Sachbeschädigung - müssen die Daten bei Freispruch gelöscht werden?

22. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
Not guilty
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Sachbeschädigung - müssen die Daten bei Freispruch gelöscht werden?

Hallo, ich habe 2 Fragen und wäre sehr sehr dankbar falls mir jemand kompetentes meine 2 Fragen die ich habe beantworten kann.
Zum Sachverhalt:

2 Freunde sind in einer Discothek. Sie kommen vom der toilette, gehen nach draussen. Draussen werden sie von türstehern gepackt. Sie sagen....... "ihr habt den seifenspender auf dem klo zerstört" Die Freunde sagen nein waren wir nicht. Der Türsteher sagt "Ihr wart die letzten auf dem Klo, ihr müsst das gewesen sein, entweder ihr zahlt oder die Polizei kommt".... Es gibt weder Zeugen die die Freunde beobachtet haben, noch gibt es eine Videoaufzeichnung. Nur die Aussage, die Freunde wären die letzten auf der Toilette gewesen und eine schwachsinnige Aussage einer Zeugin ausserhalb der toilette an einer bar, die meinte es wäre laut gewesen während die Freunde am Klo waren. Die Polizei kommt. Der Discotheken B-e-s-i-t-z-e-r verzichtet 2 Tage später auf Strafverfolgung, ein Polizist jedoch nicht. Einer der Freunde wurde aber schon 2 mal wegen Sachbeschädigung verurteilt, der andere Freund wegen 2 anderen Sachen.

Meine Fragen:

Wie hoch ist die chance, dass es zu einer Verhandlung bzw. einer Verurteilung kommt?

Bei der Vernehmung die ein paar Tage später statt fand, wurde eine Erkennungsdienstliche Behandlung durchgeführt..... kann bzw. müssen die Daten bei Freispruch gelöscht werden?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bernhard Diener
Status:
Praktikant
(774 Beiträge, 201x hilfreich)

Wie alt sind denn die Herren Beschuldigten?

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#2
 Von 
Not guilty
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Beide 19

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Zur ED-Behandlung: Das kommt auf den Grund der Anordnung an. Wenn diese ausschließlich für Zwecke der Beweisführung angeordnet wurde, sind die Daten mit dem Ende des Verfahrens zu löschen, wenn diese auch zur Verwendung für zukünftige Verfahren vorgesehen sind (§81b STPO 2. Alternative) nicht. Gab es eine Vorladung zur ED-Behandlung? Wenn ja, steht es dort, wenn nein, sollte man von der Polizei verlangen, die Anordnung der Maßnahme schriftlich zu bestätigen und unter Nennung der Rechtsgrundlage zu begründen.

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#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Der Betreiber mag seinen Strafantrag zurückgenommen haben. Dennoch wurde ein Verfahren eingeleitet, weil das so im Gesetz steht, und dieses Verfahren muss auch fortgesetzt werden. Wenn der Strafantrag tatsächlich zurückgenommen wurde müsste jetzt die Staatsanwaltschaft das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung annehmen, was sie tun kann oder auch nicht. Nimmt sie es nicht an, wird das Verfahren eingestellt, nimmt sie es an, wobei Vorstrafen natürlich eine Rolle spielen, geht das Verfahren weiter. Dann wird es auf Ihre Einlassungen ankommen, ob man davon ausgehen muss, dass beide als Mittäter den Seifenspender zerstört haben oder ob das nur einer war. Manchmal ist ein Fall tatsächlich so, dass man sich fragen muss, wer es denn sonst gewesen sein soll. Übrigens macht es sich nicht so gut, die Aussage einer Zeugin als schwachsinnig abzutun. Von Ihrer Aussage könnte sonst jemand genau dasselbe halten.

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#5
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Ich denke aber wenn schon ED-Behandlungen durchgeführt wurde, dann findet wohl auch ein Abgleich mit dem defekten Seifenspender statt und je nachdem ob sich dort Fingerabdrücke an auffälligen Stellen gibt oder nicht, dann dürfte einigermaßen sich geklärt werden können, ob die zwei Freunde als Täter in Frage kommen oder eher nicht.

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#6
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Wenn Fingerabdruckspuren auf den Resten des Seifenspenders sind ist das sicher etwas wert. Fehlen sie aber, beweist das überhaupt nichts. Es soll Möglichkeiten geben, Gegenstände auf andere Art zu zerstören. Manche Leute sind so boshaft, dass sie nur um sich nicht weh zu tun einfach irgendwo gegentreten...

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