Sachbeschädigung unter Alkoholeinfluss - Nun steht Aussage gegen Aussage?

6. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
merenara
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Sachbeschädigung unter Alkoholeinfluss - Nun steht Aussage gegen Aussage?

Hallo,

drei meiner Freunde haben unter Alkoholeinfluss (2,0 Promille) ein Straßenschild beschädigt.
Dies wurde von einer Anwohnerin beobachtet, welche die Polizei informierte. Wenig später griff diese die Volljährigen auf, welche die Tat leugneten. Sie hätten einen Zeugen der bestätigen könnte, dass die drei Ihn auf einem anderen Weg zum Bus begleiteten.
Nun steht Aussage gegen Aussage?
Was haben die drei (Dummköpfe zu befürchten)?

Vielen lieben Dank im Voraus

-- Editiert am 06.01.2010 17:18

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Hi,

ein Verfahren wg. Sachbeschädigung natürlich. Wg. der konkreten Strafe bräuchten wir dann mal konkrete Infos: Alter und Vorstrafen.
Der großartige Zeuge hat, wenn er derlei vor Gericht aussagt, ein Verfahren wg. falscher Aussage zu erwarten - das hat dann recht heftige Strafen zur Folge. Und machen Sie sich mal keine Illusionen von wegen Aussage-gegen-Aussage: Damit sind schon viele auf die Nase gefallen...

Gruß vom mümmel

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
merenara
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi,

die drei sind 23-25 und haben keine Vorstrafen.

Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Na, dann wirds für die 3 wohl sowieso eine Verfahrenseinstellung geben. Wenn es aber vor Gericht geht, dann gibts wohl zu um die 20 Tagessätze Geldstrafe für jeden und für den falschen Zeugen dann eben 6 Monate Freiheitsstrafe.

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

0x Hilfreiche Antwort

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