Schwarzfahren - wonach richtet sich die Geldstrafe?

21. März 2003 Thema abonnieren
 Von 
chris1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwarzfahren - wonach richtet sich die Geldstrafe?

Hallo,
bin zum 4. Mal beim Schwarzfahren erwischt worden (innerhalb von 2 Jahren).
Beim letzten Mal hat mich der Kontrolleur aber einfach nicht mein Ticket abstempeln lassen, obwohl ich erst ein paar Sekunden im Bus war. Hatte allerdings den Fehler begangen, mich direkt hinzusetzen und dann erst mein Ticket herauszuholen. Die Verkehrsbetriebe haben mir gesagt, ich erhalte eine Strafanzeige.
Habe vor drei Jahren (bin jetzt 19) mal wegen Sachbeschädigung Arbeitsstungen ableisten müssen. Was habe ich jetzt zu erwarten? Und wonach richtet sich die Geldstrafe? Bin Azubi und verdiene 325 Euro, von denen ich 150 zu Hause abgeben muss!!
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Chris




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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Falls bei Dir noch Jugendrecht zur Anwendung kommt (was ja bis einschl. 21 Jahren möglich ist) wird wahrscheinlich keine Geldstrafe verhängt werden (ausgenommen das erhöhte Beförderungsentgeld von ca. 30,-€ , evtl. ist's auch auf 40,- € erhöht worden, oder von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich)

Vielmehr kommen nochmal soziale Arbeitsstunden in Betracht (diesmal halt entsprechend mehr) oder es werden 1 - 4 Freizeitarreste verhängt. Dabei handelt es sich um die sog. "Wochenendarreste", also Samstag morgen rein in den Bau und Sonntag Abend wieder raus. Und das halt 1-4 mal.

Theoretisch wäre auch Dauerarrest möglich (z.B. 1 Woche am Stück), was aber bei Dir nicht in Frage kommt, da Du in Ausbildung bist, und diese vorgeht.

Schlußendlich wäre auch eine kurze Jugend(freiheits-)strafe zur Bewährung mögl., aber davon gehe ich nicht aus, da das etwas hoch gegriffen wäre für Deine Tat.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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