Sachbeschädigung unter Alkoholeinfluss - wie sollten wir weiter vorgehen?

7. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
ramius82
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sachbeschädigung unter Alkoholeinfluss - wie sollten wir weiter vorgehen?

Hallo!

Was vorgefallen ist: vor zwei Tagen Sachbeschädigung unter Alkoholeinfluss (1,82 Promille). Wir waren zu dritt, allerdings stand einer nur dabei. Ich habe gegen ein Fahrrad getreten, wobei eine Speiche des Hinterrades kaputt ging (evtl auch das komplette Hinterrad, war in der Nacht unter den Umständen schwer zu erkennen). Der Dritte hat den Seitenspiegel eines Autos abgetreten und eine Baustellenlampe umgeworfen, die dabei wohl auch zu Bruch ging. Erwischt wurden wir, weil uns zwei Zivilpolizisten während der ganzen Zeit beobachtet haben. Haben dann direkt vor Ort alles zugegeben, was wir gemacht hatten.
Nun zu meinen Fragen:
1. Besteht die Möglichkeit, bei der Polizei den/die Halter des Fahrzeugs bzw der Fahrzeuge (an das zweite Fahrzeug konnten wir uns nicht mehr erinnern, wurde uns von den Polizisten aber ebenfalls vorgeworfen) zu erfahren? Die ganze Sache ist uns wirklich sehr unangenehm und daher würden wir zumindest den Schaden gern so schnell wie möglich aus der Welt schaffen.
2. Mit welcher Strafmaß haben wir ungefähr zu rechnen (mir ist klar, dass die Beantwortung dieser Frage nur eine sehr grobe Schätzung sein kann aufgrund der mangelhaften Details)? Wir sind 24 bzw 22 und beide Studenten. Wird dann vermutlich eine Geldstrafe werden oder?
3. Abgesehen von meiner ersten Frage, wie sollten wir weiter vorgehen? Erstmal nur abwarten oder direkt einen Anwalt beauftragen?
4. Frage außer Konkurrenz: ist es eigentlich legitim, dass die Zivilpolizisten uns erst 15 Minuten lang zugucken, bevor sie eingreifen?
So.. jetzt bedank ich mich erstmal im voraus für etwaige Antworten.
Mfg,
ramius82

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

quote:
1. Besteht die Möglichkeit, bei der Polizei den/die Halter des Fahrzeugs bzw der Fahrzeuge (an das zweite Fahrzeug konnten wir uns nicht mehr erinnern, wurde uns von den Polizisten aber ebenfalls vorgeworfen) zu erfahren? Die ganze Sache ist uns wirklich sehr unangenehm und daher würden wir zumindest den Schaden gern so schnell wie möglich aus der Welt schaffen.
Grundsätzlich fällt dies unter den Datenschutz und wird nicht herausgegeben. Hier müsste die Polizei sich mit den Geschädigten in Verbindung setzen, ob diese mit der Weitergabe der Daten einverstanden sind.

quote:
2. Mit welcher Strafmaß haben wir ungefähr zu rechnen (mir ist klar, dass die Beantwortung dieser Frage nur eine sehr grobe Schätzung sein kann aufgrund der mangelhaften Details)? Wir sind 24 bzw 22 und beide Studenten. Wird dann vermutlich eine Geldstrafe werden oder?
Korrekt. Es käme eine Geldstrafe in Betracht, welche aber wohl noch, sofern die Täter noch keine Einträge in ihren Registern aufweisen, unter 90 Tagessätzen liegen dürfte.

quote:
3. Abgesehen von meiner ersten Frage, wie sollten wir weiter vorgehen? Erstmal nur abwarten oder direkt einen Anwalt beauftragen?
Das müssen Sie selbst entscheiden. Zu beachten wäre, dass Sie die Kosten des Anwalts selbst tragen müssten.

quote:
4. Frage außer Konkurrenz: ist es eigentlich legitim, dass die Zivilpolizisten uns erst 15 Minuten lang zugucken, bevor sie eingreifen?
Zumindest nach Ihren Schilderungen im Sachverhalt ist kein widerrechtliches Verhalten der Zivilpolizisten erkennbar.


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.058 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen