ich bin am 04.12.06 beim schwarzfahren erwischt worden....!
habe damals eine Zahlungaufforderung vom lokführer über 40 euro erhalten...habe das bis heute nich bezahlt, und auch noch kein brief von der bahn bekommen!
wann verjährt diese aufforderung, und was passiert wenn ich es nicht bezahlen kann?
Schwarzfahren - wann verjährt diese aufforderung, und was passiert wenn ich es nicht bezahlen kann?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Verjährt am 31.12.2009. Wenn Sie nicht zahlen, wird die Forderung über ein Inkassobüro und/oder über ein gerichtliches Mahnverfahren eingetrieben.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
und was kann mich dann erwarten wnen ich die mit Inkassobüro und/oder über ein gerichtliches Mahnverfahren kommen?
vor allem wieso bis 31.12.2009?? wenn es am 04,12 passiert ist?
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quote:<hr size=1 noshade>und was kann mich dann erwarten wnen ich die mit Inkassobüro und/oder über ein gerichtliches Mahnverfahren kommen? <hr size=1 noshade>
In erster Linie höhere Kosten (Gericht, Inkasso). Weiterhin die drohende Zwangsvollstreckung (falls gerichtliches Mahnverfahren).
quote:<hr size=1 noshade>vor allem wieso bis 31.12.2009?? wenn es am 04,12 passiert ist? <hr size=1 noshade>
§199 Abs. 1 BGB :
Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres , in dem der Anspruch entstanden ist...
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
-- Editiert von Jotrocken am 03.08.2007 09:55:18
*habe damals eine Zahlungaufforderung vom lokführer über 40 euro erhalten*
Da hat der Streik noch garnicht begonnen und schon sammeln die LOKFÜHRER Geld für die Streikkasse.....
Grüsse
Also ICH würde das Geld schnellstens überweisen...
Denn wenn sie Post vom Inkassobüro erhalten (und die könnten m.E. nach Verstreichen der Frist ihre Forderungen kommentarlos an diese "Firmen" abgeben) ist es zu spät...
Dann beginnt wieder das Gejammer, dass man ja nicht informiert wurde....
(mir persönlich ist auch mal ein Zahlungstermin einer Bestellung entfallen, zum Glück drohten die noch mit Inkasse - ich hab dann sofort bezahlt und mich entschuldigt.
Aber der Brief kam -ohne Einschreiben- normal mit der Post...
Notfalls behauptet man, man hat sie angeschrieben - die Post ist aber abhanden gekommen....was dann???)
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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"
quote:
was dann???
Wenn ein bestimmtes Zahlungsziel in der Rechnung festgelegt ist, gerät man mit Fristablauf automatisch in Verzug. Demnach bedarf es keiner besonderen Mahnung/Zahlungserinnerung (wie immer fälschlicherweise angenommen wird).
Also hat auch der Gläubiger keinen Mahnungsversand nachzuweisen und kann direkt Inkassokosten in Rechnung stellen.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Na also.....
Dann ist die Information doch nur "eine Art Höflichkeitsgeste"....(viell.aber auch, weil durch eine Inkassobüro der Betrag geschmälert würde)
Ergo bleibt wirklich nur: schnellstens überweisen und das nächste Mal das Ticket bezahlen....
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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"
aber bevor das inkassobüro kommt, kommt nochmal eine mahnung oder?
*aber bevor das inkassobüro kommt, kommt nochmal eine mahnung oder?*
Kann sein, MUSS aber nicht. Wieviele Mahnungen hatten Sie denn erhalten und warum haben Sie nicht darauf reagiert?
Grüsse
Hi,
zur Verjährungsfrist: Forderungen aus strafbaren Handlungen verjähren m. W. doch erst nach 10 Jahren, was ja dann auch auf das Schwarzfahren zutreffen müßte, oder?
Gruß vom mümmel
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