Ist man vorbestraft, wenn man einmal beim schwarzfahren erwischt wurde? ich hab auch direkt die 40€ bezahlt.
mfg
zitrone
ps es geht mir hierbei am meisten darum, ob das auswirkungen auf mein jurastudium haben könnte?
-- Editiert von zitrone am 04.01.2005 19:17:27
Ist man vorbestraft, wenn man einmal beim schwarzfahren erwischt wurde?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
und krieg ich dann einen bescheid oder wird das einfach so eingetragen?
Nein, man ist nicht vorbestraft.
Bei den € 40,- handelte es sich auch nicht um eine vom Gericht vehängte Strafe, sondern um eine "erhöhte Beförderungsgebühr".
Gruß und nicht wieder schwarz fahren!
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danke schon mal für die schnelle antwort
aber nochmal zu der 2.frage: ich würde doch einen bescheid bekommen, wenn ich vorbestraft bin, oder? das wird nicht einfach so eingetragen?
Es wundert mich doch, dass Sie als Jurastudent, quasi an der Quelle sitzend, diese Frage in einem Laien-Forum stellen( oder kursiert vielleicht "unser"Forum als Insider-Tip unter Jura-Studenten;) )
Vorbestraft ist, wer zu mehr als 90 Tagessätzen oder zu 3 Monaten Haft verurteilt wurde. Das trifft ja nun bei Ihnen nicht zu.
Dass das einfach so irgendwo eingetragen wird, halte ich für höchst unwahrscheinlich, ich nehme aber schon an, dass Ihr Name im Computer des Verkehrsunternehmens gespeichert ist.
-- Editiert von hamburgerin01 am 05.01.2005 02:16:24
naja..also, ich bin grad im 1.semester, kenne mich also noch nit so richtig aus ^^
aber danke für die antwort .)
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