Schlägerei - Geldstrafe?? Schadenersatz?? Noch schlimmer??

10. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Stephan2020
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Schlägerei - Geldstrafe?? Schadenersatz?? Noch schlimmer??

Guten Tag,

möchte kurz schildern was ein Kollegen und ich unter alkoholeinfluss angestellt haben und es jetzt bereuen...
Haben einen ca. 25 jährigen der uns provoziert hat, besonders mich, auf ihn eingeschlagen und ihn verletzungen hinzugefügt, die art der verletzungen sind noch unbekannt..beide haben ihn ein fußtritt gegeben,doch bei mir hat es glaube ich eine zeugin gesehen.. wir haben jetzt anzeige bekommen, sind auch schon volljährig und unter starken alkoholeinfluss gewesen...wir bereuen die tat sehr,bin nämlich sonst nie gewalttätig.. wir müssen noch eine aussage ablegen...was können jetzt die folgen sein?? geldstrafe?? schadenersatz?? noch schlimmer?? danke im voraus

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

quote:
...was können jetzt die folgen sein??

Das kommt drauf an... Mußten Sie pusten? Welcher Wert war es? Wie alt genau waren Sie zum Zeitpunkt der Tat, gibt es schon Verurteilungen gegen Sie? Und wie sahen die Provokationen des Opfers aus?

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#2
 Von 
guest-12325.07.2009 16:01:16
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 53x hilfreich)

Sofort zum Anwalt, keine Diskussion!

Das sieht nach einer gefährlichen Körperverletzung aus (da u.U. gemeinschaftlich begangen). Das Mindestrafmaß hier: Nicht unter 6 Monate Freiheitsstrafe, in minder schweren Fällen 3 Monate.

Das ist absolut kein Spaß.

Und machen Sie bloß keine Aussage vor der Polizei, das gilt für beide Beteiligten.

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#3
 Von 
Stephan2020
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir haben noch kein schreiben bekommen, bin 23 und die provokationen waren allgemeinbezogen... die aber von einem zeugen der polizei schon bekannt gegeben worden ist...weiss aber nicht wie es bewertet wird ,weil man eigentlich dadurch eine schlägerei vermeiden kann... der promillewert war von 1,5 und vom anderem etwas höher... geldstrafe und schadenersatz kommt nicht in frage?? oder wird es doch schlimmer enden...laut polizei wie ich mich informiert hatte ist es sehr unwahrscheinlich ist gefängnis zu kommen..

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.07.2009 16:01:16
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 53x hilfreich)

Wenn Sie nicht vorbestraft sind, müssen Sie natürlich nicht mit einer Haftstrafe rechnen, die nicht zur Bewährung ausgesetzt würde.

Mit 1,5 Promille dürften Sie vermindert schuldfähig gewesen sein. Dann wäre das gesetzliche Mindestmaß im allergünstigsten (!) Fall nur noch 1 Monat Freiheitsstrafe, an deren Stelle dann auch 30 Tagessätze verhängt würden

Das wäre das absolute Optimum, das hier rausgeholt werden könnte, wenn wirklich alle Ihnen gut wollen und Sie keine Fehler im Ermittlungsverfahren machen.

Im wohl schlimmsten Fall droht stattdessen eine Freiheitsstrafe von über 6 Monaten, die dann natürlich zur Bewährung ausgesetzt würde.

Das ist so in etwa die Spanne, um die es hier geht. Bitte versuchen Sie daher nicht, irgendwie alleine zu "wurschteln" und es mal ohne Anwalt zu versuchen. Hier könnte noch sehr viel zu retten, aber ebenso viel zu versauen sein...

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#5
 Von 
Stephan2020
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich und mein Kollege sind bisher noch nie vorbestraft worden mit Gefängnis..und ich hatte bisher auch bisher keine Sozialstd. abzulegen...musste bisher nur mal eine Aussage machen...
Die meisten dieser Fälle enden doch meistens mit Geldstrafe und/oder Schadenersatz!!!?? Wenn man die Wahrheit sagt, was ich bisher getan habe und sich vor dem Sachbearbeiter alles so schildert und sich entschuldigt, was ich auch ehrlich tun möchte...könnte doch die Strafe nicht soweit kommen ...Einen Fehler kann man ja wohl tun ,dass man nicht sofort umgangssprachlich gekreuzigt wird...!?

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