Schlägerei - Vorwurf leichte vorsätzliche Körperverletzung - Was kommt da auf Ihn zu?

8. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
INCA
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
Schlägerei - Vorwurf leichte vorsätzliche Körperverletzung - Was kommt da auf Ihn zu?

Guten Tag,
Mein Sohn 23 Jahre alt, Auszubildender hat sich in der Silvesternacht, unter erheblichen Einfluss von Alkohol geprügelt.
Er kann sich nicht mehr erinnern...
Er hat jetzt von der Polizei ein Schreiben bekommen, wo er Angaben zur Person machen soll und zur Tat Stellung nehmen soll.
Ihm wird leichte vorsätzliche Körperverletzung nach § 223 StGb vorgeworfen. Was kommt da auf Ihn zu?
Wir haben bisher keinerlei Erfahrungen.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Es wird ein Ermittlungsverfahren geben, in welchem der Sachverhalt ermittelt wird. Danach wird die Sache der Staatsanwaltschaft übergeben, welche darüber entscheidet wie weiter vorgegangen wird.


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Für eine einfache Körperverletzung ohne Vorstrafen, wo es keine wilden Verletzungen gegeben hat, gibts üblicherweise ne kleine Geldstrafe.

Bei ner Schlägerei ist auch immer daran zu denken, daß möglicherweise der ein oder andere Beteiligte sich auf Notwehr berufen kann. Ob das in Ihrem Fall gegeben ist, läßt sich aber nach dem bisherigen Sachverhalt nicht sagen.
Wenn sich Ihr Sohn an nichts erinnern kann, sollte er erstmal nichts zur sache bei der Polizei aussagen. Vielmehr sollte ein Anwalt Akteneinsicht beantragen um herauszufinden, was die Zeugen usw ausgesagt haben.

gruß Justice

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