Sex gegen die "Abmachung"

5. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
daxus
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 50x hilfreich)
Sex gegen die "Abmachung"

Guten Tag,

mal eine etwas merkwürdige hypothetische Frage.
Angenommen Peron M (männlich) und Person F (weiblich) wollen Sex haben.
Sie vereinbaren, als moderne Menschen, dies mit Kondom zu bewerkstelligen.
Kurz vor Fertigstellung dieses Projekts entfernt M das Kondom allerdings und bringt die Sache ohne zu ende.
M ist voll geständig das es Absicht war und es läßt sich auch alles beweisen.
M ist Kerngesund. Hat sich M in irgendeiner Weise Strafbar gemacht? Vergewaltigung oder Körperverletzung. Wie sähe es aus, wenn F deswegen schwanger werden würde??

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 211x hilfreich)

*M ist Kerngesund. Hat sich M in irgendeiner Weise Strafbar gemacht?*

Nein.

*Vergewaltigung oder Körperverletzung*

Nein

*Wie sähe es aus, wenn F deswegen schwanger werden würde??*

Dann wird Person M Papi und darf sich ab Geburt um die Unterhatszahlungen für das Kind kümmern. Hinzu kämen noch max. 3 Jahre Unterhaltszahlungen für Person F.

Grüsse

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#2
 Von 
Chronoton
Status:
Praktikant
(896 Beiträge, 78x hilfreich)

quote:
Kurz vor Fertigstellung dieses Projekts entfernt M das Kondom allerdings und bringt die Sache ohne zu ende.

'projekt' :D :D
soooo nennt man das also jetzt ;)

mfg
chronoton

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#3
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 211x hilfreich)

Hallo Schatzi, hast du Lust auf ein wenig projektieren?
:grins:

Grüsse

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mitleser
Status:
Praktikant
(731 Beiträge, 353x hilfreich)

Ja ja, 10 Minuten Rittmeister, 18 Jahre Zahlmeister! :grins:


:respekt:

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#5
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Auch wenn das Thema jetzt ein wenig abdriftet....

U.U. könnte der Tatbestand der Körperverletzung erfüllt werden.
Nämlich dann, wenn die Frau sich durch die Behandung 'körperlich und seelisch schlechter fühlt'.....

Ich kann mich noch an einen Vorgang erinnern, da bekam eine Person einen Eimer Wasser als 'Denkzettel'über die Birne...
Der ist zum Arzt gegangen, hat dem erzählt, wie schlecht es ihm geht (weil er sich so aufgeregt hat u.ä.), hat sich krankschreiben lassen - der Vorgang wurde wg. Körperverletzung angezeigt und ist wohl auch mit 'Tagessätzen' beendet wurden....

-----------------
"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

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#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3768x hilfreich)

M ist voll geständig das es Absicht war und es läßt sich auch alles beweisen.


....mich würde interessieren, wie man das beweisen will. Waren Zeugen beim Projekt anwesend? :-)

Ich schließe mich ansonsten Gustl an: Wenn die Frau gegen ihren Willen und gegen eine (beweisbare) Vereibarung geschwängert wurde, dann würde ich das auch zu Körperverletzung (?) oder zumindest Eingriff in die Selbstbestimmung o. ä. zählen.

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#7
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Körperverletzung fällt flach (vgl. Rechtsprechung zu Frauen, die trotz Sterilisierung (eigene oder die des Partners) schwanger wurden).

'Eingriff in die Selbstbestimmung' sehe ich auch nicht, zumal auch mit Verhütung eine Schwangerschaft nicht ausgeschlossen ist, somit von allen Beteiligten stillschweigend in Kauf genommen wird.

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#8
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

@Mareike
warum sollte KV flach fallen (und von der zwingend erforderlichen Schwangerschaft war auch so keine Rede)

Je nach Fall kann auch bei einer psychische Beeinträchtigung eine KV befürwortet werden.
Selbstredend reichen nur Ekel oder "einfache" Erregung zwar nicht aus.
Wenn aber vor dem Arzt die o.g. psychische Beeinträchtigung glaubhaft vorgebracht wird ('seit dem Vorfall habe ich vor Sorgen Magen- und Kopfschmerzen und mir geht es eh so dreckig').....sollte es mich schwer wundern, wenn der Fall nicht verfolgt wird....


-----------------
"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Die Frage von HeHe war, ob eine Schwängerung eine KV wäre, und das habe ich erst mal verneint.

Eine psychische Beeinträchtigung nur wegen dem Nichteinhalten einer Abmachung halte ich für nicht gegeben.

Ansonsten könnte man jeglichen ungeschützen Verkehr (z.B. im alkoholisierten oder sonstwie berauschten Zustand) nachträglich in eine KV ummünzen, nur weil die Beteiligten plötzlich Angst bekommen, sich mit HIV infiziert haben zu können.
Und wäre es dann fahrlässige KV, wenn das Kondom platzt? Oder ein Fall für die Produkthaftung?

Sie sehen, wohin das führt.

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