimmen. Ich lasse mal ihre Geschichte weg und beziehe mich nur auf mein Problem.

Ich bin verheiratet und habe vor 6 Monaten ein Mädchen zur Welt gebracht. 4 Wochen vor der Entbindung hat der Ex meiner Schwester mir wütend eine Nachricht geschickt in der er mich der Fremdgeherei bezichtigt und behauptet das das Kind nicht von meinem Mann sei. Damit hat er mich schokiert. Das ist aber nicht das schlimme. Er hat gedroht das er meinem Schwager ( dem Bruder meines Mannes) verrät das ich fremdgegangen bin und das es nicht das Kind seines Bruders ist.
Diese drohung hat er dann auch wahr gemacht, wusste ich aber nicht bis die Polizei mich verständigt hat das mein Schwager ihm gedroht hat ihn umzubringen und nun hat mein Schwager eine Anzeige.

Angenommen es stimmt was er behauptet, und mein Mann davon weiß, es aber unsere Privatsache ist was wir machen, soll ich nun Anzeige erstatten? Er bringt mich in eine Situation die für mich unerträglich ist und die das ohnehin angekratzte Verhältnis zu meinen Schwiegereltern noch schwieriger macht, zumal sich nun mein Schwager verantworten muss weil er seine Familie schützen wollte. (Er hätte das nicht so machen dürfen! )
Was soll ich tun? Er hat nicht das Recht mich so bloß zu stellen, meine Familie zu erschüttern und sich in Dinge einzumischen die ihn überhaupt nichts angehen!!! Wenn ich ihn Anzeige, kann das Gericht einen Vaterschaftstest anordnen obwohl außer ihm niemand die Vaterschaft anzweifelt und er absolut nichts mit diesem Kind zu tun hat! Lohnt sich diese Anzeige? Ich habe im Internet nach Definitionen gesucht was üble Nachrede, Beleidigung und Verleumdung angeht... ich will ihm endlich das Handwerk legen weil ich einfach nicht mehr kann. Ich bin erneut schwanger und es macht mich fertig. Ich habe so etwas noch nie erlebt und will einfach raus aus dieser Hölle!
Ich möchte einfach eine Meinung hören, was ihr davon haltet und vielleicht ging es jemandem auch so.

Vielen Dank!

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9314x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>soll ich nun Anzeige erstatten? <hr size=1 noshade>

Ich wüsste nicht was das bringen sollte.

quote:<hr size=1 noshade>Wenn ich ihn Anzeige, kann das Gericht einen Vaterschaftstest anordnen obwohl außer ihm niemand die Vaterschaft anzweifelt und er absolut nichts mit diesem Kind zu tun hat! <hr size=1 noshade>

Nein.

quote:<hr size=1 noshade>Lohnt sich diese Anzeige? <hr size=1 noshade>

Was meinst du mit lohnen?
Dass du eine Entschädigung bekommst? - Nein.
Dass der Ex der Schwester bestraft wird? - Sehr unwahrscheinlich.

Grundsätzlich: Die Justiz interessiert sich nicht wirklich für Beleidigungen. Die hat wichtigeres zu tun. Das gilt insbesondere für Beleidigungen, die nicht-öffentlich gefallen sind. Auf gar keinen Fall hat die Justiz Lust, sich in innerfamiliäre Streitigkeiten einzumischen oder in Rosenkriege nach Trennungen.

Die Wahrscheinlichkeit, dass bei einer Anzeige also "nix" bei rumkommt liegt bei 99%.
Im Gegenteil: Stell dir vor, du erstattest Anzeige - die Anzeige verläuft im Sand - und der Ex der Schwester bekomt das mit. Da fühlt der sich doch erst recht bestätigt ("die Polizei denkt offensichtlich, es ist nicht schlimm, was ich mache - also mache ich weiter").


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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

quote:
Angenommen es stimmt was er behauptet, und mein Mann davon weiß, es aber unsere Privatsache ist was wir machen, soll ich nun Anzeige erstatten? 

Was genau wollen Sie jetzt anzeigen? Der Mann hat die Wahrheit gesagt, das ist nicht strafbar. Strafbar wäre es hingegen, wenn Sie jetzt bei der Polizei die Geschichte etwas schönigen würden, um eine Verurteilung wahrscheinlicher zu machen. Die Verurteilungswahrscheinlichkeit ist aber so oder so sehr gering, weil die Staatsanwaltschaft besseres zu tun hat, als Familienprobleme zu lösen.

Wer nicht will, dass die Familie vom Fremdgehen erfährt, muss entweder das Fremdgehen lassen oder das Geheimnis hüten. Beides ist offenbar misslungen. Zur Verschwiegenheit wäre aber nur Ihr Art, Anwalt oder Therapeut verpflichtet. Er als Normalbürger kann die Geschichte rumerzählen wie er möchte. Eine Ausnahme bestünde nur dann, wenn er diese Information für rechtswidrige Drohungem einsetzt. Das ist aber nicht erkennbar. Und dann ist auch nur die Drohung verboten, das Herumplaudern noch immer nicht.

In gewisser Weise ist Ihr Fall tatsächlich etwas interessant. Im Fall der Üblen Nachrede müsste nämlich der Beschuldigte die Wahrheit zumindest bis zur Überzeugung des Gerichts beweisen. Das würde aber eigentlich nur über DNA-Tests gehen, die denkbarst tief in Ihr Persönlichkeitsrecht eingreifen und zu denen Sie nur in bestimmten Ausnahmen gezwungen werden können. Ich wäre interessiert zu wissen, wie das Gericht dieses Problem löst. Schließlich wird dann ja der Angeklagte aus rechtlichen Gründen gehindert, seine Unschuld zu beweisen. Glücklicherweise ist die Üble Nachrede aber ein Antragsdelikt und wird nur mit Ihrem Willen und Ihrer Aussage verfolgt werden. Dabei hätten Sie eine strenge Wahrheitspflicht, müssten also die falsche Vaterschaft eingestehen. Wenn Sie nichts sagen und auf Beweisprobkeme auf seiner Seite zocken, wird die Staatsanwaltschaft endgültig kein Interesse mehr haben und das Gericht irgendwas von Beweislastumkehr zu Lasten der Anklage erzählen, womit das Problem dann entgültig vom Tisch ist.

Man könnte hier höchstens noch über eine Beleidigung nachdenken. Dafür müsste man die Ihnen (!) gegenüber gemachte Aussage aber im Wortlaut kennen. Eigentlich ist aber auch dieser Gedanke eher abwegig. Und auch für Beleidigungen interessiert sich die Justiz nicht wirklich, erst recht nicht vor diesen Hintergründen.

Sie können das also eigentlich anzeigen. Aber da ist keine Straftat erkennbar für mich. Und selbst wenn, ist das eine unbedeutend kleine. Meiner Meinung nach ist die Wahrscheinlichkeit da höher, dass Sie sich am Ende mit dem Vorwurf der falschen Verdächtigung auseinandersetzen müssen. Die müssten Sie ja zwingend begehen.

Eventuell hat das ganze zivilrechtliche Relevanz. Aber warum sollte man noch Unterlassung fordern, wenn es schon passiert ist? Jetzt könnte man noch über eine Entschädigung wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten nachdenken. Halte ich aber nicht für sinnvoll und geht nur über einen eigenen Anwalt, nicht über eine Anzeige.

Wie hat der Herr denn eigentlich erfahren, wessen Kind das ist?
Da wird es ja noch einen Zeugen zu seinen Gunsten und zu Ihren Lasten geben, mindestens den richtigen Vater des Kindes.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vivian123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Ich möchte einfach nur das er damit aufhört. Aber du hast mir gerade die Augen geöffnet! Vermutlich passiert gar nichts und wie du sagst fühlt er sich in seinem Tun nur bestätigt. Er hat sich so viele schlimme Dinge geleistet und hört einfach nicht damit auf. Auch im bezug auf meine Schwester gibt es einfach grausame Dinge wie Körperverletzung und sie war nicht sein erstes Opfer, wie sich später heraus gestellt hat.
Immer wenn man glaubt das er nun Ruhe gibt kommt der nächste Kracher der alle in Schockstarre versetzt!

Ich danke dir wirklich für deine Antwort. Ich hatte Hoffnung das er damit vielleicht endlich versteht das es in diesem Land Gesetze gibt! Wie du sagst, die Justiz hat wichtigeres zu tun als sich um solche Streitereien zu kümmern und damit hast du recht.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9314x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Er hat sich so viele schlimme Dinge geleistet und hört einfach nicht damit auf. Auch im bezug auf meine Schwester gibt es einfach grausame Dinge wie Körperverletzung und sie war nicht sein erstes Opfer, wie sich später heraus gestellt hat. <hr size=1 noshade>

Sind dies Vorfälle denn bereits angezeigt worden (von der Schwester bzw. den "vorherigen Opfern")?
*Wenn* der Ex der Schwester schon erheblich strafrechtlich vorbelastet ist, dann *könnte* es durchaus sein, dass die Justiz eine weitere Strafanzeige doch nicht so einfach im Sande verlaufen lässt.



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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Nun ja, jeder aus der Familie kann ein Kontaktverbot aussprechen, aber nur für sich. Das ist eine zivilrechtliche Frage, und sonst gar nichts. Also, der Schwager für sich, die Schwiegereltern für sich, Du für Dich, Dein Mann für sich.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
vivian123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Hafenlärm

Es ist nur eine Behauptung von ihm die leider wahr ist. Er hat das aus Wut ausgesprochen ohne zu wissen das es tatsächlich wahr ist. Die Sache mit der Vaterschaft ist überhaupt nicht geklärt! Das kann er nicht wissen! Mein Mann hat dieses Kind als seins angenommen und obwohl er von dem fremdgehen weiß hat er nie auch nur eine Sekunde daran gezweifelt das er nicht der Vater ist! Der "andere" ist überhaupt nicht mehr Bestandteil meines Lebens und spielt im bezug auf die Vaterschaft gar keine Rolle.

Der Ex meiner Schwester hatte nur Glück bei dieser Behauptung des Fremdgehens. Es gibt weder Beweise noch Aussagen darüber!

Ich möchte nicht lügen, weder vor Gericht noch sonst wo. Mir geht es wie Sie sagen um die Persönlichkeitsverletzung. In erster Linie war bzw ist es sicherlich meine schuld des betrügens. Die Hintergründe sind aber unwichtig und würden das auch nicht entschuldigen.

Es geht lediglich darum das niemand, weder Eltern noch Schwiegereltern noch sonst wer an dieser Vaterschaft gezweifelt hat. Dies hätte einfach zum Schutz aller beteiligten auch so bleiben sollen. Nun kommt da dieser Mann der als außenstehender nicht das Recht hat meine Familie in Schwierigkeiten zu bringen und in den Dreck zu ziehen.

Aber ich sehe schon das er das sehr sehr geschickt macht, womit er sich in keinster weise strafbar macht.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9314x hilfreich)


Hm.
Das macht ein Vorgehen auf strafrechtlicher Seite natürlich zu einem - sagen wir mal besonderen Risiko.

worst-case-Szenario für dich:
Du erstattest Anzeige wegen über Nachrede. Es kommt tatsächlich zu einem Gerichtsverfahren. Und in der Verhandlung schafft es der Ex der Schwester (wie auch immer) den biologischen Vater des Kindes als Entlastungszeugen aufzutreiben. Und der sagt dann vor Gericht (Richter, Staatsanwalt, Publikum - die Verhandlung ist öffentlich) aus, dass du mit ihm fremdgegangen bist. Kommt nicht gut ...



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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
vivian123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Alles wurde zur Anzeige gebracht! Meine Schwester hat sogar ein Annäherungsverbot bewirkt und dies hat er nun angefochten. Er stand nachts vor der tür meiner Eltern bis sie die Polizei gerufen haben. Aufgrund dessen und dadurch das er meine Schwester auf Schritt und Tritt verfolgt und sie öffentlich schikaniert hat wurde dieses Annäherungsverbot gerichtlich angesetzt. Er ist schon sehr bekannt bei der Polizei, sollte eigentlich auch eine Haftstrafe absitzen aber er drückt sich immer geschickt davor! Wie auch immer er das macht! Er ist ein Betrüger und zieht sowohl die Justiz als auch die Arbeitsagentur an der Nase herum! All diese Dinge kamen leider zu spät heraus! Es laufen Anzeigen wegen Beleidigung, Körperverletzung und und und aber er bekommt keine Strafe!

Er gibt keine Ruhe! Niemand will etwas von ihm! Meine Eltern hat er auf ganz brutale Art und Weise beschimpft, Dinge aus dem Sexleben meiner Schwester verbreitet. Ihr die Autoscheibe eingeschlagen, sie geprügelt, und jetzt stellt er sich mit 6 falschen zeugen aussagen so dar als ob er nicht schuldig ist!

Alles wurde zur Polizei gebracht und gemeldet, das Annäherungsverbot hat nichts bewirkt. Wurde auch gemeldet aber die Polizei macht GAR nichts!

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#9
 Von 
vivian123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich sehe das ich einfach die Finger davon lassen sollte und abwarten wie das Gerichtsverfahren zwischen ihm und meiner Schwester verläuft. Es ist zum verzweifeln!

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

quote:
Der Ex meiner Schwester hatte nur Glück bei dieser Behauptung des Fremdgehens.

Interessant. Meines Erachtens handelt es sich dann um eine versuchte Verleumdung, die aber straflos ausgeht. Tatsächlich wäre es vor diesem Hintergrund wohl vergleichsweise einfach, einen Unschuldigen (!) verurteilen zu lassen. Da man Sie vermutlich erstmal gar nicht fragen würde, ob die Vorwürfe zutreffen, sondern ihn nach den (nicht existenten) Grundlagen für seine Behauptungen fragen würde, ginge das womöglich sogar, ohne dass Sie sich strafbar machen. Das heißt aber nicht, dass Sie das tun sollen. Das heist nur, dass da eine "Schwäche" im System ist. Gleichwohl bleibt es dabei, dass das Strafbarkeitsrisiko für Sie da ist und er sich eigentlich nicht strafbar gemacht hat. Damit sollten Sie sich abfinden.
Egal wie man das dreht, die Justiz hat andere Probleme.

Ganz nebenbei bestünde auch noch die Gefahr, dass alle dann erfahren, dass die Geschichte wirklich stimmt. Ab da kann der Ehemann dann 2 Jahre lang die Vaterschaft anfechten und sich scheiden lassen. Sie stehen dann mit Kind, aber ohne Vater und Unterhalt da.

Wenn Ihre Familie wirklich den Kontaktabbruch will, muss Sie den von wirdwerden genannten Weg gehen. Einen Anwalt hat Ihre Familie offenbar schon. Gründe braucht man dafür nicht. Man muss nur wollen.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
vivian123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich danke Ihnen / euch allen für die genommene Zeit um mir zu helfen!
Ich denke das es kein öffentliches Interesse an dem Fall gibt und ich deshalb nur gegen mich spielen kann. Er wird damit nicht aufhören. Ich möchte nur verhindern das diese beiden Familien auseinander brechen.

Gerechtigkeit würde es in diesem Fall nicht geben, da auch ich nicht viel dazu beigetragen habe um 100 Prozent auf der sicheren Seite zu sein um nun Gerechtigkeit zu fordern.

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Hier geht mal wieder Strafrecht und Zivilrecht munter durcheinander. In einem Strafverfahren wird lediglich der Strafanspruch des Staates befriedigt. Mehr nicht. Damit ist den Belästigten überhaupt nicht geholfen. Nicht mal im Ansatz. Das müssen sie zivilrechtlich erstreiten. Hatte schon darauf hingewiesen.

Und abgesehen davon kann man natürlich Wahrheiten verbreiten. Auch, wer der Vater eines Kindes ist. Nur, wen interessiert das dauerhaft? Und, dass Du fremdgegangen bist, das ist doch wahr. Kann er verbreiten. Warum auch nicht?

wirdwerden



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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

quote:
Und, dass Du fremdgegangen bist, das ist doch wahr. Kann er verbreiten. Warum auch nicht?

Weil er eben nicht weiß, dass es die Wahrheit ist, die er da verbreitet. Er hat sich eine Geschichte ausgedacht und damit nur zufällig den Nagel auf den Kopf getroffen. Er irrt also über eines der Tatbestandsmerkmale, indem er die Wahrheitswidrigkeit irrig annimmt. Das macht meines Erachtens theoretisch ein Versuchsdelikt aus, für das sich die Justiz aber eigentlich nicht interessiert. Es wäre interessant, wie sowas vor Gericht behandelt wird, wenn einschließlich dem Angeklagten außer der TE alle von einer gewöhnlichen Verleumdung ausgehen. Dazu wird es aber nie kommen.
Noch interessanter wäre die Frage, was passiert, wenn er vor Gericht die Behauptung aufrecht erhält und die TE diese bestreitet. Der in der Darlegungspflicht stehende Angeklagte wird darauf hinweisen, dass sich die Wahrheit mittels Vaterschaftstest beweisen lässt. Zu so einem Test kann aber niemand die Mutter oder gar das Kind zwingen.

In allen Fällen wird aus einem Verfahren sowieso nichts, wenn die TE keinen Antrag stellt und aussagt. Dabei müsste Sie aber zumindest geschickt verschweigen, dass die Behauptung zutrifft.Damit steht Sie dann schon mit einem Bein im Knast.
Außerdem fragt sich dann jeder, warum die TE keinen Test machen will.

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