Schmerzensgeld Nasenbeinbruch

9. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Daniel333333
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schmerzensgeld Nasenbeinbruch

Hallo
Ich habe zu Silvester mit einem Freund gestritten und es kam zum Kampf. Wir waren beide sehr betrunken.
Er zog sich zuerst seine Jacke aus und wollte mit mir kämpfen, dann habe ich meine Jacke auch ausgezogen. Er hat mich zweimal als erster mit dem Fuß in Bauchhöhe getreten woraufhin ich ihm ins Gesicht schlug. Es gibt zwei Zeugen (ein dritter Freund und mein Bruder)
Die Folge war eine gebrochene Nase. Jedenfalls will er jetzt Schmerzensgeld von mir. Falls nicht will er mich anzeigen.
Meine Frage: Hat er überhaupt ein Recht auf Schmerzensgeld nachdem er mich zuerst angegriffen hat? Was wären die höchsten finanziellen Folgen in dieser Situation?
lg Daniel

-- Editier von Daniel333333 am 09.01.2016 21:40

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Wenn es eine berechtigte Notwehr war, dann entfällt natürlich der Schmerzensgeldanspruch, da Deine Handlung nicht widerrechtlich war. Ob es berechtigt war wird hier im Forum keiner abschließend einschätzen können - wir kennen nur Deine Schilderung und wie genau die angesichts des "Wir waren beide sehr betrunken" ist, sei mal dahingestellt.

Schmerzensgeldhöhe hängt vom Heilungsverlauf ab. Ist es unkompliziert und gibt keine Folgeschäden, dürfte es um die 1.000 € liegen. Bei kompliziertem Heilungsverlauf und Folgeschäden können das auch ein paar tausend Euro werden (das Höchste was ich sponten gefunden habe waren 4.000 €). Dazu kämen noch die Behandlungskosten als Schadenersatz. Kann er nicht arbeiten, könnte noch von Seiten des Arbeitgebers was kommen (§ 6 Abs. 1 EFZG ).

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