Schadensersatz nach Freispruch

16. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Lange
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadensersatz nach Freispruch

Wer kommt eigentlich für Schäden und Kosten (Anwälte etc.) auf, die mir durch Maßnahmen der Ermittlungsbehörden im Ermittlungsverfahren entstanden sind,wenn es im Hauptverfahren zum Freispruch kommen sollte. Konkret Einstellung des Gewerbebetriebes wegen Beschlagnahme aller wichtigen Unternehmensgegenstände wie PC`s stc.

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