Guten Tag,
mal eine etwas merkwürdige hypothetische Frage.
Angenommen Peron M (männlich) und Person F (weiblich) wollen Sex haben.
Sie vereinbaren, als moderne Menschen, dies mit Kondom zu bewerkstelligen.
Kurz vor Fertigstellung dieses Projekts entfernt M das Kondom allerdings und bringt die Sache ohne zu ende.
M ist voll geständig das es Absicht war und es läßt sich auch alles beweisen.
M ist Kerngesund. Hat sich M in irgendeiner Weise Strafbar gemacht? Vergewaltigung oder Körperverletzung. Wie sähe es aus, wenn F deswegen schwanger werden würde??
Sex gegen die "Abmachung"
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
*M ist Kerngesund. Hat sich M in irgendeiner Weise Strafbar gemacht?*
Nein.
*Vergewaltigung oder Körperverletzung*
Nein
*Wie sähe es aus, wenn F deswegen schwanger werden würde??*
Dann wird Person M Papi und darf sich ab Geburt um die Unterhatszahlungen für das Kind kümmern. Hinzu kämen noch max. 3 Jahre Unterhaltszahlungen für Person F.
Grüsse
quote:
Kurz vor Fertigstellung dieses Projekts entfernt M das Kondom allerdings und bringt die Sache ohne zu ende.
'projekt' :D :D
soooo nennt man das also jetzt
mfg
chronoton
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Hallo Schatzi, hast du Lust auf ein wenig projektieren?
Grüsse
Ja ja, 10 Minuten Rittmeister, 18 Jahre Zahlmeister!
Auch wenn das Thema jetzt ein wenig abdriftet....
U.U. könnte der Tatbestand der Körperverletzung erfüllt werden.
Nämlich dann, wenn die Frau sich durch die Behandung 'körperlich und seelisch schlechter fühlt'.....
Ich kann mich noch an einen Vorgang erinnern, da bekam eine Person einen Eimer Wasser als 'Denkzettel'über die Birne...
Der ist zum Arzt gegangen, hat dem erzählt, wie schlecht es ihm geht (weil er sich so aufgeregt hat u.ä.), hat sich krankschreiben lassen - der Vorgang wurde wg. Körperverletzung angezeigt und ist wohl auch mit 'Tagessätzen' beendet wurden....
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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"
M ist voll geständig das es Absicht war und es läßt sich auch alles beweisen.
....mich würde interessieren, wie man das beweisen will. Waren Zeugen beim Projekt anwesend? :-)
Ich schließe mich ansonsten Gustl an: Wenn die Frau gegen ihren Willen und gegen eine (beweisbare) Vereibarung geschwängert wurde, dann würde ich das auch zu Körperverletzung (?) oder zumindest Eingriff in die Selbstbestimmung o. ä. zählen.
Körperverletzung fällt flach (vgl. Rechtsprechung zu Frauen, die trotz Sterilisierung (eigene oder die des Partners) schwanger wurden).
'Eingriff in die Selbstbestimmung' sehe ich auch nicht, zumal auch mit Verhütung eine Schwangerschaft nicht ausgeschlossen ist, somit von allen Beteiligten stillschweigend in Kauf genommen wird.
@Mareike
warum sollte KV flach fallen (und von der zwingend erforderlichen Schwangerschaft war auch so keine Rede)
Je nach Fall kann auch bei einer psychische Beeinträchtigung eine KV befürwortet werden.
Selbstredend reichen nur Ekel oder "einfache" Erregung zwar nicht aus.
Wenn aber vor dem Arzt die o.g. psychische Beeinträchtigung glaubhaft vorgebracht wird ('seit dem Vorfall habe ich vor Sorgen Magen- und Kopfschmerzen und mir geht es eh so dreckig').....sollte es mich schwer wundern, wenn der Fall nicht verfolgt wird....
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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"
Die Frage von HeHe war, ob eine Schwängerung eine KV wäre, und das habe ich erst mal verneint.
Eine psychische Beeinträchtigung nur wegen dem Nichteinhalten einer Abmachung halte ich für nicht gegeben.
Ansonsten könnte man jeglichen ungeschützen Verkehr (z.B. im alkoholisierten oder sonstwie berauschten Zustand) nachträglich in eine KV ummünzen, nur weil die Beteiligten plötzlich Angst bekommen, sich mit HIV infiziert haben zu können.
Und wäre es dann fahrlässige KV, wenn das Kondom platzt? Oder ein Fall für die Produkthaftung?
Sie sehen, wohin das führt.
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