Schankbetrug auf dem Münchener Oktoberfest

25. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Hamabo
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 0x hilfreich)
Schankbetrug auf dem Münchener Oktoberfest

Günter Jauch war schon vor 33 Jahren beim Oktoberfest und schaffte es zu einer bundesweiten Meldung, die für Aufsehen sorgte. Er zählte, wieviel Maß Bier ein Wirt aus einem 200-Liter Fass herausholte. Der dreisteste schaffte 289 Maß, also 0,69 Liter im 1-Liter Krug, eine Mindermenge von 31 %.

Auf dem Fest strömt das Bier in rauhen Mengen und es werden über 5 Mio. Liter konsumiert. Nimmt man nur und lediglich 10 % "Schankverlust" bei 11,-- EUR je Maß an, werden die Gäste also um mindestens 5 Mio. EUR betrogen.

Hat eigentlich noch niemand Strafanzeige wegen gewohnheitsmäßigen Massenbetruges erstattet?

-- Editiert von Hamabo am 25.09.2018 12:06

-- Editiert von Hamabo am 25.09.2018 12:12

-- Editiert von Moderator am 25.09.2018 12:19

-- Thema wurde verschoben am 25.09.2018 12:19

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Man kann nicht "die Wirte" als solches verklagen. Sie können allenfalls jeden Wirt einzeln vor den Kadi ziehen. In dieser Hinsicht haben die Leute bis jetzt offenbar mit ihrer Zeit und ihrem Geld was besseres anfangen können.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Hat eigentlich noch niemand Strafanzeige wegen gewohnheitsmäßigen Massenbetruges erstattet? Nö, und zwar, weil ein solches Delikt nicht existiert. Allenfalls könnte der einzelne Trinker Anzeige wegen Betruges erstatten - die setzt aber auch einen Strafantrag voraus, und den kann der Maßtrinker eben nur für den Betrug an ihm selbst stellen und nicht für alle, die da im Festzelt saßen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
Hamabo
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 0x hilfreich)

Das wundert mich aber sehr. Jeder ärgert sich, aber nicht ein einziger von 6 Mio. Besuchern wird tätig?

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#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Hamabo):
Das wundert mich aber sehr. Jeder ärgert sich, aber nicht ein einziger von 6 Mio. Besuchern wird tätig?


Der Aufwand wird wohl gescheut.
Erst mal die Polizei dazu bewegen, wegen "da ist zu wenig Bier in meinem Glas" überhaupt anzurücken, wenn sie gerade drölf Schlägereien verarzten muß.
Dann Beweissicherung (hat man nichts selber verschüttet, wurde der Tisch nicht angerempelt etc.), wer will da ohne weiteres Zeuge sein? Hilft auch wenig, wenn die Zeugen schon angetrunken sind.
Dann den konkreten Zapfer ermitteln, wenn man das Bier von der Zenzi hingestellt bekommen hat. Schon daran wird die Polizei scheitern. Da wird kaum einer sagen "ja ich war das, und der Chef hat's angeordnet".

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#5
 Von 
Hamabo
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 0x hilfreich)

So ist es leider. Die 500.000-EUR Gewinnerin gestern bei "Wer wird Millionär", eine waschechte "Zenzi" vom Oktoberfest, stemmte zur Gaudi des Publikums 8 Maßkrüge, der Jauch aber nur 4. Als sie 10 stemmen sollte, was sie eigentlich kann, hier aber nicht, sagte sie: "Die Krüge sind ja zu voll". Dabei waren sie nur richtig eingeschenkt. Man könnte der Zenzi also als Mitwisserin an den Kragen, bzw. an das Dirndl. Dann handelt es sich sogar um einen bandenmäßigen (schweren) Betrug, der mit nicht unter 1 Jahr bestraft wird.

-- Editiert von Hamabo am 25.09.2018 14:11

-- Editiert von Hamabo am 25.09.2018 14:12

-- Editiert von Hamabo am 25.09.2018 14:13

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Und was genau hindert Sie jetzt an einer Anzeige?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Mittwissen ist noch keine Mittäterschaft und zu einer Bande gehören mind. 3.

Betrug in besonders schweren Fall wäre es aber auch schon alleine deswegen, wenn der Wirt gewerbsmäßig handelt, sich also eine fortlaufende Einnahmequelle aus dem Minderausschank verschaffen will. Irgendwelche Zenzis spielen dabei gar keine Rolle.

Die spannende Frage wäre noch die der Täuschung. Denn der Gast sieht ja, was er im Glas hat. Oder sind die Maßkrüge auf dem Oktoberfest undurchsichtig? Ich war noch nie dort.

Im übrigen ist es, wie Mümmel es schon hat anklingen lassen, jedem unbenommen Strafanzeige zu stellen. Selbst der einfache Betrug ist nur relatives Antragsdelikt, kann also auch durch einen nicht Geschädigten zur Anzeige gebracht werden ohne dass es zwingend einen Strafantrag eines Geschädigten braucht.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 25.09.2018 14:44

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5667x hilfreich)

Zitat (von Hamabo):
Jeder ärgert sich,
Wirklich? Jeder? Wers zur Gaudi braucht , sollte sich nicht ärgern. Eher scheints den Wiesnbesuchern jährlich immer besser zu gehen. Viele zahlen doch Unsummen für so ein *Event*, da fällt der *Schankbetrug* eher nicht in Gewicht. Und der *******ebraten erst... alles für die Gaudi.
Mancher soll sogar froh sein, dass er nicht X Liter, sondern nur X Maß trinken muss, um zünftig durchzugehen. :cheers:
Vor 33 Jahren? Hats damals etwa eine Klagewelle gegeben?

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120294 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Vor 33 Jahren? Hats damals etwa eine Klagewelle gegeben?

Nö.

Und aufgrund des Zeitablaufs in dem das regelmäßig stattfindet, dürfte das sogar schon als "Traditon" durchgehen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Hamabo
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 0x hilfreich)

Interessante Ansichten.

Scheitern wird´s eventuell an der fehlenden Täuschungshandlung. Denn schon seit Längerem sind die Maßkrüge nicht mehr aus Ton, sondern aus Glas. Obwohl ... Der besoffene Gast schaut nicht genau hin. Insofern wird der Rausch schamlos ausgenutzt und ein arg- und wehrloses Opfer getäuscht, was die Sache nur noch verschlimmert.

Eine Bande muss mindestens aus 3 Personen bestehen, das ist richtig. Hier haben wir die Zenzi, den Ausschenker und den Chef.

Dass schwerer Betrug schon bei bloßer Gewerbsmäßigkeit vorläge, wage ich zu bezweifeln. Dann müsste jeder betrügerische Gewerbetreibende sogleich im Kittchen landen, denn soweit ich weiß, ist bei schwerem Betrug weder eine Geldstrafe, noch Bewährung möglich.



-- Editiert von Hamabo am 25.09.2018 16:21

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#11
 Von 
werkannhelfen
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 7x hilfreich)

@ Hamabo
dieses immerwährende Vorkommniss erinnert mich an meine vor langem verstorbene Großmutter, die ging grundsätzlich mit ihrem halb eingeschenkten Glas zum Ausschank zum Auffüllen.

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#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Eine Bande muss mindestens aus 3 Personen bestehen, das ist richtig. Hier haben wir die Zenzi, den Ausschenker und den Chef.


Wobei die 3 sich zum Zwecke der Straftatenbegehung täterschaftlich verbunden haben müssen. Wäre z.b. die Zenzi nur als Tathelferin einzustufen, war es das schon mit der Bande.

Zitat:
a) Dass schwerer Betrug schon bei bloßer Gewerbsmäßigkeit vorläge, wage ich zu bezweifeln.

b) Dann müsste jeder betrügerische Gewerbetreibende sogleich im Kittchen landen,

c) denn soweit ich weiß, ist bei schwerem Betrug weder eine Geldstrafe, noch Bewährung möglich.


Das ist 3fach falsch.

a) Par. 263, Abs. 3, Nr. 1, 1. Alt.

b) man darf "gewerbsmäßig" im strafrechtlichen Sinne nicht mit "gewerblich" im kaufmännischen Sinne verwechseln. Ersteres hat nichts mit "ein Gewerbe betreiben" zu tun. Gewerbsmäßig im strafrechtlichen Sinne bedeutet, sich eine Einnahmequelle von nicht unerheblichem Umfang und nicht unerheblicher Dauer verschaffen zu wollen (durch Straftaten)

c) Mindestmaß für 263, Abs. 3 sind 6 Monate. Jede(!) Strafe bis zu zwei Jahren kann zur Bewährung ausgesetzt werden.

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#13
 Von 
dessteffal
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 72x hilfreich)

Da möchte ich aber noch auf den Verein gegen betrügerischen Einschenken e.v. hinweisen. (Vorgänger Seit 1899)

Keine Ahnung wie aktiv die noch sind...

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Ziemlich aktiv - einfach mal hier den Abschnitt "Oktoberfest Schankkontrolle 2012" lesen: http://vgbe.org/nachrichten.html

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#15
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Verein gegen betrügerisches Einschenken...

Wir wären nicht in Deutschland, wenn es nicht auch sowas gäbe ;)

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