Schwarzfahren Bußgeld da kein Schülerausweis

8. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
c-freak
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwarzfahren Bußgeld da kein Schülerausweis

Guten Tag,

ich habe Anfang dieser Woche bei einer Kontrolle in der Kölner U-Bahn (KVB) 40 € 'Erhöhtes Beförderungsentgelt' aufgebrummt bekommen. Ich besitze zwar ein SchülerTicket, das ich auch vorgezeigt habe, doch da ich keinen Schülerausweis besitze und mein Personalausweis vom Kontrolleur als Altersnachweis abgelehnt wurde, soll ich jetzt das Bußgeld bezahlen.

Nun lassen mich aber folgende Punkte an der Richtigkeit der Entscheidung zweifeln:

1.) Während auf meinem Bestellschein für das Schülerticket der Satz 'Das SchülerTicket gilt als Fahrtberechtigung für den Inhaber nur in Verbindung mit einem aktuellen gültigen Schülerausweis mit Lichtbild.' steht, ist auf meiner Chipkarte nur folgender Hinweis vermerkt: 'Persönliche Tickets nur gültig mit Lichbildausweis'. Es wird nicht explizit von einem Schülerausweis gesprochen.
Nun ist mir klar, dass ich mit dem Schülerausweis den Nachweis erbringen soll, dass ich Schüler bin, aber

2.) diesen Nachweis habe ich bereits erbracht! Da ich älter als 15 bin, muss ich laut AGB der KVB jedes Jahr erneut den Nachweis erbringen, dass ich noch zur Schule gehe. Ohne diesen Nachweis könnte ich also dieses Schülerticket überhaupt nicht besitzen und um meine Identität zu bestätigen, hatte ich ja meinen Personalausweis bei mir.

Ist die Verhängung des Bußgeldes also rechtmäßig? Und wenn nicht, was muss ich tun, damit ich die 40 € nicht bezahlen muss?

Vielen Dank im Voraus
c-freak

-- Editiert von c-freak am 08.01.2008 03:07:00

-- Editiert von c-freak am 08.01.2008 03:21:53

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Das Ganze hat (bisher) nichts mit Strafrecht zu tun. Es handelt sich insbesondere nicht um ein 'Bußgeld' (ein solches würde im OWi-Verfahren verhängt). Es handelt sich vielmehr um eine zivilrechtliche Forderung über ein 'erhöhtes Beförderungsentgelt' (Schadenersatz).

Ich kenne mich mit den Kölner U-Bahn-Beförderungsgepflogenheiten nicht aus, deswegen kann ich auch nicht beurteilen, ob Sie hier 'im Recht sind', ich an Ihrer Stelle würde jedoch zur entsprechend zuständigen Stelle der KVB gehen und dort meine Sicht der Dinge darlegen, wenn ich meine im Recht zu sein, bzw. keinen Verstoß begangen hätte, der die Verpflichtung zur Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes auslöst und würde darum bitten/darum ersuchen, dass die Forderung zurückgenommen wird,

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Das Gesetz
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 19x hilfreich)

Wie wärs, wenn Du in der Schule zum Rektorat gehts und Dir eine Bescheinigung geben läßt, dass Du dort Schüler bist. Dann mit dieser Bescheinigung zur nächsten KVB Stelle und dieses vorgelegt. Wird zwar höchstwahrscheinlich eine Bearbeitungsgebühr erhoben, wie hoch keine Ahnung, aber sicherlich unter 10.- Euro und die Sache ist vom Tisch. Aber bitte beeilen, da es hierfür eine Fristsetzung gibt.

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