Schläge vom Ex

17. September 2003 Thema abonnieren
 Von 
Johannes111
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schläge vom Ex

Hi, eine Freundin von mir wurde früher von ihrem damaligen Freund häufig geschlagen. Sie war/ist sehr eingeschüchtert und redet mit fast niemanden darüber. Wenn Fragen zu Wunden aufkamen blockte sie immer ab und lies sich ausreden einfallen. Vor ca. einem 3/4 Jahr trennten sie sich dann aber doch. Er sagte ihr am Ende noch das sie das mit den Schlägen nie irgendwem erzählen dürfe da sie sonst wieder geschlagen werde. Das tat sie dann auch fast ein halbes Jahr lang, doch die Sache belastete sie insgeheim eigentlich sehr schwer, sie hatte Angst,Alpträume, etc..
Endlich fasste sie nach einem halben Jahr den Mut um in eine Therapie zu gehen.
Das war die kleine vorneweg Geschichte, jetzt mein eigentliches Problem:

Vor ca. 1 Woche bekam er raus das sie schon seit längeren in Therapie ging. Er flippte total aus und fuhr zu ihr (mit der Begründung er müsse mit ihr reden)und schlug sie dann ziemlich doll.Platzwunde am Kopf, Blaue Flecke. Sie sitzt seit dem wieder total verängstigt daheim und geht natürlich auch nicht mehr in Therapie.

Was kann ich von der rechtlichen Seite in so einem Fall tun? Und in was für Punkten macht er sich Strafbar?

Danke für jede hilfe,
Johannes

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lucinda
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 1x hilfreich)

er macht sich bestimmt SEHR strafbar

meine mutter hat das bei meinem stiefvater angezeigt und es war nicht ganz so schlimm (also, er hat sie nicht später, als sie weg war, terrorisiert)

genugtuung hilft gegen ihren seelenschaden

*nur ein menschlicher hinweis aus erfahrung, aber ohne kompetenz*

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Abend Johannes,

dass der Schläger Ihrer Freundin sich strafbar macht ist keine Frage. In concreto wäre dies eine Strafbarkeit wegen (§§ des StGB):

- §223 Körperverletzung

- evtl. §224 Gefährliche Körperverletzung

- §240 Nötigung

- evtl. §185 Beleidigung

- §241 Bedrohung

usw.

Sie sehen, dass eine Strafbarkeit durchaus gegeben ist. Sie sollten mit Ihrer Freundin zur Polizei gehen, damit diese dort Anzeige erstattet. Desweiteren sollten Sie die gegebene Gewaltbereitschaft den Beamten schildern, so dass Maßnahmen ergriffen werden können, Ihre Freundin vor dem weiteren Zugriff des Schlägers zu schützen. Legen Sie die Dringlichkeit dar.

Ihre Freundin sollte unbedingt zu einem Arzt gehen und sich ihre Verletzungen und verheilten Verletzungen (Narben etc.) attestieren lassen. Dies ist wegen der Beweislage wichtig.

Desweiteren empfehle ich Ihnen Ihre Freundin zu überreden doch wieder zu einer Therapie zu gehen, um die Geschehnisse zu verarbeiten.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

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