Hallo,
drei meiner Freunde haben unter Alkoholeinfluss (2,0 Promille) ein Straßenschild beschädigt.
Dies wurde von einer Anwohnerin beobachtet, welche die Polizei
informierte. Wenig später griff diese die Volljährigen auf, welche die Tat leugneten. Sie hätten einen Zeugen der bestätigen könnte, dass die drei Ihn auf einem anderen Weg zum Bus begleiteten.
Nun steht Aussage gegen Aussage?
Was haben die drei (Dummköpfe zu befürchten)?
Vielen lieben Dank im Voraus
-- Editiert am 06.01.2010 17:18
Sachbeschädigung unter Alkoholeinfluss - Nun steht Aussage gegen Aussage?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hi,
ein Verfahren wg. Sachbeschädigung natürlich. Wg. der konkreten Strafe bräuchten wir dann mal konkrete Infos: Alter und Vorstrafen.
Der großartige Zeuge hat, wenn er derlei vor Gericht aussagt, ein Verfahren wg. falscher Aussage zu erwarten - das hat dann recht heftige Strafen zur Folge. Und machen Sie sich mal keine Illusionen von wegen Aussage-gegen-Aussage: Damit sind schon viele auf die Nase gefallen...
Gruß vom mümmel
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Hi,
die drei sind 23-25 und haben keine Vorstrafen.
Grüße
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Na, dann wirds für die 3 wohl sowieso eine Verfahrenseinstellung geben. Wenn es aber vor Gericht geht, dann gibts wohl zu um die 20 Tagessätze Geldstrafe für jeden und für den falschen Zeugen dann eben 6 Monate Freiheitsstrafe.
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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"
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